Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld -Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid- |
| 1.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB |
| 1.2 | Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO |
| 2. | Auftragsvergaben |
| 2.1 | Anschaffung mehrerer Tragkraftspritzen für die Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld |
| 2.2 | Auftragsvergaben Verbandsgemeindewerk |
| 3. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Mitteilungen / Verschiedenes |
| 4.1 | Information zum Jahresabschluss 2023 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld -Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid- |
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 und 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu betreiben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 23. Juli 2024 bis einschließlich 23. August 2024.
Mit Schreiben vom 17. Juli 2024 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die berührten Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und aufgefordert bis spätestens 24. August 2024 eine Stellungnahme abzugeben.
Durch einen technischen Fehler bei der Erstellung des Ausdrucks des Plandokuments für die Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde die Teilfläche C-2 des Sondergebietes nicht korrekt dargestellt. Dieser technische Fehler in der Printversion wird korrigiert und erneut der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Es handelt sich um keine inhaltliche Änderung der Planung.
Aufgrund dieses Fehlers erfolgt eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der berichtigten Planunterlagen.
Ziel der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-:
Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.
Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.
Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.
Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.
Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-:
Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.
(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)
Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.
Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.
Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.
Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.
Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
| Zu Punkt 1.1. | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB |
In der Sitzung am 26. September 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, beraten und abgewogen, den Entwurf der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die erneute verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie die erneute verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, beschlossen.
Die erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 05. Oktober 2024, Ausgabe 40/2025, veranlasst.
Die Entwurfsplanung wurde vom 08. Oktober 2024 bis einschl. 24. Oktober 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld veröffentlicht und lag in diesem Zeitraum ebenfalls zu jedermanns Einsicht aus.
Die erneute verkürzte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 24. Oktober 2024 Anregungen geltend machen.
Vom Planungsbüro BGH-Plan, Trier, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der erneuten verkürzten Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
| Zu Punkt 1.2. | Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO |
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung
oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage des unter Tagesordnungspunkt 1.1 gefassten Beschlusses ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
| Zu Punkt 2.1. | Anschaffung mehrerer Tragkraftspritzen für die Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld |
Bzgl. der Anschaffung mehrerer Tragkraftspritzen, insgesamt sechs, für die Freiwilligen Feuerwehren Dahnen, Lichtenborn, Lünebach, Lützkampen, Plütscheid und Üttfeld wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Die Submission hat am 19.09.2024 stattgefunden. Zum Submissionstermin lag ein Angebot vor.
Das Angebot ist von der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik mit einer Angebotssumme von 109.082,18 Euro.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung an die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik zum Angebotspreis von 109.082,18 Euro zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
| Zu Punkt 2.2. | Auftragsvergaben Verbandsgemeindewerk |
Für die plangemäße Fortführung zum Neubau der Kläranlage in Arzfeld stehen weitere Auftragsvergaben an. Da die nächste Sitzung des zuständigen Werkausschusses erst im Januar 2025 vorgesehen ist, sollten die Vergaben bzw. Ermächtigungen zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen durch den Verbandsgemeinderat erfolgen.
a) Laboreinrichtung
Die Anlage erhält u.a. auch einen Analyseraum mit einer Laborausstattung zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen nach der Landesverordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen. Hierfür wurde der Auftrag bereits an den Mindestbieter, die Firma Th. Geyer GmbH & Co. KG in Renningen zum Brutto-Angebotspreis von 23.835,70 Euro erteilt, da die Bindefrist ansonsten abgelaufen wäre und das Angebot damit seine Gültigkeit verloren hätte. Der Rat wird um nachträgliche Zustimmung zur Auftragserteilung gebeten.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der erfolgten Auftragsvergabe an die Firma Th. Geyer GmbH & Co. KG für die Lieferung und Installation der Laboreinrichtung auf der neuen Kläranlage in Arzfeld zum Brutto-Angebotspreis von 23.835,70 Euro zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
b) Anschaffungen zur Gebäude- und Betriebsausstattung
Vorgesehen ist auf der neuen Anlage auch ein Werkstattbereich zur Durchführung von kleineren Reparatur- und Wartungsarbeiten an Geräten und Maschinen. Die Anschaffung der erforderlichen Büromöbel und Werkstattausstattung mit Regalen, Hebegeräten, Kompressor, Hochdruckreiniger etc. soll im Rahmen der Gesamt-Baumaßnahme erfolgen und die Werkleitung zur Auftragsvergabe bis zu einem gesamten Anschaffungspreis von maximal 50.000,00 Euro ermächtigt werden.
Beschluss:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld ermächtigt die Werkleitung nach Durchführung von Preisabfragen zur Auftragsvergabe für die Anschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen der neuen Kläranlage Arzfeld bis zu einem gesamten Anschaffungspreis von maximal 50.000,00 Euro.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
| Zu Punkt 4. | Mitteilungen / Verschiedenes |
Der Vorsitzende informierte über den Sachstand im Rahmen der Sanierung der Turnhalle Daleiden sowie die vorhandenen Verzögerungen.
Die Beigeordnete Zils bat die Ratsmitglieder darum, sich Gedanken hinsichtlich der Festlegung von neuen Zielen für neue Projekte zu machen, die im Verbandsgemeinderat für die Zukunft aufgegriffen werden könnten. Gegebenenfalls sollte ein Verweis dieser Thematik zunächst an den Ältestenrat erfolgen.
| Zu Punkt 4.1. | Information zum Jahresabschluss 2023 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
Der Vorsitzende informierte über den Jahresabschluss 2023 der Islek Energie Arzfeld AöR.
Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei 102.301,94 EUR, der Anteil der Verbandsgemeinde Arzfeld beträgt 8.890,47 EUR.
Der Verbandsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.