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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Einrichtung einer probeweise befristeten Einbahnstraßenregelung in der Hauptstraße

In der Vergangenheit gab es immer wieder Konflikte auf Grund des Begegnungsverkehrs, insbesondere infolge des erhöhten Busverkehrs und beiderseits parkender PKWs.

Aus diesem Grund wurde in der Einwohnerversammlung am 21. November 2023 beschlossen, die Hauptstraße in Richtung Kanal probeweise als Einbahnstraße auszuweisen.

Die Einbahnstraßenregelung in der Hauptstraße wird auf drei Monate befristet und gilt vom 01. Januar 2024 bis einschließlich 31. März 2024.