Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2025 vom 09.03.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 16.12.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2025

2025

2025

2025

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

EUR

EUR

EUR

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

9.519.587

0

0

9.519.587

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.812.755

0

0

9.812.755

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-293.168

0

0

-293.168

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

9.156.001

0

0

9.156.001

die ordentlichen Auszahlungen auf

8.981.175

0

0

8.981.175

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

174.826

0

0

174.826

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

486.400

9.889.229

0

10.375.629

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.750.700

13.675.000

0

16.425.700

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.264.300

-3.785.771

0

-6.050.071

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.930.199

3.785.771

0

6.715.970

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

840.725

0

0

840.725

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.089.474

3.785.771

0

5.875.245

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

12.572.600

13.675.000

0

26.247.600

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

12.572.600

13.675.000

0

26.247.600

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

verzinste Kredite

von bisher

2.264.300,00 EUR

auf

6.050.071,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

wird nicht geändert

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird nicht geändert

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

wird nicht geändert

§ 6 Umlagesätze

wird nicht geändert

§§ 7 und 8

wird nicht geändert

§ 9 Eigenkapital

wird nicht geändert

Arzfeld, 09.03.2026
Johannes Kuhl
Bürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 23.03.2026 bis 01.04.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 09.03.2026
Johannes Kuhl
Bürgermeister