Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf — 878.670 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 872.640 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 6.030 € |
| 2. im Finanzhaushalt |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 16.370 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen |
| aus Finanzierungstätigkeit auf — -16.370 € |
| nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — + 16.370 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A — 300 v.H |
| - | Grundsteuer B — 365 v.H |
| - | Gewerbesteuer — 365 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| - | für den ersten Hund — 30,00 € |
| - | für den zweiten Hund — 50,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund — 70,00 € |
| für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004 | |
| - | für den ersten Hund — 500,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund — 500,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten |
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| von Dränagen je ha Vorteilsfläche |
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| Endgültiger Beitrag 2022 — 35,70 € |
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| Vorausleistung 2023 — 35,70 € |
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 — 938.306 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022 — 943.096 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 — 949.126 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 27.12.2022 bis 04.01.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.