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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Preischeid für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 24.02.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 10.02.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für

2025 auf  —  0,00 EUR

2026 auf  —  0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2025 und 2026 nicht veranschlagt

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für

2025

auf

140.000,00 EUR

für

2026

auf

151.000,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

(v. H.)

(v. H.)

Grundsteuer A auf

500

500

Grundsteuer B auf

500

500

Gewerbesteuer auf

380

380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2025

2026

(Euro)

(Euro)

für den ersten Hund

40

40

für den zweiten Hund

80

80

für jeden weiteren Hund

100

100

für den ersten gefährlichen Hund

250

250

für den zweiten gefährlichen Hund

300

300

für jeden weiteren gefährlichen Hund

350

350

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2025 und 2026 neu festgesetzt:

1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2025 und 2026 festgesetzt.

2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden für das Jahr

2025

auf

30,00 Euro

und

2026

auf

20,00 Euro

je lfdm. Grabfläche festgesetzt.

3. Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt festgesetzt:

2025

2026

(Euro)

(Euro)

je Grab (Erdbestattung)

550,00

550,00

je Grab (Erdbestattung Tiefengrab)

600,00

600,00

je Grab (Urnenbestattung)

200,00

200,00

§ 7 Eigenkapital

 — (Euro)

Preischeid, 24.02.2025
Walter Gnesner
Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 10.03.2025 bis 19.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 24.02.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister