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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Arzfeld

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss über die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“:

Der Ortsgemeinderat Arzfeld hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2025 die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Zweck der Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“:

Der Landesbetrieb LBM betreibt in Arzfeld an der „Halenbacher Straße“ den Standort der Straßenmeisterei Arzfeld und hat bereits in den Jahren 2022 – 2023 über bauliche Maßnahmen zur Standortsicherung nachgedacht.

Das gesamte Gelände der Straßenmeisterei befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“.

Letztendlich fiel die Entscheidung zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes, welches unmittelbar gegenüber des derzeitigen Gebäudes errichtet werden soll. Für den Neubau sind Anpassungen in den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1994 erforderlich.

Hintergrund der Änderung des Bebauungsplanes ist der beabsichtigte Neubau eines Verwaltungs- und Betriebsgebäudes für den Landesbetrieb Mobilität am Standort der Straßenmeisterei Arzfeld. Die im Bebauungsplan festgelegten Vorgaben bezüglich Dachform, Gebäudehöhe und bebaubarer Fläche stehen im Widerspruch zur geplanten Neubebauung des LBM. Außerdem entfallen die zeichnerischen Festsetzungen zu Hauptfirstrichtung der Gebäude und die Festlegung von Bereichen mit und ohne Zufahrten auf das betreffende Grundstück.

Da die Anwendungsvoraussetzungen des §13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ vorliegen, soll dieser im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt werden.

Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“:

Das Plangebiet befindet sich am Ortsrand der Ortsgemeinde Arzfeld.

An der östlichen Grenze des Geltungsbereichs verläuft auf der gesamten Länge Kreisstraße K 58 als „Halenbacher Straße“, wobei Teilbereiche außerhalb der OD an der freien Strecke liegen.

Alle anderen Seiten des Planbereichs grenzen an weitere gewerbliche Bauflächen an, welche bereits überwiegend bebaut sind.

Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ umfasst lediglich das Flurstück der Gemarkung Arzfeld, Flur 1, Parzellen-Nr.: 28/14.

Das Plangebiet hat eine Größe von 10.010 m².

Die Lage und die Abgrenzung des Plangebiets der 9. Änderung sind in den nachfolgenden Lageplänen dargestellt:

(unmaßstäbliche Darstellungen des Plangebietes)

Durch die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ werden keine umweltrelevanten Änderungen verursacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Ortsgemeinderat Arzfeld hat am 11. Februar 2025 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

25. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

54687 Arzfeld,
Thomas Klar
Ortsbürgermeister