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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberpierscheid

im Dorfgemeinschaftshaus Philippsweiler

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfstraße"; Ortsteil Oberpierscheid Ortslage, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB

2.1

Vorstellung und Beschlussfassung der Straßenplanung

2.2

Anpassung der bauleitplanerischen Planung

3.

Dritte Teiländerung des Bebauungsplanes 'Im Fuhrweg' im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

3.1

Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

3.2

Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Offenlage

3.3

Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB

4.

Auftragsvergaben

4.1

Beratung und Beschlussfassung über die Planungsleistungen für den Endausbau "Im Fuhrweg"

5.

Vergabe von Straßennamen mit Hausnummerierung "Ortslage" Oberpierscheid

6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte den Rat über die Erneuerung der Fenster im Dorfgemeinschaftshaus Philippsweiler.

Zu Punkt 2.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfstraße"; Ortsteil Oberpierscheid Ortslage, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Jovy vom Ing. Büro Scheuch, Prüm.

Zu Punkt 2.1.

Vorstellung und Beschlussfassung der Straßenplanung

Herr Jovy stellte den Entwurf der Straßenplanung für die Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfstraße“ ausführlich den Ratsmitgliedern anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Nach Beantwortung aller Fragen fasste der Rat folgenden Beschluss:

„Der vorgestellten Planung wird grundsätzlich mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:

-

Die Straße soll im Endausbau hergestellt werden.

-

Im weiteren Verfahren soll eine Kostenermittlung von Herrn Jovy erfolgen, in welcher Höhe die Anlegung eines einseitigen Gehweges Mehrkosten verursacht. Nach Vorlage der Mehrkosten soll in einer der nächsten Sitzungen der Beschluss gefasst werden, ob die Anlegung eines Gehweges erfolgt oder nicht.

-

Der Durchmesser des Wendehammers wird auf 18 m vergrößert.

-

Der notwendige Versorgungsstreifen wird linksseitig der Straße angelegt.

-

Das Ingenieurbüro soll prüfen, ob es technisch möglich ist die Schmutzwasserleitung im Freispiegelverfahren zu verlegen und welche Mehrkosten dadurch verursacht würden.

-

Das Ingenieurbüro soll prüfen, inwieweit eine Verschiebung des Straßenkörpers in Richtung der vorhandenen Trafostation möglich ist.

-

In den Planunterlagen soll eine verkehrliche Verbindung zum Spielplatz ausgewiesen werden.

-

Die Ausbauart dieses Weges wird in einer der nächsten Sitzungen festgelegt.

-

Das Planungsbüro soll mit dem LBM Gerolstein den Einmündungsbereich hinsichtlich der freizuhaltenden Sichtdreiecke abstimmen.

-

Die Ausführung der Straßenentwässerung soll als 3-zeilige Rinne erfolgen.

Nach Klärung der offenen Punkte und Einarbeitung der neuerlichen Ergänzungen soll Herr Jovy die endgültige Straßenplanung nochmals im Rat zur abschließenden Beschlussfassung erläutern.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 2.2.

Anpassung der bauleitplanerischen Planung

Nach ausgiebiger Diskussion sollen die Textfestsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes in folgenden Punkten angepasst werden:

- Die Zulassung von Flachdächern bei Hauptgebäuden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

- Die Zulassung von untergeordneten baulichen Anlagen (u.a. Garagen, Carport, Gartenhäuser) außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in ausreichendem Abstand zu den vorhandenen Versorgungsleitungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

- Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude wird auf 2 Wohnungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

1

1

Zu Punkt 3.

Dritte Teiländerung des Bebauungsplanes 'Im Fuhrweg' im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO hat das Ratsmitglied Gisela Wirtz an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt, im Ortsteil Philippsweiler der Gemeinde Oberpierscheid in Abstimmung mit der Gemeinde eine 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Fuhrweg“. Der Bebauungsplan „Im Fuhrweg“ erlangte im Jahr 2004 Rechtskraft. Bislang wurden lediglich südlich der Straße Philippsweiler-Fuhrweg private Bauvorhaben realisiert.

Ziel der vorliegenden Planung ist es auch nördlich der Straße „Im Fuhrweg“ eine Bebauung zu ermöglichen. Hierzu sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Flurstücks 268 aufgrund veränderter Rahmenbedingungen zu ändern, um die Realisierung eines Holzhauses aus Massivholz zu ermöglichen.

Als Voraussetzung hierfür soll der vorhandene Bebauungsplan für einen Teilbereich (siehe Planzeichnung) geändert werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs kann der Planzeichnung entnommen werden. Die Anpassung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen betrifft lediglich das Plangebiet (Flurstück 268). Für alle anderen Flächen ergeben sich hierdurch keine Änderungen. Hier gelten die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes fort.

Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist im nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.

Zu Punkt 3.1.

Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

Der vom Ortsgemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 28. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen eingegangen.

Eine Beschlussfassung ist aus diesem Grund nicht erforderlich

Zu Punkt 3.2.

Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Offenlage

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 6. März 2023 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingeleitet. Mit Schreiben vom 28. März 2023 wurde den beteiligten Behörden und Stellen, unter Fristsetzung bis zum 28. April 2023, die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Planung gegeben. Über die eingegangenen Anregungen war in der heutigen Sitzung zu entscheiden.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Eingabe aus der Öffentlichkeit wurden verlesen. Die einzelnen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge, die sich der Ortsgemeinderat zu eigen machte, sowie zum Teil die erforderlichen Begründungen sind dieser Niederschrift als Anlage beigeheftet.

Schließlich wurden im Ortsgemeinderat alle Stellungnahmen bzw. alle Beschlussvorschläge wie verlesen und vorgetragen zur Abstimmung gestellt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

-

-

Zu Punkt 3.3.

Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Nachdem der Bebauungsplan öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigen-ständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich.

Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftragte Planungsbüro ISU Bitburg wird die eingebrachten Anregungen und Änderungen einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt alle Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

-

-

Zu Punkt 4.

Auftragsvergaben

Der Vorsitzende teilte mit, dass die anderen Firmen keine Kapazitäten offen haben.

Zu Punkt 4.1.

Beratung und Beschlussfassung über die Planungsleistungen für den Endausbau "Im Fuhrweg"

Da sich die Honorarsumme unterhalb von 25.000,00 Euro (netto) befindet, ist die Durchführung einer formellen Preisanfrage nicht erforderlich.

Den Vorstufenausbau hat bereits das Ingenieurbüro Scheuch, Prüm, begleitet. Da dieses Fachbüro bereits mit der Planung vertraut ist, wurde dieses Ingenieurbüro zur Planung des Endausbaus erneut angefragt.

Mit Datum vom 17.04.2023 hat das Ingenieurbüro Scheuch ein Angebot in Höhe von 25.640,72 Euro (brutto) eingereicht. Hierin enthalten ist sowohl die Verkehrsplanung, als auch die Bauvermessung.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Ortsgemeinde Oberpierscheid erteilt den Planungsauftrag über die Planungsleistungen für den Endausbaur „Im Fuhrweg“ auf der Grundlage des am 17.04.2023 eingereichten Angebotes in Höhe von 25.640,72 Euro (brutto), an das Ingenieurbüro Scheuch, Prüm.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 5.

Vergabe von Straßennamen mit Hausnummerierung "Ortslage" Oberpierscheid

Insgesamt sind 21 Vorschläge für die neuen Straßennamen beim Vorsitzenden eingegangen.

Dem Rat wurden die einzelnen Vorschläge für die verschiedenen Straßenzüge mitgeteilt.

Nach ausgiebiger Diskussion wurden im Rat folgende Beschlüsse gefasst:

Die genaue Lage der Straße können der nachfolgenden Karte entnommen werden.

Straße „grau“: „Am Spielplatz“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

2

-

Straße „schwarz“: „Prümtalstraße“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

2

Straße „grün“: „Zum Hüttenplatz“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

3

Straße „Blau“: „Kapellenweg“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

3

Straße „rot“: „Nelkenweg“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

4

(kartenmäßige Darstellung der neuen Straßenbezeichnungen)

Zu Punkt 6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Neubau eines Wohnhauses mit Carport;

Gemarkung Oberpierscheid, Flur 4, Flurstück-Nr.: 268

Gemäß § 36 Absatz 1 BauGB wurde das Einvernehmen zu o.g. Bauvorhaben erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

-

-

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO hat das Ratsmitglied Gisela Wirtz an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

Zu Punkt 7.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungspunkte vor.