Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2024 |
| 3. | 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "Ortslage" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB |
| 3.1 | Beratung und Beschlussfassung über die aus der erfolgten Auslegung eingegangenen Anregungen gemäß § 34 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung über die aus der erfolgten Beteiligung berührter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3.3 | Beschlussfassung als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB |
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 |
| 5. | Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
| 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 7. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1.
Mitteilungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Mitteilungen vor.
Zu Punkt 2.
Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2024
Herr Wagner vom Forstamt Neuerburg informierte über das Betriebsergebnis 2023. Im Vergleich zum Vorjahr steigerte sich der Ertrag auf 300 Prozent.
Dieser Ertrag resultiert aufgrund der diesjährigen Trockenheit und dem Befall von Borkenkäfer. In den kommenden Jahren muss ein Ausgleich in Bezug auf das Brennholz geschaffen werden.
Die Ortsgemeinde hat 50 bis 70 Festmeter Brennholz eingeschlagen. Der Durchschnittswert soll bei 15- 20 Festmetern liegen.
Zu Punkt 3.
1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "Ortslage" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB
Der Ortsgemeinderat Mauel hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortslage“ für den „nördlichen Ergänzungsbereich“ beschlossen.
Anlass für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist ein geänderter Bedarf des Grundstückszuschnittes.
Bei der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist die Ortsgemeinde Mauel davon ausgegangen, dass das neue Baugrundstück im Ergänzungsbereich im Besitz der Familie bleibt und damit auch eine gemeinsame Nutzung der bestehenden Zufahrt möglich ist. Der derzeitige Grundstückseigentümer hat aber seine Planungsabsichten geändert und möchte das neue Baugrundstück jetzt an Dritte verkaufen.
Da dann keine gemeinsame Nutzung der bestehenden Grundstückszufahrt mehr möglich ist, muss der Standort des neuen Gebäudes daran angepasst und optimiert werden. Damit sind das in der Ursprungssatzung von 2021 ausgewiesene Baufenster und auch die festgesetzten Standorte für Baumpflanzungen nicht mehr einzuhalten.
Diese neuen Entwicklungen erfordern eine Neuorientierung der städtebaulichen Konzeption für dieses Baugrundstücks.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortslage“ für den „nördlichen Ergänzungsbereich umfasst auf einer Fläche von 1.495 m² in der Gemarkung Mauel, Flur 2, Flurstücks-Nrn.: 63/3 (tlw.) und 64/6 (tlw.).
Es werden 1.465 m² der bestehenden Satzung überplant und 30 m² neue Fläche mit einbezogen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortslage“ für den „nördlichen Ergänzungsbereich ist in den beiliegenden Karten abgedruckt:
(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)
Zu Punkt 3.1.
Beratung und Beschlussfassung über die aus der erfolgten Auslegung eingegangenen Anregungen gemäß § 34 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Ortsgemeinderat gebilligte Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortslage“ für den „nördlichen Ergänzungsbereich“ hat in Ausführung der Beschlussfassung vom 06. Juli 2023 in der Zeit vom 05. September 2023 bis einschließlich 06. Oktober 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich, da keine Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen sind.
Zu Punkt 3.2.
Beratung und Beschlussfassung über die aus der erfolgten Beteiligung berührter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 06. Juli 2023 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingeleitet. Mit Schreiben vom 17. August 2023 wurde den beteiligten Behörden und Stellen, unter Fristsetzung bis zum 06. Oktober 2023, die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Planung gegeben. Über die eingegangenen Anregungen war in der heutigen Sitzung zu entscheiden.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Eingabe aus der Öffentlichkeit wurden verlesen. Die einzelnen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge, die sich der Ortsgemeinderat zu Eigen machte sowie zum Teil die erforderlichen Begründungen sind dieser Niederschrift als Anlage beigeheftet.
Schließlich wurden im Ortsgemeinderat alle Stellungnahmen bzw. alle Beschlussvorschläge wie verlesen und vorgetragen zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Zu Punkt 3.3.
Beschlussfassung als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB
Nachdem die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortslage“ für den „nördlichen Ergänzungsbereich“ öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich.
Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO haben der erste Beigeordnete Rudolf Richartz sowie das Ratsmitglied Jürgen Richartz an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu Punkt 4.
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2022 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
a) Feststellung Jahresabschluss 2022:
Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
b) Entlastungserteilung:
Dem / Der Ortsbürgermeister/in, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.
Zu Punkt 5.
Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)
Es wurde über den Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR informiert.
Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei EUR 47.671,62, der Anteil der Ortsgemeinde Mauel beträgt EUR 423,35.
Zu Punkt 6.
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 7.
Verschiedenes
7.1 Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung
Der Vorsitzende informierte über die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung, u.a. auch in Bezug auf die geplanten Bauvorhaben im Bereich „Staudenhof“.
7.2 Brücke beim Staudenhof
Der Vorsitzende informierte den Rat über die aktuelle Sachlage. Es soll ein Bodengutachten erstellt werden. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuarten.
7.3 Brennholzvermarktung
In der Ortsgemeinde Mauel soll wieder gemeindliches Brennholz geschlagen werden. Interessenten hierfür sollen sich beim Ortsbürgermeister melden.
Der Vorsitzende veranlasst eine entsprechende Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.
7.4 Verbot der Andienung von Rasenschnitt an Sammelstelle
Der Vorsitzende hat darum gebeten, dass Laub- und Rasenschnitt nicht mehr an der aktuellen Sammelstelle angedient werden soll.