Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Jahresabschluss 2022, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Verbandsgemeinde Arzfeld wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss am 23.11.2023 gemäß § 112 und 113 GemO geprüft.
Danach wurde der Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeinde Arzfeld in Ordnung befunden.
Gemäß § 114 GemO hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld in der Sitzung am 14.12.2023 dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Verwaltung vorbehaltlich eventueller Beanstandungen bei einer überörtlichen Prüfung Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 mit den Anlagen kann gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
25.03.2024 bis 04.04.2024
nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, eingesehen werden.