Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung waldbaulicher Maßnahmen |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Stilllegung von Waldflächen im Rahmen der klimaangepassten Waldbewirtschaftung |
| 5. | Festlegung der Holzpreise für Lose in Eigenwerbung mit Bestimmung der Mengen und des Abnehmerkreises |
| 6. | Erneuerung Fassadenanstrich am Forsthaus- Nachträgliche Zustimmung zur Auftragsvergabe |
| 7. | Bauliche Maßnahmen zur geordneten Ableitung von Niederschlagswasser im Bereich des Forsthauses |
| 8. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2024 |
| 10. | Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 |
| 10.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
| 10.2 | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes |
| 11. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. | Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
Verbandsvorsteher Johannes Kuhl verpflichtete das nachrückende Mitglied Elfriede Heinz im Namen des Zweckverbandes durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Zu Punkt 2. | Mitteilungen |
Herr Kuhl teilte mit, dass der bisherige Ortsbürgermeister Theis aus Pittenbach sein Mandat niedergelegt hat.
| Zu Punkt 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung waldbaulicher Maßnahmen |
Das Jahr 2023 war stark von den Unwägbarkeiten am Holzmarkt geprägt. Während im Frühjahr der Kupferstecher, der kleine Verwandte des Buchdruckers, für Unruhe im Hofswald sorgte, hielt sich der Schaden durch den Buchdrucker in Grenzen. Dadurch waren Kapazitäten für Waldpflegemaßnahmen frei.
Ebenfalls wurde neben dem Wegebau auch die Vorausverjüngung weiter forciert. Ziel ist der Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern.
Für das kommende Jahr wird das Hauptaugenmerk auf der Pflege der jungen Fichtenbestände liegen. Hier wird die Ersterschließung sowie in den etwas älteren Beständen eine erste Durchforstung stattfinden. Neben der regulären Holzernte wird auch das kommende Jahr von der Borkenkäferbekämpfung geprägt sein.
Neben der Holzernte wird auch der weitere Waldumbau eine Rolle spielen. So werden die aktuellen Pflanzungen weiter gefördert und weitere Flächen eingeplant.
Zu Punkt 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Stilllegung von Waldflächen im Rahmen der klimaangepassten Waldbewirtschaftung |
Die Einleitung der klimaangepassten Waldbewirtschaftung wurde bereits beschlossen. Konkret werden Stilllegungsmaßnahmen im Bereich des Storchengatters erfolgen. Ergänzend dazu werden die Eichenstandorte im Bereich der Masthorner Mühle entsprechend ausgewählt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 13 | 1 | - |
Zu Punkt 5. | Festlegung der Holzpreise für Lose in Eigenwerbung mit Bestimmung der Mengen und des Abnehmerkreises |
Im Jahr 2024 wird eine Menge von ca. 120 bis 150 fm eingeschlagen. Der Preis wird auf 64,00 EUR/fm festgelegt. Es soll eine öffentliche Bekanntmachung über den Holzverkauf nach Losen erfolgen. Bezugsberechtigt sind Einwohner aus den Mitgliedsgemeinden.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Zu Punkt 6. | Erneuerung Fassadenanstrich am Forsthaus- Nachträgliche Zustimmung zur Auftragsvergabe |
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Forsthaus, haben die Mitglieder des Hofswald-zweckverbandes in ihrer Sitzung am 21.03.2023 beschlossen, den Fassadenanstrich des Gebäudes zu erneuern.
Das Technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Herr Thorsten Wanken, hat am 17.08.2023 eine Preisanfrage an 6 Firmen gestellt.
Zum Ablauf der Angebotsfrist am 05.09.2023 lagen 2 Angebot vor. Beide Angebote konnten zur Wertung zugelassen werden. Herr Wanken hat die Angebote fachtechnisch und formell geprüft und einen Vergabevorschlag eingereicht.
Der Auftrag wurde an die mindestbietende Firma Dahm, Bernkastel-Kues am 15.09.2023 erteilt. Die Auftragssumme beträgt 14.604,58 Euro
Die Arbeiten werden im zeitigen Frühjahr 2024 ausgeführt.
Der Auftragserteilung wird nachträglich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Zu Punkt 7. | Bauliche Maßnahmen zur geordneten Ableitung von Niederschlagswasser im Bereich des Forsthauses |
Zur ordnungsgemäßen Ableitung des Oberflächenwasser im Bereich der Zufahrtsflächen müssen bauliche Maßnahmen erfolgen. Der Arbeitsumfang mit etwaiger Kostenschätzung wurden vorgestellt.
Es sollen Preisanfragen eingeholt werden. Der Verbandsvorsteher wurde zur späteren Auftragsvergabe ermächtigt. Die Finanzierung ist sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Zu Punkt 8. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 |
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2018 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Es ergingen folgende Beschlüsse:
a) Feststellung Jahresabschluss 2022:
Die Verbandsversammlung hat Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
b) Entlastungserteilung:
Dem Verbandsvorsteher bzw. dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Mitglied.
Zu Punkt 9. | Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2024 |
Der Forstwirtschaftsplan 2024, der allen Anwesenden vorlag, wurde vorgestellt und erläutert. Nach Beantwortung verschiedener Fragen wurde dem Forstwirtschaftsplan zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Zu Punkt 10. | Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 |
Zu Punkt 10.1. Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs
Aus der Einwohnerschaft lagen keine Eingaben vor.
Zu Punkt 10.2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Verfügung gestellt, in der Sitzung vorgetragen und erläutert. Ohne weitere Diskussion wurde der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.
Zu Punkt 11. | Verschiedenes |
11.1 Waldbegang
Der nächste Waldbegang soll in 04/2024 erfolgen. Ein Termin wird festgelegt.
11.2 Etwaige Ausschüttung
In 2024 soll eventuell eine Ausschüttung an die Mitgliedsgemeinden erfolgen. Diese teilen bis zur nächsten Sitzung mit, ob sie etwaige Maßnahmen aus dem Ausschüttungserlös finanzieren möchten.
Vorgesehener Gesamtbetrag der Ausschüttung wurde festgesetzt auf 100.000 Euro.
Gemäß § 10 der Verbandsordnung ergeben sich folgende Ausschüttungsanteile nach Fläche:
| Ortsgemeinde | Anteil in % |
| Euscheid | 3,83 |
| Habscheid | 18,36 |
| Lichtenborn | 2,38 |
| Lierfeld | 1,72 |
| Lünebach | 21,14 |
| Masthorn | 2,38 |
| Matzerath | 2,77 |
| Orlenbach | 3,30 |
| Pittenbach | 3,04 |
| Pronsfeld | 25,89 |
| Strickscheid | 1,72 |
| Üttfeld | 5,81 |
| Watzerath | 7,66 |
| Gesamt: | 100,00 |