Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2025 die 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm (Teiländerung Stadt Prüm im Stadtteil Weinsfeld) beschlossen.
Die Vorentwurfsunterlagen wurden in der Sitzung am 16.09.2025 vom Rat gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die o. g. Beschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand Weinsfelds und schließt an die vorhandene Siedlung an. Die spätere Erschließung soll von der Möhnstraße aus erfolgen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Weinsfeld: Flur 51, Flurstück 84, 85/1, 85/2, 85/3 und 86. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 2,8 ha.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Der Investor, die Fa. Kohl-Projekt GmbH, beabsichtigt, im Stadtteil Weinsfeld der Stadt Prüm neue Wohnbauflächen zu entwickeln und zu erschließen, da der Bedarf an Wohnbauflächen in der Stadt Prüm und den umliegenden Stadtteilen stetig steigt und momentan nicht genügend Bauflächen zur Verfügung stehen. Angestrebt wird die Erweiterung der Ortslage Weinsfeld um 28 Wohnbauflächen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubaugebiet Im Bongert“ erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Darstellung als Wohnbaufläche.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Für die Realisierung des Bauvorhabens muss ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm für die Stadt Prüm geändert werden.
Die Planvorentwurfsunterlagen der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm – Teiländerung Stadt Prüm im Ortsteil Weinsfeld - werden in der Zeit vom
02.03. bis einschließlich 02.04.2026
im Internet unter www.pruem.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planvorentwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dem o. g. Zeitraum besteht gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der o. g. Frist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.