(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)
(fehlerhafte Darstellung)
(korrekte Darstellung)
(unmaßstäbliche Darstellung Plangebiet)
(unmaßstäbliche Darstellung FNP „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung FNP „nach der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
(unmaßstäbliche Verkleinerungen)
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
| 2. | Sicherungsmaßnahmen an der ehemaligen Eisenbahnbrücke Lünebach |
| 3. | Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes zum 31.12.2023 Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Verbandsgemeinderat zur Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses sowie nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben (Schlussbesprechung nach § 3 der Landesverordnung über die Prüfung der kommunalen Einrichtungen) |
| 4. | Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Verbandsgemeindewerkes sowie der Lageberichte der Werkleitung für die Jahre 2025 bis 2027 Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat |
| 5. | Generalsanierung der Grundschule Daleiden - Erweiterung des Planungsauftrags |
| 6. | 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid |
| 6.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 6.2 | Beratung und Beschlussfassung über die erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB |
| 7. | 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungspläne "Hauptstraße" und "Verlängerung Birkenweg", Ortsgemeinde Dahnen |
| 7.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 7.2 | Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung zur 34. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Dorfstraße", Ortsgemeinde Oberpierscheid |
| 8.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung frühzeitigen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 8.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur 36. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Unterstraße", Ortsgemeinde Daleiden |
| 9.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 9.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zur 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Verlängerung Hauptstraße", Ortsgemeinde Lascheid |
| 10.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 10.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 11. | Kooperationsvereinbarung Westeifel - Hochwasservorsorgende Gewässerunterhaltung und überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen |
| 12. | Anträge und Anfragen |
| 13. | Mitteilungen / Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Wortmeldungen lagen keine vor.
Zu Punkt 2. Sicherungsmaßnahmen an der ehemaligen Eisenbahnbrücke Lünebach
Zu diesem Tagesordnungspunkt nahm der technische Angestellte der Verbandsgemeinde Arzfeld, Thorsten Wanken, an der Sitzung teil. Er erläuterte anhand einer PowerPoint-Präsentation den Ratsmitgliedern die Problematik der ehemaligen Eisenbahnbrücke Lünebach.
Die Firma MW Construct aus Wittlich hat am 11.07.2024 Erstmaßnahmen zur Sicherung der ehemaligen Eisenbahnbrücke Lünebach-Pronsfeld durchgeführt. Dabei wurde die Brücke auf lose Betonteile und Gefahrenstellen untersucht und ggf. beseitigt.
Herr Peter Schmitz, Straßenmeisterei Prüm, hat telefonisch mitgeteilt, dass sich ein ca. 100 x 20 cm großes Betonteil von der Brücke gelöst hat und auf die darunterliegende Straße gefallen ist. Eine Mitarbeiterin des Eifelzoos hat ebenfalls bei Fachbereichsleiter Josef Freichels angerufen. Es wurde niemand verletzt. Die Betonteile wurden von Herrn Schmitz in den Straßenrand verbracht.
Am Dienstag, 13.08.2024, wurde die Brücke erneut von Thorsten Wanken und Andrea Gieretz, VGV Arzfeld, begutachtet.
An der Stelle, wo das o.g. Betonstück herausgebrochen war, befinden sich weitere kleinere und größere Risse in der Betonstruktur. Mit einem Zollstock konnte man ohne große Mühe weitere kleinere Betonteile abbrechen. Es herrschte also weiterhin akute Gefahr, dass es zu ähnlichen Betonabplatzungen kommen wird.
Deshalb wurde in einer Sofortmaßnahme ein zweites Mal der lose Beton abgeschlagen, um die Verkehrssicherheit zumindest kurzfristig zu gewährleisten.
Ein weiteres Abbrechen von Betonteilen kann auf längere Zeit nicht ausgeschlossen werden.
Es wird daher dringend empfohlen als zukünftige Sicherungsmaßnahme, die Brücke mit einem Netz und einer zusätzlichen Vliesumfassung der Betonbauteile im Bereich der K116 und des parallel dazu verlaufenden Wirtschaftsweges auf der Seite der Verbandsgemeinde Prüm zu sichern.
Die zu sichernde Fläche liegt nach einer groben Schätzung bei ca. 400 m².
Für die Sicherungsmaßnahme mittels eines Netzes liegen der Verbandsgemeinde Arzfeld zwei Angebote vor.
Das Technische Büro schlägt daher vor, die Firma Heinzler Netzmontage mit der temporären Sicherung der ehemaligen Eisenbahnbrücke mit einer Auftragssumme von 35.500,00 Euro zu beauftragen.
Nachdem verschiedene Rückfragen gestellt wurden, die erschöpfend beantwortet werden konnten, wurden noch Ausführungen zum zeitlichen Ablauf gemacht. Außerdem wurde den Ratsmitgliedern Vorschläge zu den Kosten und einer möglichen weiteren Verwendung gemacht.
Nach ausgiebiger Aussprache fasste der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
„Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Firma Heinzler, Köln, mit der Sicherung der ehemaligen Eisenbahnbrücke durch ein Netz und einer zusätzlichen Vliesumfassung. Die Auftragssumme beträgt 35.500,00 Euro.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 3. Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes zum 31.12.2023
Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Verbandsgemeinderat zur Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses sowie nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben (Schlussbesprechung nach § 3 der Landesverordnung über die Prüfung der kommunalen Einrichtungen)
Nach § 89 (1) GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes “Verbandsgemeindewerk - Abwasserbeseitigung“ durch einen sachverständigen Abschlussprüfer i. S. d. § 319 (1) HGB i. V. m. den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 zu prüfen.
Hierzu ist für das Wirtschaftsjahr 2023 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH in Koblenz beauftragt worden.
Die nach § 3 (4) der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen geforderte Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister, dem Werkleiter und dem Werkausschuss im Beisein des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm findet in der Sitzung statt.
Dabei hat der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat eine Beschlussempfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu unterbreiten. Außerdem ist eine Beschlussfassung zu den geleisteten über- und außer-planmäßigen Investitionsausgaben erforderlich.
Das Jahresergebnis 2023 liegt mit einem Überschuss von 101.271,53 EUR geringfügig über dem Vorjahresabschluss (Überschuss 95.248,93 EUR), und auch deutlich über dem kalkulierten Ergebnis im Wirtschaftsplan, der einen Verlust von 60.000 EUR ausweist.
Eine detaillierte Darstellung der Abweichungen gegenüber dem Vorjahr und den Planzahlen des Wirtschaftsplanes ist im Abschlussbericht enthalten.
Im Berichtsjahr 2023 galten folgende Entgeltssätze für den Bereich der Abwasserbeseitigung:
Schmutzwasser:
Kanalbenutzungsgebühr — 4,00 EUR (vorher 3,70 EUR)
Wiederkehrender Beitrag SW — 0,07 EUR
Grundgebühr Hausanschluss — 60,00 EUR (vorher 50,00 EUR)
Entsorgungsgebühr Fäkalwasser — 30,00 EUR
Entsorgungsgebühr Fäkalschlamm — 65,00 EUR
Abwasserabgabe Kleineinleiter — 17,90 EUR
Niederschlagswasser:
Einleitungsgebühr NW — 0,23 EUR
Wiederkehrender Beitrag NW — 0,24 EUR
Auf der Aktivseite der Bilanz ist der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme auf 97,7 % angestiegen (Vorjahr: 96,7 %), was insbesondere auf die Investition zum Neubau der Kläranlage in Arzfeld zurückzuführen ist. Von den gesamten Anlagenzugängen in Höhe von 3.563,5 TEUR entfallen allein 2.571,2 TEUR auf diese Maßnahme.
Weitere größere Einzelposten bei den Anlagenzugängen sind:
• Resterschließung Neubaugebiet Üttfeld „Bahnhof“ — 257,6 TEUR
• Erschließung Neubaugebiete „Am Friedhof“ und
„Weiherstr.“ in Daleiden — 126,9 TEUR
• Einleitung der Resterschließung Gewerbegebiet Arzfeld — 85,9 TEUR
• Restkosten für Erneuerung Kombibecken
Kläranlage Dahnen — 80,7 TEUR
• Restkosten Kläranlage und verschiedene Kanalsanierungen
in Plütscheid — 78,3 TEUR
• Kanalsanierungen in Waxweiler (K 137) — 44,7 TEUR
• Restkosten Erschließung Neubaugebiet „Zum Eichelsberg“
in Arzfeld — 44,1 TEUR
• Kanalsanierungen in Arzfeld (Mühlenstraße) — 37,9 TEUR
• Einleitung Erschließung Neubaugebiet in Lambertsberg — 35,4 TEUR
Für den Neubau der Kläranlage in Arzfeld wurden Zuschüsse in Höhe von 826,2 TEUR und zinslose Darlehen von 1.107,8 TEUR ausgezahlt, außerdem wurde ein neues Bankdarlehen von 600,0 TEUR aufgenommen.
Weitere 594,9 TEUR wurden als Ertragszuschüsse für Entwässerungsbeiträge und Investitionskostenanteile der Straßenbaulastträger vereinnahmt. Die verbleibende Differenz wurde aus Eigenmittels des Werkes finanziert.
Durch die Neuaufnahme der Investitionskredite von insgesamt 1.707,8 TEUR und gleichzeitigen Tilgungen von 1.237,1 TEUR hat sich die langfristige Verschuldung um 470,7 TEUR auf 21.421,4 TEUR erhöht.
Der Finanzierungsanteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen liegt zum Abschlussstichtag bei 35,5 v. H. und damit um 0,7 v. H. über dem Vorjahreswert.
Nach Kenntnisnahme des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Werkleitung, des abschließenden Prüfungsergebnisses und des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers fasst der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag des Werkausschusses nachstehenden Beschluss:
| „1. | Der Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes Arzfeld für das Wirtschaftsjahr 2023 wird | |
| in der Erfolgsrechnung festgestellt | ||
| - in Erträgen auf | 3.363.347,90 EUR | |
| - in Aufwendungen auf | 3.262.076,37 EUR | |
| und die Bilanzsumme auf | 43.865.293,01 EUR. | |
| 2. | Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 101.271,53 EUR für das Wirtschaftsjahr 2023 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. | |
| 3. | Die über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben werden nachträglich genehmigt.“ | |
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 4. Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Verbandsgemeindewerkes sowie der Lageberichte der Werkleitung für die Jahre 2025 bis 2027
Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat
Gemäß § 89 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) sind Jahresabschluss und Lagebericht von Eigenbetrieben jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches zu prüfen, die Bestellung der Abschlussprüfer erfolgt entsprechend § 89 Absatz 2 durch den Verbandsgemeinderat.
Die Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen schreibt in § 2 Absatz 1 vor, „dass der Abschlussprüfer vor Beginn des Prüfungszeitraumes zu bestellen ist und sich die Bestellung auf mindestens drei und höchstens sechs Jahre erstrecken soll, wobei erneute Bestellungen zulässig sind.“
Der geltende Vertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz endet mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024. Somit muss noch im laufenden Jahr 2024 eine Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat zur Bestellung des Abschlussprüfers ab dem Prüfungszeitraum 2025 erfolgen.
Bei der Preisabfrage für die Prüfungsjahre 2019 bis 2021 hat die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, der Vertrag wurde in 2021 zu gleichen Konditionen für die Prüfung der Jahre 2022 bis 2024 verlängert. Für die Folgezeit ist eine neue Beauftragung erforderlich.
Der Auftragnehmer hat nunmehr mitgeteilt, dass bei einer erneuten Beauftragung eine Erhöhung des in 2018 vereinbarten Honorars aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen allgemeinen Preiserhöhungen, insbesondere bei den Personalkosten, notwendig wird. Bei einer Auftragserteilung für weitere drei Jahre (Prüfungsjahre 2025 bis 2027) wird ein Aufschlag von 5 % auf die ursprünglichen Angebotspreise berechnet. Das jährliche Gesamthonorar liegt dann bei rd. 11.900 Euro und damit noch unter den seinerzeitigen Angebotspreisen der Mitbewerber.
Da die bisher stattgefundenen Prüfungshandlungen reibungslos und unkompliziert abgewickelt wurden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Mittelrheinische Treuhand GmbH mit den erforderlichen Abschlussprüfungen für die Jahre 2025 bis 2027 auf der Grundlage des Angebotes mit einem 5%-igen Aufschlag auf die bisher geltenden Honorarsätze zu beauftragen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH in Koblenz mit den Prüfungen der Jahresabschlüsse des Verbandsgemeindewerkes Arzfeld, der Lageberichte der Werkleitung, der Entgeltsnachkalkulationen gemäß den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz und den Abrechnungen der Straßenentwässerungsentgelte für die Jahre 2025 bis 2027 auf der Grundlage des vorgelegten Angebotes.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 5. Generalsanierung der Grundschule Daleiden
- Erweiterung des Planungsauftrags
Die Generalsanierung mit neuem Nutzungskonzept der Grundschule Daleiden war bereits mehrfach Thema im Verbandsgemeinderat. Am 07.03.2024 hat der Verbandsgemeinderat der geänderten Planung für die künftige Nutzung der Räumlichkeiten des Gebäudes der Grundschule Daleiden zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, weitere Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Baumaßnahme zu realisieren.
Nach der Kostenschätzung vom Architekturbüro Axt, Weidingen, ist für die Umsetzung der Baumaßnahme mit folgenden Kosten zu rechnen:
- Teilbereich Schule — 9.037.621,96 €
- Teilbereich Wohnen — 3.185.681,44 €
- Teilbereich Gemeinde — 1.843.740,61 €
• davon — für Bauhof — 368.748,12 €
- Gesamt — 14.067.044,01 €
Fördermöglichkeiten:
- KfW-Förderung „Nicht-Wohngebäude“ — 1.991.740,00 €
- KfW-Förderung „Wohngebäude“ — 436.000,00 €
- Bundesförderung „Fenster“ — 1.015.200,00 €
- EFRE-Förderung „Gebäudeenergieeffizienz“ — 4.047.677,50 €
- GAFÖG-Gesetz — 580.000,00 €
- Holz-Bau-Cluster Rheinland-Pfalz — 400.000,00 €
- I-Stock-Förderung Bauhof Gemeinde — 150.724,85 €
- ISB-Förderung „Wohnungsbau“ Tilgungszuschuss — 403.914,75 €
(ISB-Darlehen iHv. 911.685 € wird beauftragt)
- Schulbauförderung ADD — ???
— _____________
— Gesamt — 8.589.693,10 €
Die Bewerbung zum EFRE-Fördercall „Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen RLP“ wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz angenommen. Der offizielle Förderantrag ist nunmehr bis zum 11.10.2024 einzureichen, wobei laut telefonischer Auskunft des MKUEM davon auszugehen ist, dass dem Förderantrag nach erfolgreicher Bewerbung stattgegeben wird, sofern kein großer Fehler in den Bewerbungsunterlagen auftritt.
Nach der Bewilligung der Förderung muss die Baumaßnahme zügig umgesetzt werden, weshalb es nun erforderlich wird, dem Planungsbüro Axt, Weidingen, den Planungsauftrag für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) zu erteilen, damit der Bauantrag bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eingereicht werden kann. Für die Leistungsphase 4 ist mit Honorarkosten von ca. 18.000 € zu rechnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beauftragt das Architekturbüro Axt, Weidingen, mit der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung – für die Baumaßnahme „Generalsanierung der Grundschule Daleiden“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 6. 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld
– Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13.07.2023 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu betreiben.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage und Anregungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm und der Planungsgemeinschaft Region Trier (u.a. Betroffenheit der Grundzüge der Planung im Sinne von § 13 Abs. 1 BauGB) kann die 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Das Bauleitverfahren wird in ein Regelverfahren im Sinne von § 2 BauGB umgestellt.
Der förmliche Aufstellungsbeschluss dieses Verfahrenswechsels wurde von Seiten des Verbandsgemeinderates Arzfeld in seiner Sitzung am 18. April 2024 nachgeholt und im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld am 20. Juli 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.
Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.
Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.
Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.
Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Die Anpassung an das WindGB (Rotor-Out-Regelung und Erfüllung der Flächenbeitragswerte) erfolgt in einem gesonderten FNP-Änderungsverfahren.
Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.
Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.
Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.
Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.
Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.
Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Zu Punkt 6.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13.07.2023 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu betreiben.
In der Sitzung am 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, beraten und abgewogen, den Entwurf der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 20. Juli 2024, Ausgabe 29/2024, veranlasst.
Die Entwurfsplanung wurde vom 23. Juli 2024 bis einschl. 23. August 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld veröffentlicht und lag in diesem Zeitraum ebenfalls zu jedermanns Einsicht aus.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 17. Juli 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 23. August 2024 Anregungen geltend machen.
Vom Planungsbüro BGH-Plan, Trier, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst.
Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Da die Teilfläche C2 im Plandokument zur Offenlage nicht dargestellt wurde, ist eine erneute verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer erneuten verkürzten öffentlicher Auslegung und einer erneuten verkürzten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der angepassten Planunterlagen der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, notwendig.
Diesbezüglich erfolgt unter Tagesordnungspunkt 6.2 dieser Sitzung eine separate Beschlussfassung.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 6.2. Beratung und Beschlussfassung über die erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB
Die Darstellung im Plandokument, in den Karten zur FNP-Begründung und im Mitteilungsblatt wurde nochmals geprüft.
Tatsächlich ist im Plandokument zur Offenlage die Teilfläche C2 nicht dargestellt.
In der Bekanntmachung, in der Begründung und in den sonstigen Karten sowie in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung und zum Antrag auf Zielabweichung ist diese Teilfläche hingegen korrekt dargestellt. Auch im Geodatensatz, der der Kartendarstellung zugrunde liegt und der Teil der Offenlageunterlagen war, ist die Teilfläche korrekt erfasst.
Es handelt sich offenbar um einen technischen Konvertierungsfehler, der beim Erstellen der Printkarte entstanden ist. Das Plandokument wird den übrigen Unterlagen entsprechend angepasst.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Da die Teilfläche C2 im Plandokument zur Offenlage nicht dargestellt wurde, wird der Beschluss gefasst, eine erneute verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer erneuten verkürzten öffentlicher Auslegung und einer erneuten verkürzten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der angepassten Planunterlagen der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, durchzuführen.
Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit gegeben sich zu der korrigierten Plankarte zu äußern.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 7. 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld
– Teilbereich Bebauungspläne "Hauptstraße" und "Verlängerung Birkenweg", Ortsgemeinde Dahnen -
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 18. Juni 2020 beschlossen, das Verfahren der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Dahnen, Teilbereich Bebauungsplan „Hauptstraße“ (Planbereich „A“) und zukünftige räumliche Entwicklung (Planbereich „B“; mittlerweile Bebauungsplan „Verlängerung Birkenweg“), zu betreiben.
Der Änderungsbereich besteht aus diesen beiden Geltungsbereichen östlich und westlich der Hauptstraße am nördlichen Ortsrand von Dahnen.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und der daraus resultierenden Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB konnte das ursprünglich angedachte „beschleunigte Bebauungsplanverfahren“ für den Teilbereich „Verlängerung Birkenweg“ nicht fortgeführt werden. Die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 20. Juli 2022 ist daher nicht mehr beachtlich.
Die Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“ werden somit beide im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) i.S.d. § 4 BauNVO.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der geänderten Planung eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 für beide Verfahren erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung der Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“.
Zu Punkt 7.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Seit dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurden im Bebauungsplangebiet „Kehrwies“ alle gemeindlichen Baustellen verkauft und bebaut /bzw. die Bebauung steht unmittelbar bevor. Innerhalb dieses Neubaugebietes ist nunmehr keine gemeindliche Baustelle mehr verfügbar.
Ebenfalls wurden die im Teilbereich „A“ (BPlan „Hauptstraße“) der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen 5 Baustellen bereits von der Ortsgemeinde an ortsansässige junge Familien verkauft. Mit der Bebauung der Baugrundstücke wurde bereits begonnen.
Aufgrund der stark angestiegenen baulichen Entwicklung in den letzten Jahren innerhalb der Ortsgemeinde Dahnen, ist es seitens der Ortsgemeinde Dahnen dringend erforderlich weitere Baustellen auszuweisen.
Nunmehr plant die Ortsgemeinde Dahnen anstatt der einseitigen Bebauung im Teilbereich „B“ (BPlan „Verlängerung Birkenweg“) der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, eine beidseitige Bebauung dieses Teilbereiches als Lückenschluss zum Ortsteil „Karschelt.
Die bauleitplanerische Umsetzung dieses Plangebietes soll in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der Flächennutzungsplan soll als bauliche Vorprägung jedoch für den kompletten späteren Geltungsbereich der 2 Bauabschnitte des Bebauungsplanes in einem Schritt fortgeschrieben werden.
Eine entsprechende positive Vorabstimmung mit der Unteren Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist bereits erfolgt.
Wegen der Einarbeitung des räumlichen Geltungsbereichs im Teilbereich „B“ ist eine erneute Offenlage und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden unmaßstäblichen Abbildungen dargestellt:
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 13. Juli 2024, Ausgabe 28/2024, veranlasst.
Die Entwurfsplanung wurde vom 16. Juli 2024 bis einschl. 16. August 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld veröffentlicht und lag in diesem Zeitraum ebenfalls zu jedermanns Einsicht aus.
Die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB wurde mit Schreiben vom 11. Juli 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 16. August 2024 Anregungen geltend machen.
Vom Planungsbüro ISU, Bitburg, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 7.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der betroffenen Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage des unter Tagesordnungspunkt 7.1 gefassten Beschlusses ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 8. Beratung und Beschlussfassung zur 34. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Dorfstraße", Ortsgemeinde Oberpierscheid
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 14. Dezember 2023 beschlossen, das Verfahren der 34. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Oberpierscheid, Teilbereich Bebauungsplan „Dorfstraße“, zu betreiben.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wurde gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 06. Juli 2024 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld (Ausgabe 27/2024) öffentlich bekannt gemacht.
Zu Punkt 8.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung frühzeitigen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Der gemeinsame Bebauungsplan „Dorfstraße“ unterteilt sich in den Teilbereich A „Nördliche Dorfstraße“ und Teilbereich B „Südliche Dorfstraße“.
Die Flächen sollen künftig als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.
Die Grundstücke bieten sich aufgrund ihrer Lage, der guten Erreichbarkeit und guten Bebaubarkeit zur Bebauung mit Wohnhäusern an und ermöglichen mit ihrer Lage über die Wohnfunktion hinaus gute Naherholungsmöglichkeiten für ihre künftigen Bewohner.
Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt Grundstücke in einer Gesamtgröße von rund 8.000 m² (ca. 5.000 m² im nördlichen Bereich und ca. 3.000 m² im südlichen Bereich), im derzeit bauplanungsrechtlichen Außenbereich, in eine aktive Wohnbebauung zu überführen.
Die verkehrliche Erschließung der Plangebiete ist über das öffentliche Straßennetz und die neue Erschließungsstraße gesichert.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 06. Juli 2024, Ausgabe 27/2024, veranlasst.
Die Entwurfsplanung wurde vom 09. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld veröffentlicht und lag ebenfalls in diesem Zeitraum zu jedermanns Einsicht aus.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz1 BauGB wurde mit Schreiben vom 04. Juli 2024 eingeleitet.
Die Beteiligten konnten bis zum 09. August 2024 Anregungen geltend machen.
Vom beauftragten Planungsbüro ISU, Bitburg, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 8.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung gemäß§ 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurden den Beschlussvorschlägen des Planers zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 34. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 9. Beratung und Beschlussfassung zur 36. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Unterstraße", Ortsgemeinde Daleiden
Der Ortsgemeinderat Daleiden hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterstraße“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wurde gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 06. Juli 2024 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld (Ausgabe 27) öffentlich bekannt gemacht.
Zu Punkt 9.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Die Ortsgemeinde Daleiden plant in der Verlängerung der „Unterstraße“ die Neuausweisung von Wohnbauflächen.
Anlass für die Ortsgemeinde die Ausweisung von Wohnbauflächen voranzutreiben ist die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken. Die derzeit freien von Privateigentümern vorgehaltenen Grundstücke stehen nicht zum Verkauf und gemeindeeigene Grundstücke sind nur noch vereinzelt verfügbar.
Die zu überplanenden Grundstücke können von der Ortsgemeinde erworben werden, so dass nach Rechtskraft des Bebauungsplanes ausreichend Bauplätze dem freien Markt zur Verfügung stehen.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche (W) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Daleiden ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Daleiden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der 36. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Unterstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 06. Juli 2024, Ausgabe 27/2024, veranlasst.
Die Entwurfsplanung wurde vom 09. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld veröffentlicht und lag ebenfalls in diesem Zeitraum zu jedermanns Einsicht aus.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 09. Februar 2024 eingeleitet.
Die Beteiligten konnten bis zum 04. Juli 2024 Anregungen geltend machen.
Vom beauftragten Planungsbüro WeSt, Ulmen, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 9.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung gemäß§ 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurden den Beschlussvorschlägen des Planers zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 36. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 10. Beratung und Beschlussfassung zur 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Verlängerung Hauptstraße", Ortsgemeinde Lascheid
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lascheid, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße“, zu betreiben.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wurde gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 06. Juli 2024 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld (Ausgabe 27. KW) öffentlich bekannt gemacht.
Zu Punkt 10.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurden den Beschlussvorschlägen des Planers zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 11. Kooperationsvereinbarung Westeifel
- Hochwasservorsorgende Gewässerunterhaltung und überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen
Bürgermeister Kuhl erläuterte die Gesamtproblematik. Federführend für das gesamte Projekt ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Ohne weitere Aussprache stimmte der Verbandsgemeinderat der Beteiligung an dieser Kooperationsvereinbarung zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 12. Anträge und Anfragen
Es lagen keine Anträge und Anfragen vor.
Zu Punkt 13. Mitteilungen / Verschiedenes
Bürgermeister Kuhl informierte über die Stromspeicher-Förderungsaktion in der Verbandsgemeinde Arzfeld durch die Windkraft Arzfeld GmbH. Er führte aus, dass insgesamt 46 Anträge gestellt wurden und 36.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt wurden.
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates nahmen hiervon mit Interesse Kenntnis.