Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 |
| 2.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
| 2.2 | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes |
| 3. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 4. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Kreuzstraße" gemäß § 2 BauGB |
| 4.1 | Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung |
| 4.2 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
| 4.3 | Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage |
| 5. | Spielplatzentwicklung nach erfolgten Sicherheitsuntersuchungen |
| 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 7. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Der Vorsitzende informierte über zahlreich stattgefundene Termine und Besprechungen seit der vergangenen Sitzung des Rates.
Zu Punkt 2. Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026
Hierzu begrüßte der Vorsitzende zunächst Herrn Revierleiter Rainer Wagner vom Forstamt Neuerburg.
Herr Wagner gab einen kurzen Rückblick für das Jahr 2025, indem insbesondere durch den durchgeführten Sonderhieb ein Überschuss in Höhe von ca. 65.000,00 Euro erwirtschaftet wurde. Anschließend stellte er den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 ausführlich dar. Für das Wirtschaftsjahr 2026 wird mit einem Überschuss in Höhe von ca. 18.400,00 Euro gerechnet.
Nachdem keine weiteren Fragen vorlagen, fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
„Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2026 zu. Der Preis pro fm Buche in Eigenwerbung wird auf 60,00 Euro festgesetzt. Die Ansätze des Forstwirtschaftsplans sind in den Haushalt 2026 zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 13 | - | - |
Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs
Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.
Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.
Zu Punkt 3. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO
Die Ortsgemeinde Arzfeld erhält eine Spende in Höhe von insgesamt 500,00 Euro für die Brauchtumspflege.
Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.
Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter
Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Arzfeld umgehend gefasst wird.
Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 13.11.2025 angezeigt worden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Arzfeld stimmt der Annahme der Spende zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Zu Punkt 4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Kreuzstraße" gemäß § 2 BauGB
Zu Punkt 4.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung
Der vom Ortsgemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes hat in Ausführung der Beschlussfassung vom 10. Dezember 2024 in der Zeit vom 07. Oktober 2025 bis einschließlich 07. November 2025 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die Beschlussfassung über die aus der Öffentlichkeit eingegangene Anregung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 4.2 dieser Sitzung
Zu Punkt 4.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 01. Oktober 2025 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07. November 2025 gebeten.
Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Soweit dies erforderlich war, wurden dem Ortsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt nach ausgiebiger Diskussion und Beratung den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie der Öffentlichkeit mit den dazugehörigen Beschlussvorlagen wie vorgelesen und erläutert zu.
Ebenfalls stimmt der Gemeinderat der Gesamtplanung mit den eingearbeiteten textlichen und planerischen Änderungen wie vorgetragen zu.
Die Verwaltung wird vom Rat ermächtigt, die erforderlichen Schritte einzuleiten und eventuell erforderliche Fachgutachten in Auftrag zu geben.“
Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Zu Punkt 4.3. Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Zu Punkt 5. Spielplatzentwicklung nach erfolgten Sicherheitsuntersuchungen
Die Ortsgemeinde unterhält fünf Spielplätze, die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung in Augenschein genommen wurden.
Zahlreiche Geräte müssen aus unfallverhütungs- und versicherungsrechtlichen Gründen erneuert bzw. ertüchtigt werden. Es ist zudem festzustellen, dass die Spielplätze in Teilen weniger frequentiert werden. Es besteht deshalb die Überlegung, einen teilweisen Rückbau vorzunehmen. Hierdurch können Investitionen und Unterhaltungsmittel eingespart werden, die für die Erneuerung und Ertüchtigung der übrigen Spielplätze generiert werden können.
Der Rat wird weitere Überlegungen anstellen und die Angelegenheit im Gesamten erneut aufgreifen und behandeln.
Zu Punkt 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
6.1 Zustimmung zu Bauanträgen
Der Ortsgemeinderat erteilte gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen:
| • | Umnutzung ehemaliger Gewerbeflächen zu Wohnraum und Umbau in ein Mehrfamilienwohnhaus, Grundstück Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Nrn. 49/1, 64/10, 64/11, 64/12 |
| • | Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Gelände der Straßenmeisterei, Gemarkung Arzfeld, Flur 1, Nr. 28/14 |
| • | Erweiterung des Feuerwehrhauses Arzfeld um eine Atemschutz- und Schlauchwerkstatt, Gemarkung Arzfeld, Flur 8, Nr. 22/3 |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
6.2 Sachstand „Neue Mitte“ / Neubau eines Gemeindehauses
Die notwendigen Bauantragsunterlagen werden noch in diesem Jahr der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Der Abriss des vorhandenen Unterstandes auf dem bisherigen Dorfplatz, Nähe B 410, soll in die Bauantragsunterlagen entsprechend eingearbeitet werden.
6.3 Auftragsvergaben
Aufgrund vorliegender Angebote stimmte der Ortsgemeinderat der Vergabe zu folgenden Leistungen zu:
• Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit Objektüberwachung für die Erweiterung der KiTa
an das Büro Birnfeld, Wolsfeld
| • | Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Küchenplanung Erweiterung KiTa an die Firma Gangolf, Bitburg |
| • | Erstellung der Prüfstatik für die Erweiterung der KiTa an das Büro Otto, Lierfeld |
| • | Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Küchenplanung im Zuge des Neubaus Gemeindehaus an die Firma Gangolf, Bitburg |
Hinsichtlich der Prüfstatik für den Neubau des Gemeindehauses erfolgt ergänzend eine vergaberechtliche Prüfung durch die Verwaltung. Soweit gegen die Vergabe keine rechtlichen Bedenken bestehen wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag an das Büro Hegger, Freis und Partner, Bernkastel-Kues, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
Zu Punkt 7. Verschiedenes
7.1 Friedhof
Mit den Arbeiten zum Einbau einer WC-Anlage in der Leichenhalle wird im zeitigen Frühjahr 2026 begonnen.
7.2 Erneuerung Deckschicht Schulstraße
Die Schulstraße erhält aus Gewährleistungsansprüchen in Teilen eine neue Deckschicht. Die Arbeiten werden im zeitigen Frühjahr 2026 ausgeführt.