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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Mahnung

Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen

in der Ortsgemeinde Arzfeld

Fälligkeit 15. März 2026

Wir bitten diese Forderungen bis spätestens

28. März 2026

an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden.

Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu dem Termin genügt nicht.

Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeinde Arzfeld vorgenommen werden.

Kreissparkasse Bitburg-Prüm (BIC: MALADE51BIT)

IBAN: DE38 5865 0030 0050 0005 79

Raiffeisenbank Westeifel eG (BIC: GENODED1WSC)

IBAN: DE25 5866 1901 0000 0003 50

Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Kontonummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.

Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz.

Verbandsgemeindeverwaltung
Arzefeld
- Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde -