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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Lambertsberg

am Montag, 09.12.2024, 18:00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Lambertsberg

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

1.1

Information zum Jahresabschluss 2023 der Islek Energie AöR

(gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)

2.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2023

3.

Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025/2026 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO

3.1

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

3.2

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

4.

26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO

5.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

- Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie

6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Ehses informierte über

-

den am 15.10.2024 erhaltenen Bericht der AÖR (Pachtzahlung Dachfläche DGH / 1283,37€),

-

den in KW 47 getauschten Wasserzähler des DGHs,

-

die am 21.11.2024 erfolgten Arbeiten der Fa. Scharf an der Heizung im DGH (Wasser aufgefüllt & entlüftet / 43,61€),

-

die am 02.12.2024 erfolgte überfällige Wartung der Heizung,

-

die am 21.12.2024 stattgefundene Begehung in der „Hargartener Straße (K130)“ hinsichtlich des in Zukunft noch anstehenden Ausbaus,

-

die in Kürze erfolgenden Arbeiten zur Glasfaseranbindung des Neubaugebietes „Unterm Lambertsberg III, IV“

und die erfolgten Arbeiten in der Gemeinde

-

die restlichen „Zone-30-Schilder“ sind montiert,

-

der Aufbruch „Am Markt“ wurde fachgerecht verschlossen,

-

die gepflasterten Wege auf dem Friedhof wurden von freiwilligen Helfern von Moos befreit,

-

vor der Bushaltestelle „Greimelscheider Straße“ wurde ebenfalls das Moos sowie der Wildbewuchs an der Mauer zum Grundstück Gerhard Thiel entfernt. Zusätzlich wurde die Streugutbox repariert und mit trockenem Streugut und Salz befüllt,

-

auf Wunsch von Anwohnern wurde ebenfalls in der Waldstraße (am Haus der Familie Leinen) eine Tonne mit Streugut und Salz aufgestellt,

-

nach Rückmeldung des Hausmeisters des DGHs wies der Boden hinter der Theke im DGH nach der Mallorca-Party einen erheblichen Verschleiß auf.

Daraufhin wurde der Boden von freiwilligen Helfern instandgesetzt (Materialkosten 723,74€),

-

weitere Rückmeldung Hausmeister DGH in der KW 47 über großflächige Ablösung der Fliesen in der Damentoilette des DGH´s, mit der Folge der erstmaligen Sperrung der Toilettenanlage.

Am 02.12.2024 wurden alle losen Fliesen von freiwilligen Helfern entfernt und die Toilettenanlage konnte dann wieder freigegeben werden.

-

Pflege- und Mäharbeiten am DGH, dem Bolzplatz, „In der Biechelts“ und am Ortseingang von Gesotz kommend wurden seit September von freiwilligen Helfern ebenfalls erledigt,

-

die Trauerhalle befindet sich im Innenbereich in einem nicht sehr gepflegten Zustand. Es hat sich eine Person für eine Grundreinigung bereit erklärt; der dem Ortsbürgermeister noch fehlende Schlüssel muss noch organisiert werden.

Zuletzt richtete der Ortsbürgermeister noch seinen Dank an die bisherigen freiwilligen Helfer aus.

Zu Punkt 1.1.

Information zum Jahresabschluss 2023 der Islek Energie AöR

(gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)

Es wurde über den Jahresabschluss 2023 der Islek Energie AöR informiert.

Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei 102.301,94 EUR, der Anteil der OG Lambertsberg beträgt 2.358,49 EUR.

Der Ortsgemeinderat nahm diese Informationen zur Kenntnis.

Zu Punkt 2.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2023

Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2023 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

a) Feststellung Jahresabschluss 2023:

Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

b) Entlastungserteilung:

Dem / Der Ortsbürgermeister/in, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der / die Ortsbürgermeister/in und der/die Beigeordnete/n nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.

Zu Punkt 3.

Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025/2026 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO

Zu Punkt 3.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.

Zu Punkt 3.2.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025/2026 als Doppelhaushalt wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

-

0

Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen gesondert.

Zu Punkt 4.

26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 und 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu betreiben.

Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.

Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.

Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.

Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.

Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil

mit den geplanten 81 ha des neuen Sondergebietes nicht mehr als 25 % der bisher ausgewiesenen Flächen (= 340 ha) zusätzlich dargestellt werden.

vom ursprünglichen Planungskonzept mit den dort angewendeten „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien nicht abgewichen wird.

die 2016 festgestellten Konflikte, die im Rahmen der Abwägung zum Ausschluss der Fläche geführt hat, durch Wegfall von Restriktionen und durch neue Erkenntnisse (siehe Abschnitt 2) neu bewertet werden können.

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.

Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.

(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)

Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.

Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.

Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.

Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.

Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.

Die erneute verkürzte Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 05. Oktober 2024, Ausgabe 40/2024, veranlasst. Die Entwurfsplanung konnte vom 08. Oktober 2024 bis einschließlich 24. Oktober 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld eingesehen werden und lag im gleichen Zeitraum in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht aus.

Die erneute verkürzte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 24. Oktober 2024 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 26. Fort-schreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat stimmt der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

1

-

Zu Punkt 5.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

- Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie

In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach durch Mitarbeiter der Westenergie über die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten informiert.

Die Umstellung auf LED soll in aller Regel im Rahmen der regelmäßigen Wartungsintervalle erfolgen.

Durch diese Umstellung kann gegenüber der bisherigen Straßenbeleuchtung eine erhebliche Stromkostenersparnis erzielt werden.

Die Kosten werden im Haushalt der Ortsgemeinde eingestellt und durch die zu erwartende Stromersparnis refinanziert. Durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung wird diese Vorgehensweise mitgetragen.

Durch die Förderung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz wird ebenfalls die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED unterstützt. Die entsprechende Bewilligung der Mittel liegt bereits vor.

Insgesamt wird ein Betrag von 155.902,10 € an die Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde weitergeleitet.

Die Kosten für die Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage beläuft sich für Ihre Ortsgemeinde auf 30.733,77 €.

Soweit anderweitige Finanzierungsmittel nicht zur Verfügung stehen, ist diese nur durch die Aufnahme eines Darlehens möglich, wofür eine entsprechende Kreditgenehmigung nach § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO beantragt werden muss.

Die Refinanzierung erfolgt in diesem Falle durch eine Amortisation bei den Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung für einen Zeitraum von 6,55 Jahren.

Die anteilige voraussichtliche Förderung aus dem Programm KIPKI beläuft sich auf 5.521,55 €. Die Amortisationszeitraum reduziert sich dementsprechend.

Das entsprechende Angebot mit Kostenberechnung der Westenergie wurde im RIS eingestellt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

2

Zu Punkt 6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

6.1 Erschließung der Neubaugebiete „Unterm Lambertsberg III und IV“

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Hendrik Irkens, igr GmbH.

Herr Irkens informierte den Rat über den aktuellen Stand der Erschließung der Neubaugebiete „Unterm Lambertsberg III und IV“. Hierbei wurde Bezug auf den bisherigen Ablauf der Baumaßnahme, die zwischenzeitlich aufgetretenen Probleme und die derzeitige Kosteneinschätzung genommen.

Weiterhin wurden die aus dem Rat aufkommenden Fragen beantwortet.

Zuletzt wurde aus der Mitte des Rates noch darauf hingewiesen, dass wie vorab bereits mit dem Verbandsgemeindewerk abgesprochen, die Böschung an den Becken so anzulegen ist, dass die Fläche außerhalb des Zaunes von der Ortsgemeinde auch gepflegt werden kann.

6.2 Verkehrsinsel „In der Biechelts 13“

Ortsbürgermeister Ehses informierte den Rat, dass die Anwohner „In der Biechelts 13“ bei der Verwaltung vorgesprochen haben, mit der Bitte um Entfernung der im Bereich des Wohnhauses befindlichen Verkehrsinsel.

Verwaltungsseitig wird der Ortsgemeinde die Zustimmung der Entfernung der Verkehrsinsel empfohlen, damit dem Anwohner ein barrierefreier Zugang zum Wohnhaus ermöglicht wird.

Aus der Mitte des Rates wurde mitgeteilt, dass dieses Anliegen bereits Thema in vorherigen Sitzungen war. Damals bestanden die Bedenken hinsichtlich des geplanten Zweckes dieser Verkehrsberuhigung.

Aus diesem Grund hat der Rat in vorheriger Sitzung einen Personenkreis an Anwohnern festgelegt, welche vom Antragsteller in dieser Angelegenheit zu befragen sind.

Nachdem dem Rat eine weitere Rückmeldung vorliegt, werden die bestehenden Interessen aller Parteien abgewogen und eine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen.

Zu Punkt 7.

Verschiedenes

7.1 Sanierung DGH

Ortsbürgermeister Ehses informierte den Rat, dass gemäß Rücksprache mit Klaus Theis von der Verwaltung ein Termin mit der Kreisverwaltung vereinbart wird. Dabei soll geklärt werden, für welche Baumaßnahmen eine Fördermöglichkeit besteht, die keiner Baugenehmigung bedürfen. An diesem Termin dürfen gemäß Ortsbürgermeister Ehses gerne auch weitere Mitglieder des Ortsgemeinderates teilnehmen. Sobald eine Terminfestlegung erfolgt ist, wird Ortsbürgermeister Ehses alle Mitglieder des Ortsgemeinderates in Kenntnis setzen.

In einer späteren Sitzung wird dann nochmals über dieses Thema gesprochen.

Weiterhin informierte der Vorsitzende über die Anfrage hinsichtlich der Anschaffung einer elektronischen Schließanlage für das DGH. Sobald hierzu Genaueres vorliegt, werden auch diese Informationen weitergeleitet.