Bekanntmachung
Die Eigentümerinnen / Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mauel gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für
Donnerstag, 26. März 2026, 19:00 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Mauel eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in den Jahren 2023 bis 2025 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes |
| 2. | Neuwahlen des Jagdvorstands |
| 3. | Verwendung des Reinerlöses / der Rücklagen |
| 4. | Verschiedenes |
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 08. März 2026 bis 25. März 2026 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.