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Prümer Rundschau
Ausgabe 50/2025
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roth bei Prüm für das Jahr 2026 vom 01.12.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

715.230 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

722.705 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)

-7.475 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

25.215 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.365 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.365 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-25.215 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel

+25.215 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf

0 €

Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A

165 v.H

-

Grundsteuer B

205 v.H

-

Gewerbesteuer

350 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

-

für den ersten Hund

20,00 €

-

für den zweiten Hund

30,00 €

-

für jeden weiteren Hund

40,00 €

für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004

-

für den ersten Hund

500,00 €

-

für jeden weiteren Hund

500,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:

-

Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen

je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Endgültiger Beitrag 2025

18,00 €

Vorausleistung 2026

18,00 €

-

Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten

von Dränagen je ha Vorteilsfläche

Endgültiger Beitrag 2025

15,00 €

Vorausleistung 2026

15,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2024

3.336.539 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025

3.356.074 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026

3.348.599 €

Ortsgemeinde Roth bei Prüm, den 01.12.2025
gez. Brodel
(Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 15.12. bis 23.12.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.