(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
39. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Arzfeld Teilbereich: Bebauungsplan „Eckelsbach“
Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Beschluss über die Aufstellung der 39. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Eckelsbach":
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 39. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Arzfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Eckelsbach“, zu betreiben.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der 39. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Eckelsbach“:
Anlass für die vorliegende 39. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eckelsbach“ in der Ortsgemeinde Arzfeld.
Innerhalb der Ortsgemeinde Arzfeld stehen derzeit keine Bauflächen zur Verfügung. Um der aktuellen Nachfrage nach Bauflächen, im Besonderen der Nachfrage nach Wohnbauflächen, nachzukommen, soll durch ein Bebauungsplanverfahren Baurecht geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) i.S.d. § 4 BauNVO.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Eckelsbach“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 39. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Eckelsbach“:
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der Ortslage Arzfeld und ist durch die „Industriestraße“ sowie die Straße „Am Wald“ an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Nördlich schließt zudem das Messegelände an, über das eine weitere Erschließungsmöglichkeit besteht. Der Geltungsbereich des Plangebietes hat eine Größe von ca. 5,0 ha.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Flurstück-Nrn.: 55/14, 58/6, 59/1 (tlw.), 60/4, 60/10, 60/11 und 60/12.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:
In der Sitzung am 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 39. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Eckelsbach“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
25. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf der 39. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Eckelsbach“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 39. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Eckelsbach“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.