Ursprungs-FNP-Darstellung
Ortsbürgermeister Eugen Theisen informierte über die stattgefundene Sicherheitsprüfung auf dem Kinderspielplatz.
Im Bereich des Spielturmes wäre die Anbringung eines Kunststoffschutzes ratsam. Des Weiteren wird ein Hinweisschild benötigt.
Ortsbürgermeister Theisen wird das Weitere veranlassen.
Die durch das Forstamt Neuerburg vorgelegten Forstwirtschaftspläne 2023 und 2024 wurden durch die Vertreter der Verwaltung vorgetragen.
Für die Wirtschafsjahre 2023 und 2024 werden nach Abzug der Fixkosten bzw. Aufarbeitungskosten jeweils Überschüsse erwartet.
Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde dem Forstwirtschaftsplan 2023/2024 zugestimmt.
Da ein Vertreter des Forstamtes Neuerburg nicht anwesend war, wird der zuständige Revierbeamte gebeten, in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates den Forstwirtschaftsplan 2022/2024 zu erläutern.
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2021 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Es ergingen folgende Beschlüsse:
a) Feststellung Jahresabschluss 2021:
Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
b) Entlastungserteilung:
Dem / Der Ortsbürgermeister/in, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
c) Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen:
Der Ortsgemeinderat erteilt nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen über 6.233,56 EUR im Haushaltsjahr 2021 gemäß § 100 GemO.
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der / die Ortsbürgermeister/in und der/die Beigeordnete/n nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.
Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 20230/2024 als Doppelhaushalt wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.
Zur Erledigung verschiedener gemeindlicher Arbeiten wird vorgeschlagen, ein Stromaggregat anzuschaffen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rd. 950,00 Euro.
Des Weiteren wird schon seit Jahren darauf hingewiesen, dass im Bereich der Ortsstraße dringende Unterhaltungsarbeiten erforderlich sind.
Der Ortsgemeinderat vertritt daher die Auffassung, dass zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie zur Erhaltung des Substanzschutzes der Bestandsausbau der Gemeindestraße bzw. teilweise Wirtschaftsweg durchgeführt werden soll.
Die Aufwendungen für die Wiederherstellung belaufen sich auf rd. 65.000,00 Euro.
Die Aufteilung der Kosten nach Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen erfolgt nach Abrechnung.
Das Ratsmitglied Michael Brümmer-Oest wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 27. September 2022 zum ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt.
Herr Brümmer-Oest war Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, sodass hierfür eine Nachwahl erfolgen muss.
Als neues Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss wurde das Ratsmitglied Thomas Kockelmann vorgeschlagen.
- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO
Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes“ in der Ortsgemeinde Plütscheid.
Das Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Plütscheid wurde 2012 für die bauliche Erweiterung des seit 2002 im Ortsteil Gesotz ortsansässigen Gewerbebetriebes "Peter Hurkes" eingeleitet und im Jahr 2020 nochmals an die tatsächlichen zukunftsorientierten Betriebsstrukturen angepasst.
Zwischenzeitlich wurde die Erschließung neu überdacht, die Größe der Lagerfläche neu konzipiert und ein Lärmgutachten erstellt.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als Landwirtschaftsfläche dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen.
Die 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes“ der Ortsgemeinde Plütscheid
Mit Beschluss vom 20. Juli 2022 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der angrenzenden Ortsgemeinden.
Beschluss:
„Der Ortsgemeinderat Hargarten stimmt der 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Es wurde darauf hingewiesen, dass für die Grillhütte ein Leuchtstrahler angeschafft werden soll.
Ortsbürgermeister Theisen wird hierzu das Weitere veranlassen.