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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Wahl des 19. Landtags Rheinland-Pfalz am Sonntag, 22. März 2026

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie an der Landtagswahl am 22.03.2026 noch per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung der Wahlunterlagen kann folgendermaßen erfolgen:

1.

schriftlich, durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld (Postlaufzeiten beachten),

2.

online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code (bis Mittwoch, 18.03., 12.00 Uhr),

3.

online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung www.vg-arzfeld.de

(bis Mittwoch, 18.03., 12.00 Uhr),

4.

per Fax oder

5.

durch einfache E-Mail an briefwahl@vg-arzfeld.de

Sie haben auch die Möglichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung unmittelbar vor Ort die Unterlagen zu beantragen oder aber direkt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!

Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 20.03.2026, 15.00 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirkes abgegeben werden.