Die Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zur gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lichtenborn gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Dienstag, 25. März 2025, 20:00 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus nach Lichtenborn eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in den Jahren 2020 bis 2024 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes |
| 2. | Wegebau |
| 3. | Kitzrettung/Aufwandsentschädigung Drohnen |
| 4. | Verwendung des Reinerlöses / der Rücklagen |
| 5. | Verschiedenes |
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 10.03.2025 bis 24.03.2025 in der Wohnung des unterzeichnenden stellvertretenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen.
Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.