Gemäß § 10 Landeswahlgesetz Rheinland-Pfalz (LWahlG) kann der Kreiswahlleiter kleinere Gemeinden zu einem Wahlbezirk vereinigen. Durch die Regelungen des § 57 Abs. 2 der Landeswahlordnung Rheinland-Pfalz (LWO) darf in Stimmbezirken, in denen weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, keine eigenständige Auszählung erfolgen. In einem solchen Fall ordnet der Kreiswahlleiter an, wo eine Auszählung stattfinden soll, damit die Wahlurne entsprechend nach 18 Uhr verbracht wird.
Die Gemeinden Dingdorf, Niederlauch, Oberlauch und Winringen sowie die Gemeinden Matzerath und Orlenbach haben sich im Vorfeld dazu entschlossen, gemeinsame Stimmbezirke zu bilden. Mit Schreiben vom 12.12.2025, ordnete der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 21 Bitburg-Prüm die Zusammenlegung der Gemeinden zu gemeinsamen Stimmbezirken mit Sitz in Niederlauch für die Gemeinden Dingdorf, Niederlauch, Oberlauch und Winringen sowie mit Sitz in Orlenbach OT Schloßheck für die Gemeinden Matzerath und Orlenbach an.
Aus diesem Grund müssen Wählerinnen und Wähler aus Dingdorf, Oberlauch und Winringen, die am 22.03.2026 an der Urwahl teilnehmen möchten, das Wahllokal in Niederlauch aufsuchen und die Wählerinnen und Wähler der Ortsgemeinde Matzerath das Wahllokal in Orlenbach OT Schloßheck.
Wir bitten um Beachtung.