Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Erholungsgebiet Irsental" für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 24.02.2025

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes "Erholungsgebiet Irsental" vom 23. Dezember 1985 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite für

2025 auf  —  0,00 EUR

2026 auf  —  0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2025 und 2026 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für 2025 auf  —  0 EUR

für 2026 auf  —  0 EUR

§ 5 Verbandsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern gemäß § 7 (2) in Verbindung mit § 2 (1) der Verbandsordnung aufzubringende Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2025/2026 auf je 9.000 Euro festgesetzt.

Die Verbandsumlage ist fällig am 01.05.2025 bzw. 01.05.2026.

Hiervon entfallen auf

a) Eifelkreis Bitburg-Prüm 4/9  —  4.000,00 Euro

b) Verbandsgemeinde Arzfeld 5/9  —  5.000,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

 —  (Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2023  —  130.995,49

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres 2024  —  130.968,49

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 2025  —  128.761,49

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 2026  —  126.554,49

Arzfeld, 24.02.2025
Johannes Kuhl
Verbandsvorsteher

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 10.03.2025 bis 19.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 24.02.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister