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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld

am Donnerstag, 30.01.2025, 16:30 Uhr,

im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

2.

Auftragsvergaben

2.1

Außenanlagen Turnhalle Daleiden

2.2

Beschaffung MLF für die FFW Eschfeld

3.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2023

4.

Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2025 und 2026

5.

Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025/2026 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO

5.1

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

5.2

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

6.

Unterrichtung über Nebentätigkeiten des Bürgermeisters im Kalenderjahr 2024

7.

Anfragen der Ratsmitglieder

8.

Mitteilungen der Verwaltung

9.

Eingruppierung des Bürgermeisters

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Es lagen keine Wortmeldungen vor.

Zu Punkt 2. Auftragsvergaben

Zu Punkt 2.1. Außenanlagen Turnhalle Daleiden

Für die Generalsanierung der TH Daleiden wurde das Gewerk Außenanlagen am 03.01.2025 beschränkt an elf Firmen ausgeschrieben.

Die Submission erfolgte am 28.01.2025. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch von Schneider Architekten, Bitburg, geprüft. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgte durch die Verbandsgemeindeverwaltung.

Zum Submissionstermin lagen sechs Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Die Eignung der mindestbietenden Firma ist bekannt. Eine zuverlässige Zusammenarbeit in der Vergangenheit wird bestätigt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt der Auftragserteilung für die Außenanlagen an den wirtschaftlichsten Anbieter die Fa. Alff Scharwat GmbH, Arzfeld, zu. Die Auftragssumme beträgt 42.784,33 Euro.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

-

-

Zu Punkt 2.2. Beschaffung MLF für die FFW Eschfeld

Entsprechend der Beschlusslage durch den Verbandsgemeinderat wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Anschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Eschfeld durchgeführt.

Die Submission hat am 14.01.2025 stattgefunden. Zum Submissionstermin lag ein Angebot vor. Das Angebot ist von der Firma Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG mit einer Angebotssumme von 318.672,48 Euro.

Von der ADD wurde zur Anschaffung dieses Fahrzeuges ein Zuschuss von 58.000,00 Euro in Aussicht gestellt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung an die Firma Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 318.672,48 Euro zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

-

-

Zu Punkt 3. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß§ 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2023

Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2023 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

a) Feststellung Jahresabschluss 2023:

Der Verbandsgemeinderat hat durch die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ariane Last, Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

b) Entlastungserteilung:

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied Friedhelm Hermes.

Zu Punkt 4. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2025 und 2026

Gemäß § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, aufzustellen. Außerdem ist als Anlage ein fünfjähriger Finanzplan beizufügen. Die Feststellung erfolgt nach der Vorberatung im Werkausschuss durch den Verbandsgemeinderat gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 EigAnVO.

Nachdem für das Jahr 2024 keine Veränderungen der Abwasserentgelte gegenüber dem Vorjahr erfolgten, sind nunmehr Anpassungen für die Folgejahre unumgänglich notwendig, da ansonsten Verluste drohen, die in der Folge zu einer ungewollten Abschmelzung der verfügbaren Rücklagen führen.

Durch die bereits feststehenden weiteren Steigerungen im Aufwandsbereich ergibt sich für den Planungszeitraum ein höherer Bedarf zur Kostendeckung. Insbesondere bei den Personalkosten und den Abschreibungen sind deutliche Kostensteigerungen zu verzeichnen, wobei die anstehende Fertigstellung der neuen Kläranlage in Arzfeld die künftige Abschreibungshöhe wesentlich beeinflussen wird. Daher sind folgende Anpassungen im vorliegenden Planentwurf eingearbeitet:

Schmutzwasser:

Kanalbenutzungsgebühr

für 2025

+ 0,15 EUR

auf 4,15 EUR

für 2026

+ 0,15 EUR

auf 4,30 EUR

Wiederkehrende Beitrag SW

ab 2025

+ 0,01 EUR

auf 0,08 EUR

Entsorgungsgebühr Fäkalwasser

ab 2025

+ 10,00 EUR

auf 40,00 EUR

Entsorgungsgebühr Fäkalschlamm

ab 2025

+ 10,00 EUR

auf 75,00 EUR

Niederschlags-wasser:

Einleitungsgebühr NW

ab 2025

+ 0,02 EUR

auf 0,25 EUR

Wiederkehrender Beitrag NW

ab 2025

+ 0,02 EUR

auf 0,26 EUR

Damit ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2025 ein Fehlbetrag von 30.000 EUR, der trotz einer weiteren Anhebung der Kanalbenutzungsgebühr im Folgejahr 2026 auf 70.000 EUR ansteigt. Unter Berücksichtigung der erwirtschafteten Überschüsse in den Vorjahren sind die kalkulierten negativen Ergebnisse in den Jahren 2025 und 2026 vertretbar. Da die Verluste nicht ausgabewirksam werden, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Verbandsgemeinde als Träger der Abwasserbeseitigung. Ausgabewirksame Verluste sind gemäß § 11 Absatz 8 der EigAnVO „spätestens im folgenden Jahr aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.“

Der Vermögensplan weist für 2025 ein Volumen von 7.100.000 EUR und für 2026 weitere 3.000.000 EUR aus. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die anstehenden Kanalsanierungen im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahmen bei Ausbau der Bundesstraße 410 in Dasburg sowie der Kreisstraße 123 in Waxweiler (Pintesfelder Straße) und für den Neubau der Niederschlagswasserleitung in der Ortslage Lichtenborn und im Ortsteil Eulenbruch auf Grund der eingetretenen Verzögerungen bei den Ausführungen erneute Veranschlagungen der Finanzierungsmittel erforderlich werden.

Der Finanzplan für den Fünfjahreszeitraum 2024 bis 2028 hat ein Gesamtvolumen von 20.200.000 Euro. Im investiven Bereich ist dabei die Restfinanzierung für den Neubau der Kläranlage Arzfeld die größte Einzelposition. Durch den steigenden Anteil der Fremdfinanzierungen ergeben sich in der Folge auch steigende Tilgungsleistungen.

Im Stellenplan ist die Überleitung der Beschäftigten im Technischen Bereich in den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe ab dem Jahr 2026 berücksichtigt. Eine Mehrausweisung von Planstellen ist nicht vorgesehen, allerdings ist weiterhin eine Stelle als Klärwärter nicht besetzt.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Hierin sind weitergehende ausführliche Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zu einzelnen Planansätzen sowie die Fest-setzung der Gebühren- und Beitragssätze enthalten.

Der Werkleiter Herbert Gierenz erläuterte die Eckdaten anhand einer PowerPoint-Präsentation.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt die Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2025 und 2026 für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerk Arzfeld“ entsprechend dem vorgelegten Entwurf.

Dies umfasst auch die Festsetzung der Entgeltssätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung nach § 5 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

-

-

Zu Punkt 5. Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025/2026 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO

Zu Punkt 5.1. Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.

Zu Punkt 5.2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

Bürgermeister Kuhl erläuterte anhand einer PowerPoint-Präsentation die Eckdaten des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Für die CDU-Fraktion sieht Fraktionssprecher Schausen die freiwilligen Ausgaben gut investiert und auch zwingend notwendig.

Für die SPD-Fraktion sieht Fraktionssprecher Hoffmann den Haushalt der Verbandsgemeinde gut vorbereitet und vorberaten. Er begrüßte die maßvollen Erhöhungen im Wirtschaftsplan und zeigte sich erfreut, dass die Verbandsgemeindeumlage eingehalten werden kann. Er bewertete auch die eingestellten Investitionen positiv und dankte Bürgermeister und Verwaltung für das Zahlenwerk.

Den Ausführungen der vorangehenden Fraktionssprecher schlossen sich Ratsmitglied Berg für die Wählergruppe Berg, Andre für Bündnis 90/Die Grünen und Heinisch für die Freien Wähler an.

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025/2026 als Doppelhaushalt wurde nach Erläuterung durch den Bürgermeister so beschlossen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

-

-

Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.

Zu Punkt 6.

Unterrichtung über Nebentätigkeiten des Bürgermeisters im Kalenderjahr 2024

Ab dem Kalenderjahr 2021 sind gemäß § 119 Abs. 3 LBG die Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Ehrenämtern, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht, in öffentlicher Ratssitzung dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Bürgermeister Kuhl übte im Kalenderjahr 2024 folgende Ehrenämter und Nebentätigkeiten aus:

1.

Mitglied Kreistag, Ausschüsse und Arbeitskreise

im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Einkünfte: 460 €

2.

Vorsitzender des Verwaltungsrates der Islek Energie AöR

Einkünfte: 0 €

3.

Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KRT

Einkünfte: 0 €

4.

Vorsitzender des Hofswald Zweckverbandes

Einkünfte: 0 €

5.

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Windkraft Arzfeld GmbH

Einkünfte: 0 €

6.

Mitglied des ZV Erholungsgebiet Irsental

Einkünfte: 0 €

7.

Mitglied im Zweckverband Naturpark Südeifel

Einkünfte: 50 €

8.

Mitglied Regionalbeirat Innogy

Einkünfte: 0 €

9.

Schatzmeister EUREGIO

Einkünfte: 0 €

10.

Mitglied Ausschüsse GStB

Einkünfte: 70 €

11.

Stellv. Vorsitzender ZV Plütscheid-Feuerscheid

Einkünfte: 0 €

12.

Stellv. Vorsitzender Förderverein Naturpark Südeifel e.V.

Einkünfte: 0 €

13.

Vorsitzender DRK OV Arzfeld

Einkünfte: 0 €

Zu Punkt 7. Anfragen der Ratsmitglieder

a)

Ratsmitglied Heinisch fragte nach hinsichtlich der Bekämpfung des Riesenbärenklau entlang der heimischen Flüsse. Bürgermeister Kuhl informierte über die laufenden Überlegungen im Bereich des Landkreises und des Naturparks Nordeifel, wie hier weiter verfahren werden soll. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

b)

Ratsmitglied Brandt fragte nach hinsichtlich der Glasfaserverlegung im Bereich der Pintesfelder Straße in der Ortsgemeinde Waxweiler. Hier scheint es hinsichtlich der Anwohner Unstimmigkeiten zu geben. Fachbereichsleiter Klaus Theis gab hierzu ausführliche Informationen.

c)

Ratsmitglied Andre fragte nach hinsichtlich der Abholzung von Straßenrandbereichen entlang klassifizierten Straßen durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM). Nach seiner Ansicht wird hier viel zu viel und weit über den Bedarf abgeholzt. Bürgermeister Kuhl sagte zu, sich hierzu beim LBM zu erkundigen.

d)

Ratsmitglied Silke Nelles fragte nach hinsichtlich der weiteren Verwendung der örtlichen Kirchen. Hierzu machte die Zweite Beigeordnete Jutta Zils ausführliche Ausführungen. Gegebenenfalls sollte ein Vertreter der katholischen Kirche zu einer der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderates eingeladen werden, wo er das Thema detailliert darlegen kann.

Zu Punkt 8. Mitteilungen der Verwaltung

Der Vorsitzende führte hierzu aus, dass der diesjährige landesweite Volkstrauertag auf dem Ehrenfriedhof in Daleiden stattfinden wird. Namhafte Redner haben sich angekündigt und er bat alle Ratsmitglieder sich den Termin vorzumerken.

Zu Punkt 9. Eingruppierung des Bürgermeisters

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der Erste Beigeordnete Gerhard Kauth.

Er führte aus, dass die Thematik bereits in allen Fraktionen ausgiebig vorberaten wurde, sodass eine Beförderung des Bürgermeisters zum 01. Mai 2025 zum Tragen kommen könnte.

In Abwesenheit von Bürgermeister Kuhl wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Beförderung des Bürgermeisters soll zum 01. Mai 2025 von Besoldungsgruppe A15 nach Besoldungsgruppe A16 erfolgen."

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

-

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