Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 910.500 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 930.100 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | -19.600 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 28.190 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 44.100 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 44.100 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -28.190 € |
| nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel | + 13.940 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- | verzinste Kredite auf | 0 € |
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - | Grundsteuer A | 345 v.H |
| - | Grundsteuer B | 350 v.H |
| - | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
| - | für den ersten Hund | 26,00 € |
| - | für den zweiten Hund | 39,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 52,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen | |
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| je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke | |
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| Endgültiger Beitrag 2025 | 22,00 € |
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| Vorausleistung 2026 2 | 2,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2024 | 2.587.400 € |
| voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 | 2.576.030 € |
| voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 | 2.556.430 € |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 22.12.2025 bis 07.01.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.