TOP 1: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.02.2026
Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2026 wurden nicht vorgebracht.
TOP 2: Mitteilungen der Verwaltung
. /.
TOP 3: Anfragen von Ratsmitgliedern
. /.
TOP 4: Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 der Verbandsgemeinde Prüm
Unter Hinweis auf die Vorstellung der Haushaltsplanung in der Sitzung vom 03.02.2026 wurde die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 der Verbandsgemeinde Prüm in der Sitzung beraten.
Während der Beratung wurde angeregt, die Stellenanteile der Bücherei zu erhöhen und die Öffnungszeiten auszuweiten.
Weiterhin soll geprüft werden, ob die ausgewiesenen 3 % Jagdumlage noch kostendeckend sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltplan 2026 der Verbandsgemeinde Prüm zu beschließen.
TOP 5: Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026
Mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2025 zum 31.12.2025 verfallen grundsätzlich alle Ermächtigungen des Haushaltsplanes zur Leistung von Ausgaben, sofern nicht nach § 17 GemHVO eine Übertragung der Haushaltsmittel in das Folgejahr 2026 erfolgt.
Durch die Übertragung der Ermächtigungen erhöhen sich die Ermächtigungen der betreffenden Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2026.
Kraft Gesetzes besteht Übertragbarkeit bei fortzuführenden Investitionsauszahlungen und Auszahlungen zu zweckgebundenen Erträgen und Einzahlungen.
Die einzelnen Planansätze und Maßnahmen wurden bereits im Rat beschlossen und die Mittel werden für eine Aufgabenwahrnehmung noch benötigt.
Da die Ausgabenmaßnahmen im Haushaltsjahr 2026 fortgesetzt werden bzw. die Mittel zweckgebunden sind, sollen die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in das Haushaltsjahr 2026 übertragen werden (§ 17 Abs. 5 GemHVO).
Nach Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat, der Übertragung von Ausgabeermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026 zuzustimmen.
TOP 6: Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern - Unterrichtung des Rates gemäß § 33 Abs. 2 GemO
Die Verbandsgemeinde Prüm hat mit folgenden Personen im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO Verträge abgeschlossen:
Laut Mitteilung des Fachbereiches 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen wurden mit folgenden Personen Verträge abgeschlossen:
Lothar Messerich, Sellerich
| - | Außentreppe Feuerwehrgerätehaus Büdesheim |
| - | Verputzarbeiten Keller Rathaus VG |
Jörg Weinand, Fa. Heizungsbau Weinand, Bleialf
| - | Heizungsarbeiten Grundschule Pronsfeld |
Fa. Backes Bau
| - | Herstellung Notausgang Grundschule Prüm |
Fa. Thelen, Wallersheim
| - | Säuberungsarbeiten an verschiedenen Gewässern III. Ordnung |
Der Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerk Prüm hat mit folgenden Personen im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO Verträge in 2025 abgeschlossen:
| 1. | Lothar Messerich, Sellerich-Hontheim - Werksausschuss |
|
| (Entsorgungsbetrieb Lothar Messerich, Sellerich) |
| 2. | Horst Backes, Auw b. Prüm - stellv. Werksausschuss und |
|
| (Backes Bau- und Transporte GmbH, Stadtkyll) - VG-Rat |
Folgende Aufträge wurden 2025 erteilt:
Entsorgungsbetrieb Lothar Messerich
| - | Kanalreinigung (verschiedene Maßnahmen) |
| - | kleinere Aufträge zur Sanierung von Kanälen und Hausanschlüssen |
| - | Fäkalschlammabfuhr und Klärschlammtransporte im Rahmen der erfolgten Ausschreibung |
Backes Bau- und Transporte GmbH
| - | Umbau dreier Knotenpunkte B 265 Prüm-Tafel |
| - | Neubau Regenwasserkanal Brückenweg Prüm-Dausfeld |
| - | Sanierung Mischwasserkanal Poststraße Bleialf |
Die abgeschlossen Verträge wurden vom Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.
TOP 7: Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und Ehrenämtern des Bürgermeister gemäß § 119 Abs. 3 LBG
Gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) wurde ab 01.01.2021 die Verpflichtung eingeführt, wonach Kommunalbeamte auf Zeit über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämtern in öffentlicher Sitzung berichten müssen. Die Daten sind auf der Internetseite der Kommune bzw. im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen.
Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Die Daten wurden der Beschlussvorlage sowie dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und können im Ratsinformationssystem abgerufen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss nahm Kenntnis von den Nebentätigen und Ehrenämtern des Bürgermeisters.
Im nichtöffentlichen Teil standen Personalangelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung an.