Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 775.270 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 842.870 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf — -67.600 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 51.000 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 50.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -50.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -1.000 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — +20.000 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 50.000 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 0 €
(Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht)
Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das
Haushaltsjahr 2025 auf — 578.670 €
festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen:
4/9 Eifelkreis Bitburg-Prüm — 257.187 €
5/9 Verbandsgemeinde Prüm — 321.483 €
Fälligkeiten: je 1/4 zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. des lfd. Jahres
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023 — 1.722.646 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024 — 1.651.766 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 — 1.584.166 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt, die Kreditgenehmigung wurde versagt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 04.03. bis 12.03.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.