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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld

am Donnerstag, 07.03.2024, 16:30 Uhr,

in der Grundschule Daleiden

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Neukonzeption Wegemanagement der Wanderwege

3.

Auftragsvergaben

3.1

Neubau Kläranlage Arzfeld

3.2

Jahresvertragsarbeiten für Optische Inspektionen

3.3

Abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Unterm Lambertsberg III und IV" in Lambertsberg

3.4

Umrüstung des Verwaltungsgebäudes auf LED-Leuchten

3.5

Grundschule Lützkampen

3.6

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld- Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

4.

Grundschule Daleiden - Vorstellung und Beschlussfassung der endgültigen Planung der künftigen Nutzung

5.

Teilnahme am Programm "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (PEK-RP)

6.

Kooperation des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg zur Erarbeitung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes

7.

Maßnahme: Erlass einer Rechtsverordnung für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen und Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld im Jahr 2024

8.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

9.

Unterrichtung über und Umfang von Nebentätigkeiten des Bürgermeisters im Kalenderjahr 2023

10.

Anträge und Anfragen- Antrag der SPD-Fraktion auf Bildung eines Arbeitskreises Finanzen

11.

Mitteilungen / Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Einwohnerfragestunde

Die aus der Einwohnerschaft gestellten Fragen wurden vom Vorsitzenden beantwortet. Ergänzend wurde auf die heutige Tagesordnung verwiesen.

Zu Punkt 2.

Neukonzeption Wegemanagement der Wanderwege

Bereits in der Sitzung am 14.12.2023 hat sich der Verbandsgemeinderat mit diesem Thema befasst. Es wurde sich darauf verständigt, die Angelegenheit bis zur nächsten Ratssitzung zurückzustellen.

Die Geschäftsführerin vom Zweckverband Naturpark Südeifel, Frau Daniela Torgau, stellte die geplante Neukonzeption des Wegemanagement der Wanderwege in der Sitzung vor und beantwortete die aus der Mitte des Rates gestellten Fragen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der vom Zweckverband Naturpark Südeifel vorgeschlagenen Neukonzeption des Wegemanagements der Premiumwanderwege des NaturWanderPark delux sowie der TLN-Routen zu. Die Verbandsgemeinde Arzfeld beteiligt sich an den Kosten für den Wegetechniker mit 50,00 €/km Wanderweg. Zusätzlich stellt die VG Arzfeld jährlich einen Betrag von 2.300,00 € für Materialkosten und 1.456,00 € für die Aufwandsentschädigung für die Wegepaten der Routen des NaturWanderPark delux in den Haushalt ein.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 3.

Auftragsvergaben

Zu Punkt 3.1.

Neubau Kläranlage Arzfeld

Für den Neubau der Kläranlage Arzfeld stehen weitere Auftragsvergaben an. Ursprünglich war eine Auftragsvergabe in einer Werkausschusssitzung am 07.03.2024 vorgesehen. Durch Terminverschiebungen musste diese entfallen und die Vergabe erfolgte nunmehr durch den Verbandsgemeinderat. Der bauleitende Bauingenieur Steven Bormes, Büro Berg und Partner, Aachen, gab eingehende Erläuterungen.

Die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen erfolgte am 19.01.2024 und die Submissionen am 22.02.2024.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

1. Estrich-, Fliesen-, Maler- und Beschichtungsarbeiten

„Auf der Grundlage des Vergabevorschlages des beauftragten Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH wird als Ergebnis des durchgeführten europaweiten Ausschreibungsverfahrens der Auftrag zur Ausführung der Estrich-, Fliesen-, Maler- und Beschichtungsarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis 4.4 für den Neubau der Kläranlage Arzfeld an die

Firma Christian Schneider GmbH, Auf Häckelsberg 6, 54341 Fell,

zum Brutto-Angebotspreis von 162.979,37 Euro erteilt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

2. Zaunanlage und Zufahrtstore

„Auf der Grundlage des Vergabevorschlages des beauftragten Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH wird als Ergebnis des durchgeführten europaweiten Ausschreibungsverfahrens der Auftrag zur Herstellung der Zaunanlage und Zufahrstore gemäß Leistungsverzeichnis 7 für den Neubau der Kläranlage Arzfeld an die Firma

A-Z Tor & Zaun GmbH, Am Beul 33, 45525 Hattingen,

zum Brutto-Angebotspreis von 84.082,32 Euro erteilt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Ergänzend wurde der Bauzeitenplan ausführlich vorgestellt.

Zu Punkt 3.2.

Jahresvertragsarbeiten für Optische Inspektionen

Der geltende Vertrag mit der Firma Kanalprofi in Weinsheim zur Durchführung von Kanalreinigungen, optischen Inspektionen und Dichtheitsprüfungen endet am 31.03.2024, so dass eine erneute Ausschreibung der Leistungen für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.03.2026 durchgeführt wurde. Zum Submissionstermin am 22.02.2024 haben zwei Angebote vorgelegen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Vergabevorschlages des beauftragten Büros IBS-Ingenieure GbR wird als Ergebnis des durchgeführten beschränkten Ausschreibungsverfahrens der Auftrag zur Ausführung der Jahresvertragsarbeiten im Zeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2026 für Kanalreinigungen, optische Inspektionen und Dichtheitsprüfungen an die Firma

Kanalprofi GmbH, Zum Niesenberg 4, 54595 Weinsheim,

erteilt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 3.3.

Abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Unterm Lambertsberg III und IV" in Lambertsberg

In der Ortsgemeinde Lambertsberg steht die Erschließung des Neubaugebietes „Unterm Lambertsberg III und IV“ an. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme für alle Erschließungsträger durch einen Auftragnehmer. Nach öffentlicher Ausschreibung der Bauleistungen lagen zur Submission am 24.01.2024 von 4 Bietern Angebote vor. Das insgesamt wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Wadle GmbH & Co. KG, Bitburg vorgelegt.

Der Ortsgemeinderat Lambertsberg hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 den Auftrag für die verkehrliche Erschließung an den Mindestbieter beschlossen. Der Anteil des Verbandsgemeindewerkes für die abwassermäßige Erschließung beträgt 369.586,65 Euro.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragsvergabe für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Unterm Lambertsberg III und IV“ an die Firma Wadle GmbH & Co. KG in Bitburg zum anteiligen und Brutto-Angebotspreis von 369.586,65 Euro zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 3.4.

Umrüstung des Verwaltungsgebäudes auf LED-Leuchten

Im Rahmen des Förderprogrammes Kipki wurde durch die Verwaltung unter anderem die Maßnahme

Umrüstung der Innenbeleuchtung des Verwaltungsgebäudes Arzfeld auf LED-Leuchten

angemeldet.

Für die Erstellung der erforderlichen Kostenberechnung und späteren Ausschreibung der Arbeiten ist die Beauftragung eines Fachbüros notwendig.

In einem ersten Schritt hat das Büro Weber, Gransdorf, eine entsprechende Kostenermittlung erstellt. Sobald die Bewilligung der Kipki-Mittel vorliegt, sollen die eigentlichen Arbeiten öffentlich ausgeschrieben vergeben werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Zur Durchführung der notwendigen ingenieurtechnischen Leistungen wird der Planungsauftrag an das Büro Weber, Gransdorf, erteilt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 3.5.

Grundschule Lützkampen

Die nachfolgend genannten Arbeiten an der Grundschule Lützkampen sollen in den Sommerferien 2024 ausgeführt werden.

a) Erneuerung des Schulhofbelages

An der Grundschule Lützkampen ist der komplette Schulhofbelag zu erneuern. Vom Technischen Büro wurde die erneute Ausschreibung vorbereitet und am 05.02.2024 öffentlich bekannt gemacht. Am 29.02.2024 hat die Submission stattgefunden. Anschließend wurden die Angebote durch das Technische Büro geprüft und ein Vergabevorschlag erarbeitet.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung für die Erneuerung des Schulhofbelages an die Firma Weiland HTS GmbH, Irrhausen, zum Brutto-Angebotspreis von 173.721,39 € zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

b) Blitzschutzarbeiten

Der Blitzschutz an der Grundschule und der Turnhalle muss erneuert werden. Die Ausschreibung dieser Leistung wurde am 16.02.2024 veröffentlicht. Der Submissionstermin wurde auf den 12.03.2024 festgelegt.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld wird ermächtigt, den Auftrag für die Ausführung der Blitzschutzarbeiten an den günstigsten Bieter zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

c) Elektroarbeiten

Bei der Maßnahme handelt es sich um die Teilerneuerung der Elektroanlage in der "Alten Schule" und die Ummontage der bestehenden Sirenensteuerungsanlage. Im Zuge der Arbeiten werden auch notwendige Überspannungsableiter nachgerüstet. Die Veröffentlichung dieser Ausschreibung ist am 16.02.2024 erfolgt. Der Submissionstermin wurde ebenfalls auf den 12.03.2024 festgelegt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld wird ermächtigt, den Auftrag für die Ausführung der Elektroarbeiten an den günstigsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 3.6.

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld- Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Für die Kleiderkammer der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld wird eine Nachlieferung von persönlicher Schutzausrüstung fällig. Die Leistungen wurden öffentlich ausgeschrieben.

Am Submissionstermin am 15.02.2024 lagen Angebote von zwei Anbietern vor. Das günstigste Angebot ist von der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Neuwied, mit einer Angebotssumme von 96.494,76 €.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung bei der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Neuwied, zu einem geprüften Angebotspreis von insgesamt 96.494,76 € zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 4.

Grundschule Daleiden - Vorstellung und Beschlussfassung der endgültigen Planung der künftigen Nutzung

Auf der Basis des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 13.07.2023 haben die beauftragten Architekturbüros die Planungen und Kostenkalkulation für die Sanierung des Grundschulgebäude in Daleiden weitergeführt. Die Planungen und Kostenkalkulation wurden den Ratsmitgliedern durch die Planungsbüros ausführlich vorgestellt.

Die Planung wurde dem Lehrerkollegium ebenfalls vorgestellt und fand dort seine Zustimmung. Ebenfalls wurden die Planungen den zuständigen Mitarbeitern der Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vorgestellt. Auch dort wurden keine Einwendungen erhoben. Zu einer Fördermöglichkeit konnte dort aber keine Aussage getroffen werden, da hierzu nunmehr nach Inkrafttreten der neuen Schulbaurichtlinie ein pädagogisches Konzept der Grundschule vorlegt werden muss. Das Lehrerkollegium der Grundschule Daleiden ist derzeit dabei, ein pädagogisches Konzept für die Grundschule Daleiden zu erstellen, welches dann mit dem Förderantrag an die ADD Trier eingereicht werden kann.

Für die Baumaßnahme liegen derzeit bereits folgende Förderzusagen vor:

- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

1.015.200 €

- KfW für Nichtwohngebäude

1.991.740 €

- KfW für Wohngebäude (8 Wohneinheiten)

436.000 €

Weitere Fördermöglichkeiten, wie z. B. Förderung Dorferneuerung, I-Stock-Förderung, werden durch die Verwaltung geprüft. Soweit Fördermöglichkeiten und bestehen, werden entsprechende Förderanträge gestellt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der geänderten Planung für die künftige Nutzung der Räumlichkeiten des Gebäudes der Grundschule Daleiden zu. Insbesondere wird die klare Abtrennung der verschiedenen Nutzungen begrüßt.

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Baumaßnahme zu prüfen und ggfls. entsprechende Förderanträge zu stellen.

Die für die Umsetzung der Baumaßnahme notwendigen Finanzierungsmittel sollen im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2024 bzw. spätestens im Haushaltsplan 2025 eingestellt werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

2

Zu Punkt 5.

Teilnahme am Programm "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (PEK-RP)

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 25.01.2023 das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) im Rahmen der Teilentschuldung der Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. Euro beschlossen.

Mit Hilfe der anteiligen Entschuldung durch das Land erhalten die Kommunen die Möglichkeit und haben zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite zu steuern und selbstständig zurückzuführen.

So soll die finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kommune nachhaltig gestärkt und ein materieller Haushaltsausgleich gefördert werden.

Das Programm PEK-RP soll der unmittelbaren Entlastung der von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen sowie der Verhinderung des erneuten Aufwuchses solcher Schulden dienen.

Mit dem Landgesetz PEK-RP wurden auch die Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechtes geändert. Gemäß den Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht ist der Haushalt zukünftig auszugleichen (§ 93 Abs. 4 GemO) und die aufgelaufenen Liquiditätskredite zum 31.12.2023 sind innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren zurückzuführen (§ 105 Abs. 4 GemO). Dazu ist ein Tilgungsplan nach § 105 Abs. 4 GemO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 LVOPEK-RP zu entwickeln.

Die Bemessungsgrundlage nach § 6 LGPEK-RP ergibt sich aus dem nach § 5 LGPEK-RP bestimmten Bestand der kommunalen Liquiditätskredite zum 31. Dezember 2020.

Aufgrund der Verbesserung Im Haushaltsjahr 2021 gilt entsprechend § 6 Abs. 1 Ziffer 2 LGPEK-RP

der Bestand der kommunalen Liquiditätskredite zum 31. Dezember 2021.

Die Bemessungsgrundlage (§ 6 PEK-RP) für die Verbandsgemeinde Arzfeld beläuft sich demnach auf  — 8.183.390,00 EUR

Unter Berücksichtigung des Berechnungsmodus nach § 7 LGPEK-RP (Einwohner, Sockelbetrag, Höchstbetrag) beläuft sich das errechnete endgültige Entschuldungsvolumen auf  — 4.344.439,00 EUR (53,09 v. H.)

Das Gebot des Haushaltsausgleichs nach § 93 Abs. 4 GemO und § 18 Abs. 1 und 2 der GemHVO unter Einbezug des Mindest-Rückführungsbetrages sowie die gesetzlichen Befugnisse der Kommunalaufsichtsbehörde zu dessen Umsetzung sind bekannt.

Mit der Teilnahme der Kommune am PEK-RP endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023 einvernehmlich die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) sowie die Förderung einzelner Kreditverträge durch das Aktionsprogramm „Zinssicherungsschirm Rheinland-Pfalz 2019-2028.

Für die Teilnahme am Programm „PEK-RP“ ist der Abschluss eines Teilnahmevertrages erforderlich, welcher der Beschlussvorlage beigefügt ist und wesentliche Informationen zur Entschuldung enthält.

Der Vertrag tritt am Tage nach dem Vertragsabschluss in Kraft.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP)

zu und beauftragt den Bürgermeister den Vertrag zur Teilnahme sowie die Zustimmungserklärung als Gläubiger für die Einheitskasse zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

-

-

Zu Punkt 6.

Kooperation des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg zur Erarbeitung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes

Das am 07.10.2022 verabschiedete Klimaschutzkonzept des Eifelkreises Bitburg-Prüm enthält verschiedene Maßnahmen, welche die Bereiche Mobilität, Wärme und Strom klimafreundlicher machen sollen. Das kreisweite Radverkehrskonzept ist eine dieser Maßnahmen. Ziel ist eine möglichst direkte, attraktive und sichere Führung des Radverkehrs und damit eine Steigerung des Alltagsradverkehrs im Kreisgebiet. Das Radverkehrskonzept soll als Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Ausweitung und Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur auf allen kommunalen Ebenen dienen.

Bei der Erstellung des kreisweiten Radverkehrskonzeptes im Eifelkreis Bitburg-Prüm handelt es sich um ein Kooperationsvorhaben des Landkreises mit den fünf Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Südeifel und Speicher sowie der Stadt Bitburg.

Der Ansatz eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes hat den Vorteil, dass Synergieeffekte zwischen den Kommunen optimal genutzt werden und die Radwege nicht an VG- bzw. Stadtgrenzen enden, sondern über diese Grenzen hinweg abgestimmt werden.

Federführend durch das Klimaschutzmanagement des Eifelkreises soll dieses Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern umgesetzt werden.

Gemeinsam wurde bereits der Umfang des Leistungsverzeichnisses und damit unter anderem die gewünschte Netzdichte für das Konzept festgelegt. Darüber hinaus hatten die Verbandsgemeinden die Möglichkeit, Städte und Ortsgemeinden zu benennen, für welche ein lokales Maßnahmenprogramm im Rahmen des Vorhabens erarbeitet werden soll.

Die wichtigsten Eckpunkte im Leistungsverzeichnis sind:

-

Die Anbindung aller 234 Ortsgemeinden im Eifelkreis im Rahmen des kreisweiten Radverkehrskonzeptes

-

Die Festlegung von sogenannten Fokusräumen

Hier soll über die Anbindung der jeweiligen Gemeinde im Rahmen des kreisweiten Radverkehrskonzeptes hinaus eine detaillierteres innerstädtisches /-örtliches Maßnahmenprogramm erarbeitet werden.

-

Erste grobe Abschätzungen gehen von einem Zielnetz im Umfang von 1.800 km (Aktuell {{lt}}800 km) und einem zu befahrenden Netz (Analysenetz) von ca. 2.350 km aus. Dieser Umfang ist im Rahmen des Konzeptes zu konkretisieren.

-

Es wurden Quellen und Ziele im Rahmen des Kreiskonzeptes und der Fokusräume festgelegt.

Im Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld wird die Beauftragung einer Detailplanung für die innerörtliche Verkehrsführung in den Ortsgemeinden Arzfeld, Daleiden und Waxweiler bei der Angebotseinholung und Vergabe mitberücksichtigt.

Anzubindende Quellen und Ziele für das Kreiskonzept und die Fokusräume

Kreisweites Radverkehrskonzept

Fokusräume – Städte und Ortsgemeinden

Ortszentrum der 234 Ortsgemeinden

Kindergärten

Bildungseinrichtungen, Schulstandorte

Bildungseinrichtungen, Schulstandorte

Große Arbeitgeber (ca. 7 Gewerbegebiete)

Medizinische Einrichtungen

ÖPNV Verknüpfungspunkte (ZOB, Bahnhöfe)

Soziale Einrichtungen

Parken + Mitfahren Parkplätze

Einzelhandel

Festgelegte touristische Ziele (Teufelsschlucht, Eifelpark, Eifel-Zoo, Schneifel, Wolfsschlucht, Stausee Bitburg, Bitburger Erlebniswelt)

Ziele der Freizeitgestaltung (z.B. Schwimmbäder, Sportstätten, Bibliotheken, Campingplätze)

ÖPNV Haltestellen

Versammlungsstätten (z.B. Gemeindehäuser, Kirchen

Nach erfolgter Markterkundung auf Grundlage des erarbeiteten Leistungsverzeichnisses rechnet die Kreisverwaltung mit Gesamtkosten in Höhe von 180.000 bis 210.000 € brutto für die Erstellung des Konzeptes und der Maßnahmenprogramme. Beim auszuschreibenden Auftragswert geht die Kreisverwaltung von dem höchsten Wert 176.471 € netto (210.000 € brutto) und zusätzlich einem Sicherheitspuffer von 10 % aus. Hiermit ergeben sich die Gesamtkosten in Höhe von 194.118 € netto. Ca. 10 %- 15 % dieser Kosten werden sich auf die festgelegten Fokusräume, entsprechend des Umfangs, aufteilen und damit anteilig von den Kooperationspartnern getragen werden. Pro Fokusraum ergeben sich damit geschätzte Kosten in Höhe von ca. 2.647 € netto (bei momentan 11 Fokusräumen). Für die VG Arzfeld betrifft dies konkret die Fokusräume Arzfeld, Daleiden und Waxweiler.

Die Kreisverwaltung übernimmt die Projektsteuerung und ist Auftraggeber sowie Vertragspartner. Sie übernimmt zunächst die gesamten Kosten der Konzepterstellung. In der Absichtserklärung ist vorgesehen, dass die Verbandsgemeinden dem Landkreis, nach erfolgter Konzepterstellung, die Kosten, welche durch die lokalen Maßnahmenprogramme (Fokusräume) entstehen, erstatten. Hierbei werden die Kosten nicht gleichermaßen, sondern entsprechend des Umfangs der Maßnahmenprogramme in den Fokusräumen aufgeteilt.

Die Kooperationspartner bekunden die Absicht, die in Ihrer Baulastträgerschaft liegenden Umsetzungsmaßnahmen umzusetzen bzw. dabei zu unterstützen. Die Finanzierung der Umsetzung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Baulastträgers.

Zur Finanzierung des Konzeptes und der Maßnahmenumsetzung soll nach Fertigstellung durch die Kooperationspartner sowie den Kreis ein Antrag im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ gestellt werden. Zur Förderfähigkeit des Konzeptes darf die Maßnahmenumsetzung im Hinblick auf das ausgearbeitete Konzept nicht geringfügig sein. Die Maßnahmenumsetzung, sofern die Maßnahmen im Konzept aufgeführt sind, ist ebenfalls förderfähig. Die Förderquote beträgt 75% bzw. 90% für finanzschwache Kommunen der förderfähigen Kosten.

Im Rahmen dieses Förderprogramms müssen Maßnahmen bis Ende 2028 umgesetzt und Fördermittel abgerufen werden.

Vorgesehene Veranstaltungen und Beteiligungsformate:

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Lenkungskreis (Kreisverwaltung und Kooperationspartner)

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Regionalkonferenz (5 Verbandsgemeinden inklusive der 234 Ortsgemeinden und Stadt Bitburg)

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Öffentlicher Kick-Off

-

Onlineplattform und Beteiligung

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Kommunal-Workshops (Veranstaltungen in allen kooperierenden Verbandsgemeinden unter Einbindung der Ortsgemeinden)

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Das Vorhaben des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes wird begrüßt. Die grundsätzliche Bereitschaft sich hieran zu beteiligen wird daher erklärt. Der auf die Verbandsgemeinde Arzfeld entfallende Anteil wird übernommen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 7.

Maßnahme: Erlass einer Rechtsverordnung für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen und Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld im Jahr 2024

Auch im Jahr 2024 werden wieder verkaufsoffene Sonntage und Marktsonntage in verschiedenen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld durchgeführt.

Genaue Termine liegen der Verwaltung noch nicht vor.

Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) sowie das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) eröffnet diese Möglichkeit.

Erforderlich ist der Erlass von Rechtsverordnungen der Verbandsgemeindeverwaltung.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Dem Erlass von Rechtsverordnungen über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen und Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld im Jahr 2024 wird entsprechend der kommenden Anträge zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 8.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhält folgende Spenden:

- für die Freiwillige Feuerwehr Daleiden in Höhe von

300,00 €

- für die Freiwillige Feuerwehr Lünebach in Höhe von

1.500,00 €

- für die Jugendfeuerwehr Daleiden in Höhe von

245,00 €

- für das Jugendparlament in Höhe von

15.800,27 €

- für die Jugendhilfe in Höhe von

13.020,00 €

Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Im Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spende noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden kann ist es notwendig, dass ein entsprechender Annahmebeschluss gefasst wird.

Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 9.

Unterrichtung über und Umfang von Nebentätigkeiten des Bürgermeisters im Kalenderjahr 2023

Ab dem Kalenderjahr 2021 sind gemäß § 119 Abs. 3 LBG die Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Ehrenämtern, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht, in öffentlicher Ratssitzung dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Bürgermeister Kuhl übte im Kalenderjahr 2023 folgende Ehrenämter und Nebentätigkeiten aus:

1.

Mitglied Ausschüsse und Arbeitskreise im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Einkünfte: 180 €

2.

Vorsitzender des Verwaltungsrates der Islek Energie AöR

Einkünfte: 0 €

3.

Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KRT

Einkünfte: 0 €

4.

Vorsitzender des Hofswald Zweckverbandes

Einkünfte: 0 €

5.

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Windkraft Arzfeld GmbH

Einkünfte: 0 €

6.

Mitglied des ZV Erholungsgebiet Irsental

Einkünfte: 0 €

7.

Mitglied im Zweckverband Naturpark Südeifel

Einkünfte: 50 €

8.

Mitglied Regionalbeirat Innogy

Einkünfte : 0 €

9.

Fürsorgebeauftragter OG Reipeldingen

Einkünfte: 0 €

10.

Mitglied Ausschüsse GStB

Einkünfte: 70 €

11.

Stellv. Vorsitzender ZV Plütscheid-Feuerscheid

Einkünfte: 0 €

12.

Stellv. Vorsitzender Förderverein Naturpark Südeifel e.V.

Einkünfte: 0 €

13.

Vorsitzender DRK OV Arzfeld

Einkünfte: 0 €

14.

Regionalbeirat der GVV

Einkünfte: 130 €

Der Rat nahm hiervon Kenntnis.

Zu Punkt 10.

Anträge und Anfragen- Antrag der SPD-Fraktion auf Bildung eines Arbeitskreises Finanzen

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Rainer Hoffmann, erläuterte die Beweggründe zum Antrag. Wegen der allgemeinen Finanzsituation soll der Haushalt für das Jahr 2025 neben der üblichen Vorbereitung nunmehr auch unter Beteiligung des Ältestenrates, in dem alle Fraktionen vertreten sind, aufgestellt werden. Insbesondere sollen im diesem vorberatenden Gremium alle Einzelpositionen in Ertrag und Aufwand intensiv untersucht werden. Der Vorschlag wurde angenommen.

Zu Punkt 11.

Mitteilungen / Verschiedenes

-

Die Wanderbrücke in Waxweiler wird ab Ostern 2024 begehbar sein.

-

Der Sachstand zur Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges Lünebach wurde bekannt gegeben. Es ist Ziel, im nächsten Jahr ein adäquates Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.