Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -
Beschluss über die Aufstellung der 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan "Solarpark Üttfeld":
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 23.11.2021 beschlossen, das Verfahren der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Üttfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, zu betreiben.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“:
Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Üttfeld“ in der Ortsgemeinde Üttfeld.
In der Ortsgemeinde Üttfeld soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung der Darstellungen in „Sondergebiet Photovoltaik“ notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Üttfeld ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Üttfeld“.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“:
Das Plangebiet der 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, liegt innerhalb der Gemarkung Binscheid südwestlich vom Siedlungskörper Niederüttfeld.
Die Erschließung der Fläche ist über die westlich ca. 220 m entfernt verlaufende K 145 sowie die daran anschließenden Wirtschaftswege sichergestellt.
Die Größe des Plangebiets beträgt circa 5,2 ha und umfasst die Flurstücke Gemarkung Binscheid, Flur 51, Flurstück-Nrn.: 16 und 17.
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist im nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:
In der Sitzung am 23.11.2021 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planentwurf zur 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, einschließlich der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom
18. April 2023 bis einschließlich 19. Mai 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Planentwurf der 20. Fortschreibung des FNP schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Des Weiteren kann der Planentwurf zur 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, einschließlich der dazugehörigen Begründung während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.