Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 6/2025
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Poststraße“ im Internet gem. § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Bleialf hat in öffentlicher Sitzung am 25.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Poststraße“ der Ortsgemeinde Bleialf im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Offenlage der Planentwurfsunterlagen im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023. Zudem wurden die Planentwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter www.pruem.de sowie im Geoportal Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gem. 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB per E-Mail vom 16.06.2023 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 21.07.2023 aufgefordert.

Der Ortsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2023 über die während der o. g. Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken beraten und abgewogen (siehe Niederschrift Sitzung vom 27.09.2023). Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Rat am 27.09.2023 die Einholung eines Geruchs- Lärm- und Bodengutachtens.

Die Ergebnisse der eingeholten Gutachten wurden in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet. In der Sitzung vom 22.01.2025 hat der Ortsgemeinderat Bleialf eine erneute Durchführung der Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lage und Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Norden von Bleialf und wird durch die rückwärtige Bebauung der „Auwer Straße“ und der „Poststraße“ begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans überplant folgende Grundstücke; Gemarkung Bleialf, Flur 7, Flurstücke 103/7 (tlw.) und 104/2.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Karenunterlagen ersichtlich.

Lage des Plangebiets innerhalb der Ortslage Geltungsbereich (- - - )

(rot schraffiert)

Anlass und Ziel der Planung:

In der Ortsgemeinde Bleialf ist in jüngster Zeit eine stetig wachsende Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnraum zu beobachten gewesen. Der Bedarf an Baustellen lässt sich derzeit nicht durch die in der Ortsgemeinde vorhandenen Baulücken decken. Die Ortsgemeinde beabsichtigt deshalb die Bebauung des etwa 1,37 ha großen Plangebiets „Poststraße“ im Norden der Ortslage. Damit sollen insbesondere Baumöglichkeiten für die einheimische Bevölkerung geschaffen und dabei den heutigen Wohnbedürfnissen Rechnung getragen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung, um den kurzfristigen bis mittelfristigen Bedarf an Baustellen in der Ortsgemeinde decken zu können.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgen soll.

Im beschleunigten Verfahren wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die geänderten Planentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Poststraße“ und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom

08.02.2025 bis einschließlich 11.03.2025

gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter https://www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:

1.

Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung

2.

Datenschutzhinweise

3.

Planurkunde Gesamtplan

4.

Planurkunde Planzeichnung A

5.

Planurkunde Planzeichnung B (Folgenutzung)

6.

Ergänzende Textfestsetzungen und Hinweise

7.

Begründung

8.

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anlage 1 Nr. 3.5 LUVPG RP für Planung und Bau einer öffentlichen Straße nach § 3 LStrG RP sowie UVPG unter Beachtung des § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB

9.

Artenschutzrechtliche Voruntersuchung

10.

Beschlussauszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Bleialf vom 22.01.2025.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Planentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Poststraße“ der Ortsgemeinde Bleialf können die Planentwurfsunterlagen in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten zu vereinbaren (Telefonnummer 06551/943-361,

E-Mail: bauleitplanung@vg-pruem.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.

Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB).

Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Poststraße“ der Ortsgemeinde Bleialf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bleialf, den 30.01.2025
gez.
Richard Heinz
Ortsbürgermeister