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Prümer Rundschau
Ausgabe 7/2026
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung über den Ausfall der Urwahl

Der Wahlausschuss für die Wahl zum/zur Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Watzerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.02.2026 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.

Gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz (KWG) i. V. m. § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) findet die Urwahl nicht statt, wenn keine gültige Bewerbung eingereicht worden ist.

In diesem Falle wird die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister vom Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Die Wahl soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.

Wir geben den Wählerinnen und Wählern dies hiermit zur Kenntnis.

Watzerath, den 09.02.2026

Pietro Di Stefanoder

Erster Beigeordneter

der Ortsgemeinde Watzerath

als Wahlleiter

Verbandsgemeindeverwaltung

Prüm

- Wahlamt -