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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lauperath für das Haushaltsjahr 2021

Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO

Der Jahresabschluss 2021, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Lauperath wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss am 26.09.2022 gemäß § 112 und 113 GemO geprüft.

Danach wurde der Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Lauperath in Ordnung befunden.

Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat Lauperath in der Sitzung am 17.12.2022 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom 13.03.2023 bis 21.03.2023 während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.

Lauperath, 02.03.2023
Roland Erschfeld, Ortsbürgermeister