In der Ausgabe KW 01/02 / 2026 wurde die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pronsfeld veröffentlicht. Ein Betrag im § 5 wurde schlecht lesbar dargestellt.
Wir bitten, dies zu entschuldigen.
Deshalb veröffentlichen wir den § 5 erneut:
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke | |
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| Endgültiger Beitrag 2025 | 14,30 € |
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| Vorausleistung 2026 | 14,30 € |