Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes "Erholungsgebiet Irsental" vom 23. Dezember 1985 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| (Euro) | (Euro) |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.229 | 10.229 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.436 | 12.436 |
| der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf | -2.207 | -2.207 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 10.120 | 10.120 |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 11.435 | 11.435 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -1.315 | -1.315 |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 | 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 | 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 | 0 |
| der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.315 | 1.315 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.315 | 1.315 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite für
2025 auf — 0,00 EUR
2026 auf — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2025 und 2026 nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
für 2025 auf — 0 EUR
für 2026 auf — 0 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern gemäß § 7 (2) in Verbindung mit § 2 (1) der Verbandsordnung aufzubringende Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2025/2026 auf je 9.000 Euro festgesetzt.
Die Verbandsumlage ist fällig am 01.05.2025 bzw. 01.05.2026.
Hiervon entfallen auf
a) Eifelkreis Bitburg-Prüm 4/9 — 4.000,00 Euro
b) Verbandsgemeinde Arzfeld 5/9 — 5.000,00 Euro
— (Euro)
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2023 — 130.995,49
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 2024 — 130.968,49
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 2025 — 128.761,49
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 2026 — 126.554,49
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 10.03.2025 bis 19.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.