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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld am Donnerstag, 05.02.2026, 16:30 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

2.

Auftragsvergaben

2.1

Grundschule Daleiden - Containerschule

2.2

Grundschule Daleiden - Baustelleneinrichtung

2.3

Auftragsermächtigung Baumaßnahme Umbau und Sanierung Grundschule Daleiden

2.4

Auftragsermächtigung Baumaßnahme Erweiterung Feuerwehrhaus Irrhausen

2.5

Beschaffung Rüstwagen für die FFW Arzfeld

2.6

Beschaffung Beladung MLF Eschfeld

2.7

Auftragsvergabe: Grundschule Daleiden - Planungsleistungen

2.8

Auftragsvergabe: Feuerwehrhaus Irrhausen - TGA-Planung

3.

Interreg Projekt "Denk Mal Europa"

4.

Beratung und Beschlussfassung zur 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenstraße/K 122", Ortsgemeinde Dackscheid

4.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

4.2

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren 

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

5.

Beratung und Beschlussfassung zur 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Solarpark Dahnen"; Ortgemeinde Dahnen

5.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

5.2

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

6.

Beratung und Beschlussfassung zur 34. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Nördliche Dorfstraße" sowie Ergänzungssatzung "Südliche Dorfstraße", Ortsgemeinde Oberpierscheid

6.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

6.2

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

7.

Beratung und Beschlussfassung zur 43. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Solarpark Irrhausen/ Daleiden"; Ortsgemeinden Irrhausen und Daleiden

8.

Beratung und Beschlussfassung zur 46. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenweg", Ortsgemeinde Oberpierscheid

8.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

8.2

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren 

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

9.

Beratung und Beschlussfassung zur 47. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich: Ortsgemeinde Lichtenborn, Ortsteil Kopscheid

Teilbereich: Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie

9.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

9.2

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren 

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

10.

Beratung und Beschlussfassung zur 49. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Ausstellungsgelände", Ortsgemeinde Arzfeld-

11.

Anlegung eines Öko-Kontos für die VG Arzfeld

-Grundsatzbeschluss-

12.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2024

13.

Information zum Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)

14.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde

gemäß § 94 Absatz 3 GemO

15.

Ferienbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Arzfeld im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaföG)

16.

Erlass einer Rechtsverordnung für verkaufsoffene Sonntage und Marktsonntage

17.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

18.

Mitteilungen der Verwaltung

18.1

Auftragsvergabe Anbau Feuerwehrhaus Dackscheid

a) Außenanlagen

b) Innentüren

19.

Anfragen der Ratsmitglieder

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Anfrage eines Zuhörers hinsichtlich Sachstand Turnhalle Daleiden

Bürgermeister Kuhl informierte über den derzeitigen Sachstand.

Zu Punkt 2.

Auftragsvergaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Ing. Axt, Architekturbüro AXT Architekten. Herr Axt stellte sein Planungsteam, welches das Projekt „Grundschule Daleiden“ betreut, dem Rat vor.

Zu Punkt 2.1.

Grundschule Daleiden - Containerschule

Für die Dauer der Baumaßnahme „Sanierung und Umbau Grundschule Daleiden“ müssen die Schulkinder in einer Containerschule untergebracht werden. Von den Planungsbüros wurde die Anmietung der Containerschule öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin 15.01.2026 lagen insgesamt 10 Angebote vor. Die Planungsbüros werden nach Auswertung der Angebote in der Sitzung einen Vergabevorschlag unterbreiten.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Entsprechend dem Vorschlag der Planungsbüros beschließt der Verbandsgemeinderat Arzfeld den Auftrag für das Gewerk „Containerschule“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 2.2.

Grundschule Daleiden - Baustelleneinrichtung

Für die Errichtung der Containerschule musss ein Schotterbett hergestellt werden. Zusätzlich soll der Bereich der Containerschule mit dem für die Baumaßnahme zur Verfügung stehenden Schulhof für die Dauer der Maßnahme mit einem Bauzaun umfasst werden, damit die Sicherheit der Kinder während der Baumaßnahme sichergestellt ist.

Die erforderlichen Arbeiten hierzu wurden durch die beauftragten Planungsbüros öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin 15.01.2026 liegen insgesamt 13 Angebote vor. Nach Auswertung der Angebote werden die Planungsbüros in der Sitzung einen Vergabevorschlag unterbreiten.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Entsprechend dem Vergabevorschlag der Planungsbüros beschließt der Verbandsgemeinderat Arzfeld die Vergabe der Leistung „Baustelleneinrichtung“ an den wirtschaftlichsten Anbieter.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 2.3.

Auftragsermächtigung Baumaßnahme Umbau und Sanierung Grundschule Daleiden

Mit der Baumaßnahme Umbau und Sanierung der Grundschule Daleiden wird im März 2026 begonnen werden. Über die Vergabe der ersten Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme wird in der heutigen Sitzung des Verbandsgemeinderates beraten und beschlossen. Zeitnah werden nun weitere Gewerke öffentlich ausgeschrieben, wo dann auch jeweils nach erfolgter Prüfung der Angebote durch die Planungsbüros eine Auftragserteilung erfolgen muss. Da das ganze Bauprojekt zeitlich sehr eng getaktet ist, sollte zur Vermeidung von Zeithemmnissen dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld eine Ermächtigung zur Auftragserteilung erteilt werden. Selbstverständlich wird in der nächstfolgenden Ratssitzung über die erteilten Aufträge informiert werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld wird ermächtigt, Aufträge zur Umsetzung der Baumaßnahme Umbau und Sanierung der Grundschule Daleiden zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 2.4.

Auftragsermächtigung Baumaßnahme Erweiterung Feuerwehrhaus Irrhausen

Mit der Baumaßnahme Erweiterung des Feuerwehrhauses Irrhausen wird zeitnah begonnen werden. Nach und nach werden nun die einzelnen Gewerke öffentlich ausgeschrieben, wo dann auch jeweils nach erfolgter Prüfung der Angebote durch das Technische Büro eine Auftragserteilung erfolgen muss.

Da das ganze Bauprojekt zeitlich sehr eng getaktet ist, sollte zur Vermeidung von Zeithemmnissen dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld eine Ermächtigung zur Auftragserteilung erteilt werden. Selbstverständlich wird in der nächstfolgenden Ratssitzung über die erteilten Aufträge informiert werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld wird ermächtigt, Aufträge zur Umsetzung der Baumaßnahme Erweiterung des Feuerwehrhauses Irrhausen zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 2.5.

Beschaffung Rüstwagen für die FFW Arzfeld

Entsprechend der Beschlusslage durch den Verbandsgemeinderat wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Anschaffung eines Rüstwagens (RW) für die Freiwillige Feuerwehr Arzfeld durchgeführt.

Die Submission hat am 09.10.2025 stattgefunden. Zum Submissionstermin lag ein Angebot vor. Das Angebot ist von der Firma Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG mit einer Angebotssumme von 527.854,25 Euro.

Von der ADD wurde zur Anschaffung dieses Fahrzeuges ein Zuschuss von 157.500,00 Euro bewilligt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung an die Firma Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 527.854,25 Euro zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 2.6.

Beschaffung Beladung MLF Eschfeld

Für die Freiwillige Feuerwehr Eschfeld wird ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) angeschafft.

Für dieses Fahrzeug muss eine neue Beladung angeschafft werden.

Eine erfolgte Ausschreibung führte zu folgendem Ergebnis:

Am Submissionstermin am 04.12.2025 um 11:00 Uhr lagen für die insgesamt fünf Lose Angebote von fünf Anbietern vor.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung für

- Los 1

BTL Brandschutz Technik GmbH i. H. v.

15.272,00 Euro

- Los 2

Albert Ziegler GmbH i. H. v.

5.377,31 Euro

- Los 3

W&M Feuerwehrtechnik GmbH i. H. v.

1.360,73 Euro

- Los 4

Albert Ziegler GmbH i. H. v.

3.381,15 Euro

- Los 5

W. Schmitt GmbH i. H. v.

2.344,29 Euro

für die Beschaffung der Beladung für das Mittlere Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Eschfeld zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 2.7.

Auftragsvergabe: Grundschule Daleiden - Planungsleistungen

Die ersten Gewerke für die Baumaßnahme „Umbau und Sanierung der Grundschule Daleiden“ wurden öffentlich ausgeschrieben. Im Zuge der Baubesprechungen mit den Planungsbüros hat sich herausgestellt, dass weitere Planungsaufträge vergeben werden müssen.

a) Brandschutzkonzept:

Das Sachverständigenbüro für Brandschutz Andreas Grunhofer war im bisherigen Verfahren für den Bereich Brandschutzkonzept beauftragt. Aus persönlichen Gründen hat Herr Grunhofer nun zugestimmt, dass dieser Planungsauftrag an ein anderes Büro übergeben wird. Der Verwaltung liegt nun ein Honorarangebot der Ingenieurpartnerschaft Gorges-Wahlen, 54421 Reinsfeld, vor. Für die Erbringung der Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme ergibt sich ein Honorar von 17.620,02 Euro netto. Das Planungsbüro Gorges-Wahlen ist bereit und in der Lage, kurzfristig das Bauprojekt zu übernehmen und auch während der Bauphase zu begleiten. Wegen der besonderen Dringlichkeit wird auf ein öffentliches Vergabeverfahren dieser Planungsleistung verzichtet, da ansonsten der geltende Bauzeitenplan nicht eingehalten werden kann.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt die Beauftragung der Ingenieurpartnerschaft Gorges-Wahlen, 54421 Reinsfeld, mit der Ingenieurleistung Brandschutzkonzept entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde wird ermächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

b) Gebäudeenergieberatung:

Im bisherigen Verfahren hat das Ingenieurbüro Krämer, Gerolstein, die Fachplanung der Gebäudeenergieberatung übernommen und vergütet bekommen. Durch das Ausscheiden des Ingenieurbüro Krämer aus dem weiteren Verfahren muss ein neues Fachplanungsbüro beauftragt werden. Der jetzige TGA-Planer kann diese Fachplanung nicht zusätzlich anbieten.

Der Verwaltung liegt nun ein Honorarangebot des Fachplanungsbüros GEWG Bauphysik S.à.r.l.,

L-6840 Machtum, vor. Diese sind bereit, die Fachplanung und Baubegleitung der Baumaßnahme inkl. Wärmeschutznachweis nach dem GEG zum Honorar von insgesamt 17.325,00 Euro netto zu übernehmen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt die Beauftragung des Fachplanungsbüros GEWG Bauphysik S.à.r.l., L-6840 Machtum, mit der Fachplanung Gebäudeenergieberatung einschließlich Wärmeschutznachweis nach dem GEG entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde wird ermächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 2.8.

Auftragsvergabe: Feuerwehrhaus Irrhausen - TGA-Planung

Für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Irrhausen wurden die ersten Gewerke öffentlich ausgeschrieben. Im Zuge der weiteren Planungen hat sich herausgestellt, dass für das weitere Vorgehen dringend die Hinzuziehung eines gesonderten Planungsbüros für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) erforderlich ist.

Drei Fachplanungsbüros wurden hierzu um Abgabe eines Honorarangebotes gebeten.

Zwei Honorarangebote sind hierzu eingegangen.

Günstigster Anbieter ist das Büro EWENERGY GmbH, 54646 Bettingen, mit einem Honorarangebot von 24.079,50 Euro netto. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Büro EWENERGY GmbH, 54646 Bettingen, mit der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Vergabe der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung an das Büro EWENERGY GmbH, 54646 Bettingen, zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 3.

Interreg Projekt "Denkmal an Europa"

Der Vorsitzende informierte über das Interreg Projekt „Denkmal an Europa“.

Das Gesamtziel des Projekts ist die bauliche Erschließung des Geländes, inhaltliche und didaktische Inwertsetzung des Europadenkmals, um seine Bedeutung als Symbol europäischer Zusammenarbeit zu stärken. Die erwartete Veränderung besteht darin, dass der Ort künftig barrierearm zugänglich, klar informiert, pädagogisch nutzbar und in regionale Tourismus- und Bildungsstrukturen eingebunden ist. Dadurch wird er zu einem lebendigen Treffpunkt für Bewohner, Schulen, Jugendliche und Besucher des gesamten Grenzraums.

Das Projekt umfasst drei Arbeitspakete mit folgenden Schwerpunkten:

-

AP1 Infrastruktur: Verbesserung von Wegeführung, Beschilderung, Aufenthaltsbereichen und Informationselementen.

-

AP2 Bildung und Jugend: Entwicklung von Unterrichtsmaterialien, Workshops und grenzüberschreitenden Jugendbegegnungen.

-

AP3 Nachhaltigkeit: langfristige Einbindung in Gemeinde-, Tourismus- und Bildungsstrukturen.

Die wichtigsten Ergebnisse sind ein modernisiertes Europadenkmal, neue Informationssysteme, umsetzbare pädagogische Formate, ein verstetigtes Netzwerk zwischen Gemeinden, Schulen und Tourismuspartnern sowie eine deutliche Steigerung der Besucher- und Nutzerzahlen.

Angesprochen werden Schulen, Jugendliche, lokale Bevölkerung, Touristen, Gemeinden und regionale Akteure.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat beschließt als finanzieller Partner am Interreg Projekt „Denkmal an Europa“ teilzunehmen.

Der auf die Verbandsgemeinde entfallende Anteil der Gesamtfinanzierung beläuft sich auf maximal 11.000 Euro.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 4.

Beratung und Beschlussfassung zur 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenstraße/K 122", Ortsgemeinde Dackscheid

Die Spielfeldfläche „Sportplatz“ soll aufgrund der vor Jahren erfolgten Nutzungsaufgabe in eine Grünfläche umgewidmet werden. Außerdem befinden sich auf dem Gelände ehemalige Umkleidegebäude, welche bereits zu Wohnzwecken umgenutzt wurden. Zusätzlich weitere Nebengebäude, die nicht über eine baurechtliche Genehmigung verfügen.

Um für diese Bauten die Voraussetzung für eine baurechtliche Genehmigung zu schaffen und der tatsächlichen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes Rechnung zu tragen, sind bauleitplanerische Verfahren erforderlich.

Im Vorfeld zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße / K 122“ soll die im FNP als Sportplatz gekennzeichnete Fläche als Grünfläche dargestellt werden. Für die vorhandene Bebauung wird eine Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Dackscheid möchte im Zuge der Ausweisung von Wohnbauflächen für die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen Sportpatz zusätzlich eine weitere Wohnbaufläche auf dem unmittelbar angrenzenden Flurstück der Gemarkung Dackscheid, Flur 51, Nr. 66, ausweisen. Auf dem Grundstück befindet sich eine Althofstelle mit Wohn- und Nebengebäuden.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße / K 122“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst in der Gemarkung Dackscheid, Flur 51, die Flurstücke 55 und 66 (tlw.).

(unmaßstäbliche Verkleinerung des Geltungsbereichs der 28. Teilfortschreibung)

Zu Punkt 4.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs der 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 30. September 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025.

Mit Schreiben vom 30. September 2025 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31. Oktober 2025 gebeten.

Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Soweit dies erforderlich war, wurden dem Verbandsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Der Entwurf der Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 4.2.

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 5.

Beratung und Beschlussfassung zur 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Solarpark Dahnen"; Ortgemeinde Dahnen

Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ in der Ortsgemeinde Dahnen.

In der Ortsgemeinde Dahnen soll auf mehreren bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung der Darstellungen in „Sondergebiet Photovoltaik“ notwendig.

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Dahnen ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Dahnen“.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 30. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“:

Das Plangebiet der 30. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“, liegt innerhalb der Gemarkung Dahnen, nördlich bzw. nordwestliche vom Siedlungskörper der Ortsgemeinde Dahnen.

Die Erschließung der Fläche ist über die K 148 sowie gemeindliche Wirtschaftswege sichergestellt.

Die Größe des Plangebiets umfasst eine Fläche von ca. 18,4 ha (mit einer Modulbelegungsfläche von maximal 15 ha), welcher als Sondergebiet für Photovoltaikfreiflächenanlagen festgesetzt wird.

Der Geltungsbereich setzt sich wie folgt zusammen:

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in der nachfolgenden unmaßstäblichen Abbildung dargestellt:

 

Zu Punkt 5.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

Vorlage 2025/45VG/084

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst.

Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Auf dieser Grundlage fasst der Verbandsgemeinderat Arzfeld den Feststellungsbeschluss zur 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Der Entwurf der Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 5.2.

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Feststellungsbeschlusses zur 30. Teilfortschreibung ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 6.

Beratung und Beschlussfassung zur 34. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Nördliche Dorfstraße" sowie Ergänzungssatzung "Südliche Dorfstraße", Ortsgemeinde Oberpierscheid

Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt, Grundstücke in einer Gesamtgröße von rund 5.000 m² einer aktiven Wohnnutzung zuzuführen.

Hierzu war angedacht, den gemeinsamen Bebauungsplan „Dorfstraße“ mit dem Teilbereich A „Nördliche Dorfstraße“ und Teilbereich B „Südliche Dorfstraße“ aufzustellen. Dieser sollte ursprünglich im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) entwickelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Juli 2023 jedoch ein Urteil gesprochen, nach dem das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB unionswidrig ist und demnach nicht angewendet werden darf. Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB oder beschleunigten Verfahrens nach § 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ist vorliegend ebenfalls nicht gegeben. Aufgrund der höchstinstanzlichen Rechtsprechung wurde der Bebauungsplan demzufolge ins Regelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB überführt.

Im Zuge des weiteren Verfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass die städtebauliche Entwicklung des Teilbereichs B „Südliche Dorfstraße“ baurechtlich durch eine sogenannte „Ergänzungssatzung“ erfolgen kann. Die Ortsgemeinde hat daher beschlossen, die Verfahren zu trennen.

Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) i. S. d. § 4 BauNVO.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“. Ebenfalls erfolgt die Beschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich B.

Zu Punkt 6.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 34. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Der Entwurf der Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 6.2.

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Feststellungsbeschlusses zur 34. Teilfortschreibung ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 7.

Beratung und Beschlussfassung zur 43. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Solarpark Irrhausen/Daleiden"; Ortsgemeinden Irrhausen und Daleiden

In der Sitzung am 10. April 2025 hat der Verbandsgemeinderat bereits einstimmig die 43. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Seit dieser Beschlussfassung hat sich der Geltungsbereich dieser Fortschreibung in den beiden betroffenen Gemarkungen geändert. Diese Änderungen erfordern eine erneute Beschlussfassung zur Einleitung des Änderungsverfahrens zur 43. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld.

Die vom Verbandsgemeinderat Arzfeld im Jahr 2020 beschlossenen Kriterien zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen sind von den eingetretenen Änderungen nicht tangiert.

Der zwischenzeitlich zur Durchführung des bauleitplanerischen Verfahrens „Bebauungsplan Solarpark Irrhausen/Daleiden“ gegründete Planungsverband hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 einstimmig die Aufstellung des maßgeblichen Bebauungsplanes beschlossen.

Beschreibung des Vorhabens:

Die BRP Buß Regenative Projekte GmbH, als projekttragende Gesellschaft, beabsichtigt auf einer Modulfläche von ca. 15 ha, die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage zur Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie in den Ortsgemeinden Irrhausen und Daleiden und Irrhausen (Abgrenzung siehe nachfolgende Plankarte des Geltungsbereichs).

Das geplante Vorhaben steht im Einklang mit dem vom Verbandsgemeinderat Arzfeld im Jahr 2020 beschlossenen Kriterienkatalog zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen.

Die Photovoltaikfreiflächenanlage besteht aus aneinandergereihten Modulen, die auf festen Gestellen aus feuerverzinktem Stahl platziert werden. Dabei werden jeweils 3 Module vertikal untereinander befestigt. Insgesamt gibt es 3 verschiedene Tischgrößen mit je 8, 16 oder 24 Modulen nebeneinander.

Die Tische werden auf entsprechenden Pfosten montiert, die ca. 1,80 m in den unbefestigten Boden gerammt werden.

Der Abstand zwischen den Modultischen wird in Abhängigkeit der Geländemodellierung, zur Vermeidung gegenseitiger Beschattung, variabel zwischen 2,00 und 3,00 m gewählt.

Die Vorhabenfläche wird zur Sicherung der Photovoltaikanlage vor unbefugtem Betreten mit Maschen- oder Stahlgitterzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von 2,20 m eingezäunt. Der Zaun weist dabei eine Bodenfreiheit von mindestens 15,00 cm auf, um den Durchlauf von Kleintieren zu garantieren.

Geltungsbereich der 43. Fortschreibung:

(unmaßstäblicher Entwurf des Geltungsbereichs der 43. Fortschreibung des FNOP Arzfeld)

Bauplanungsrechtliches Erfordernis der 43. Fortschreibung:

Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes in eine Sonderfläche „Photovoltaik“ notwendig.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Errichtung eines Solarparks“. Die Ortsgemeinderäte Daleiden und Irrhausen haben bereits die Grundsatzbeschlüsse gefasst, das anhängige Bebauungsplanverfahren positiv zu begleiten.

Die Planungskosten zum Erlass des erforderlichen Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden komplett vom Investor getragen.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt erneut von der Notwendigkeit zur 43. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Solarpark Irrhausen/Daleiden“ und der nach Beschlussfassung am 10. April 2025 eingetretenen Änderungen, Kenntnis.

Damit das Verfahren hinsichtlich des maßgeblichen Bebauungsplanes rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 43. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld in der geänderten Form beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.

Alle Kosten der 43. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 8.

Beratung und Beschlussfassung zur 46. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenweg", Ortsgemeinde Oberpierscheid

Das Plangebiet „Kapellenweg“ ist im aktuellen Flächennutzungsplan zum Teil bereits als Mischbaufläche und landwirtschaftlicher Fläche dargestellt.

Mit dem im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan soll auf dieser Baufläche nun Baurecht für ein Einfamilienwohnhaus geschaffen werden.

Die Umgebungsnutzung im Kapellenweg besteht aus Wohngebäuden mit entsprechenden Nebengebäuden sowie landwirtschaftlich genutzten Gebäuden.

Als geplante künftige Nutzung des Plangebiets ist für das Grundstück Wohnbebauung bzw. ein Allgemeines Wohngebiet WA i. S. d. § 4 BauNVO vorgesehen.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereiches umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 100/10 (teilweise) sowie das Flurstück Nr.: 204/4 (vollständig).

Damit umfasst der Geltungsbereich 1.385 m², davon sind 930 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen.

(unmaßstäbliche Darstellung des Geltungsbereichs der 46. Fortschreibung)

Zu Punkt 8.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs der 46. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 07. Oktober 2025 bis einschließlich 07. November 2025.

Mit Schreiben vom 01. Oktober 2025 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.November 2025 gebeten.

Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Soweit dies erforderlich war, wurden dem Verbandsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt.

Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Der Entwurf der Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 8.2.

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 46. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 9.

Beratung und Beschlussfassung zur 47. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich: Ortsgemeinde Lichtenborn, Ortsteil Kopscheid

Teilbereich: Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 03. Juli 2025 beschlossen, das Verfahren der 47. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie, zu betreiben.

Ziel der Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung eine bestehende Altanlage durch eine moderne Windenergieanlage zu ersetzen (Repowering), wobei der neue Standort außerhalb des bisherigen Sondergebietes liegt.

Das neue Sondergebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 0,1 ha.

Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt und die Grundzüge der bisherigen Planung werden nicht berührt.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen

Der räumliche Änderungsbereich der vorliegenden Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans beschränkt sich auf Teilflächen der VG Arzfeld auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lichtenborn, Ortsteil Kopscheid (siehe nachfolgende Abbildung).

Die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung gemäß dem aktuell wirksamen Teil-flächennutzungsplans aus dem Jahr 2016 und gemäß den Fortschreibungen zur Ausweisung des Sondergebietes „Geweberwald“ und der Sondergebiete „Arzfeld-Lauperath sowie Krautscheid“ bleiben vollumfänglich erhalten.

(unmaßstäbliche Darstellung des Änderungsbereichs in „rot“)

Zu Punkt 9.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs der 47.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 05. Januar 2026 bis einschließlich 04. Februar 2026.

Mit Schreiben vom 30. Dezember 2025 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 04. Februar 2026 gebeten.

Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Soweit dies erforderlich war, wurden dem Verbandsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt.

Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

-

1

Der Entwurf der Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 9.2.

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren 

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 47. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.“

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 10.

Beratung und Beschlussfassung zur 49. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Ausstellungsgelände", Ortsgemeinde Arzfeld-

Die Ortsgemeinde Arzfeld beabsichtigt das ehemalige Bahngelände (heute Messe- und Aus-stellungsgelände genannt) künftig zu einem „Handwerkerpark“ zu entwickeln und hierfür einen rechtskräftigen Bebauungsplan, vorrangig mit Ausweisung eines Mischgebiets aufzustellen.

Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde vorlaufend zur Ausarbeitung des Bebauungsplans die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Auftrag gegeben, um die potenzielle Bebauung abstrakt darstellen zu lassen.

Das Plangebiet hat eine Größe von rund 3,0 ha und befindet sich am nördlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Arzfeld und umfasst die Grundstücke Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Flurstücks-Nrn.: 64/29 und 64/30.

Das Baugebiet umfasst unbebaute und zudem brachliegende Grünflächen, welche auch zu kulturellen Events genutzt wird. Die Lage des Plangebiets ist der untenstehenden Abbildung zu entnehmen.

Ziel der Ortsgemeinde ist es, die durch die parallellaufenden Bauleitplanverfahren „Eckelsbach“ und „Kreuzstraße“ den Wohnungsbedarf in der Ortsgemeinde zu sichern. Der Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“ soll darüber hinaus die damit einhergehende Dienstleistungen und Arbeitsstätten schaffen.

Bebauungspläne sind grundsätzlich gemäß dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem gültigen Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Aufgrund der derzeitigen Darstellung als Sonderbaufläche (S) wird dem Entwicklungsgebot nicht entsprochen. Vor diesem Hintergrund ist parallel zum Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Arzfeld „Ausstellungsgelände“ die 49. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, im Bereich der Ortsgemeinde Arzfeld für den Teilbereich „Ausstellungsgelände“ seitens der VG Arzfeld im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

(unmaßstäbliche Darstellung vor der Fortschreibung des FNP)

(unmaßstäbliche Darstellung nach der Fortschreibung des FNP)

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 49. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Arzfeld -Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“, Ortsgemeinde Arzfeld, Kenntnis.

Damit das Verfahren rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 49. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 11.

Anlegung eines Öko-Kontos für die VG Arzfeld

-Grundsatzbeschluss-

Der Vorsitzende informierte den Rat über die Absicht der Anlegung eines Öko-Kontos für die VG Arzfeld. Durch die Anlegung dieses Öko-Kontos soll die Voraussetzung geschaffen werden geeignete Flächen anzukaufen und diese ökologisch aufzuwerten und für spätere Bauprojekte der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde als Kompensationsflächen einzusetzen.

Nach kurzer Aussprache im Rat wurde folgender Beschluss gefasst:

„Ein Öko-Konto für die Verbandsgemeinde Arzfeld soll angelegt werden und entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt der Verbandsgemeinde sind einzustellen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

-

1

Zu Punkt 12.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2024

Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2024 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

a) Feststellung Jahresabschluss 2024:

Der Verbandsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2024 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

-

-

b) Entlastungserteilung:

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

-

-

Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.

Zu Punkt 13.

Information zum Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)

Vorlage 2025/45VG/091

Es wurde über den Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR informiert.

Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei 91.861,17 EUR, der Anteil der Verbandsgemeinde Arzfeld beträgt 3.338,62 EUR.

Zu Punkt 14.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhält folgende Spenden:

-für das Jugendparlament in Höhe von

-für die Freiwillige Feuerwehr Daleiden in Höhe von insgesamt

Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld umgehend gefasst wird.

Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Datum vom 22.12.2025 angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Annahme der Spenden zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 15.

Ferienbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Arzfeld im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaföG)

Am 12.10.2021 ist das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes (GaFöG) in Kraft getreten, das einen ab 01.08.2026 stufenweise aufwachsenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungs-angebote für Kinder im Grundschulalter in § 24 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – verankert. Die Verantwortung für die Durchführung, Organisation und Finanzierung ganztägiger schulischer Angebote liegt in Rheinland-Pfalz bei den kommunalen Schulträgern (BGS) oder den Schulen selbst (GTS). Sie sind insbesondere für die Bereitstellung, Unterhaltung und Ausstattung der schulischen Infrastruktur verantwortlich, sodass die Planung und Umsetzung ganztägiger Angebote einschließlich der Ferienbetreuung in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Ab Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 besteht nunmehr ein Rechtsanspruch auf ganztätige Betreuung (8 Stunden täglich) für die Kinder des 1. Schuljahres. Dieser Rechtsanspruch wird in den folgenden Jahren jeweils um ein Schuljahr erweitert, so dass spätestens ab dem Schuljahr 2029/2030 alle SchülerInnen einen Rechtsanspruch haben.

Dieser Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten. Lediglich an insgesamt 20 Tagen im Jahr besteht kein Rechtsanspruch! Die Herbstferien 2026 sind nunmehr die ersten Ferien, wo ein Angebot zur Verfügung gestellt werden soll. Das Land geht davon aus, dass bis zu 60 % der Betroffenen dieses Angebot nutzen werden.

Mit den anderen Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Bitburg wurde sich überwiegend darauf verständigt, dass jede Verbandsgemeinde bzw. die Stadt Bitburg ein eigenes Angebot schafft. Für die Verbandsgemeinde Arzfeld planen wir für die Herbstferien 2026 ein Angebot an der Grundschule Waxweiler zu schaffen. Aus unserer Sicht sprechen in diesem Jahr folgende Punkte für den Standort Waxweiler:

-

Küchenteam für das Mittagessen ist eh vor Ort, da das Haus 2 der KiTa Waxweiler in den Herbstferien keine Schließtage hat.

-

Die vorhandene Turnhalle kann für die Aktivitäten mit den Kindern genutzt werden.

-

Am Schulstandort Daleiden läuft die Baumaßnahme „Umbau und Sanierung der Grundschule“.

-

Am Schulstandort Arzfeld läuft in unmittelbar Nähe zur Schule die Baumaßnahme zur Erweiterung der KiTa Arzfeld. Hierdurch wird es zu einer vermehrten Nutzung der Turnhalle durch die KiTa-Kinder kommen.

Wir gehen für die Herbstferien davon aus, dass 12 – 15 Kinder eine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen werden. In der gesamten Verbandsgemeinde können im kommenden Schuljahr 98 Kinder eingeschult werden. Für die Betreuung dieser Kinder müssen wir dann mindestens zwei Betreuungskräfte vorhalten, deren Personalkosten von der Verbandsgemeinde zu tragen sind.

Für das Angebot der Ferienbetreuung erhält die Verbandsgemeinde keine Förderung seitens des Landes. Dies bedeutet, dass die durch die Ferienbetreuung entstehenden Kosten auf die Eltern der teilnehmenden Kinder umgelegt werden müssen. Seitens der Verwaltung wurde eine Elternbeitrag von 200,00 Euro / Kind / Woche ermittelt zuzüglich der Kosten für das Mittagessen (4,57 Euro / Mahlzeit).

Es wurde vorbehaltlich wesentlich auftretender Änderungen seitens der Kreisverwaltung der folgende Beschluss gefasst:

„a) Grundsatzbeschluss:

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Einrichtung einer Ferienbetreuung an der Grundschule Waxweiler für die Herbstferien 2026 zu.

b) Festsetzung Elternbeitrag:

Der von den Eltern für die Teilnahme an der Ferienbetreuung für die Herbstferien 2026 zu zahlende Elternbeitrag wird auf 200,00 Euro / Kind / Woche festgesetzt. Hinzu kommen noch die Kosten für das Mittagessen von 4,57 Euro / Mahlzeit.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 16.

Erlass einer Rechtsverordnung für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen und Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld im Jahr 2026

Auch im Jahr 2026 werden wieder verkaufsoffene Sonntage und Marktsonntage in verschiedenen Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Arzfeld durchgeführt.

Genaue Termine liegen der Verwaltung noch nicht vor.

Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) sowie das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) eröffnet diese Möglichkeit.

Erforderlich sind Rechtsverordnungen der Verbandsgemeindeverwaltung.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Dem Erlass von Rechtsverordnungen über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen und Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld im Jahr 2026 wird entsprechend der kommenden Anträge zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 17.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 18.

Mitteilungen der Verwaltung

Zu Punkt 18.1.

Auftragsvergabe Anbau Feuerwehrhaus Dackscheid

a) Außenanlagen

b) Innentüren

a) Außenanlagen

Für den Anbau an das Feuerwehrhaus Dackscheid wurden am 08.10.2025 die Außenanlagen beschränkt an 5 Firmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch vom technischen Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld geprüft. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgte durch die Sachbearbeiterin. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Die Eignung der mindestbietenden Firma ist bekannt und wurde bereits bei einem anderen zeitnahen Verfahren geprüft. Eine zuverlässige Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist erfolgt.

Aufgrund der Auftragsermächtigung an Bürgermeister Johannes Kuhl wird der Verbandsgemeinderat informiert, dass der Auftrag für die Außenanlagen an die Firma Hermann Köppen Ing.-Bau, Bitburg, mit einer Auftragssumme über 46.759,23 Euro am 03.11.2025 erteilt wurde.

b) Innentüren

Bei der Ausschreibung der Innentüren hat sich die Verwaltung für einen Direktauftrag entschieden, da der Auftragswert unter 10.000 Euro liegt. Am 29.09.2025 wurde eine Preisanfrage für die Innentüren an die Firma Schreinerei Arno Daufer gestellt. Zum Abgabetermin hat uns Herr Daufer ein Angebot über 8.651,30 eingereicht. Das Angebot wurde rechnerisch und fachtechnisch vom technischen Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, geprüft. Aufgrund der erforderlichen Sondermaße, die sich aus den Gegebenheiten des Bestandbaus ergeben haben, ist der Preis höher als ursprünglich kalkuliert ausgefallen. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgte durch die Sachbearbeiterin. Die Firma Daufer ist bekannt, die Eignung wurde in anderen Verfahren bereits nachgewiesen.

Aufgrund der Auftragsermächtigung an Bürgermeister Johannes Kuhl wird der Verbandsgemeinderat informiert, dass der Auftrag für die Innentüren an die Firma Schreinerei Arno Daufer, Lützkampen, mit einer Auftragssumme über 8.651,30 Euro am 16.10.2025 erteilt.

Zu Punkt 18.2.

Klimaschutzmanagement

Der Vorsitzende informierte über die erneut geplante Kooperation der Verbandsgemeinden Arzfeld und Südeifel in Bezug auf die Einrichtung der Stelle eines gemeinsamen Klimaschutzmanagers.

Zu Punkt 18.3.

IKZ-Förderung

Der Vorsitzende informierte über den derzeitigen Sachstand und den Eingang der Fördermittel.

Zu Punkt 19.

Anfragen der Ratsmitglieder

19.1

Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes/Plans zur Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich der B410

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Rüdiger Schausen, erläuterte die Beweggründe zum o.g. Antrag.

Die Verwaltung soll eine Vorprüfung der möglichen Ausweisungsgebiete und der Generierung von Fördermitteln zur Schaffung bezahlbarer Gewerbeflächen durchführen.

19.2

Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung einer alternativen digitalen Plattform als Ergänzung zu den Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion erläuterte die Beweggründe zum o.g. Antrag.

Alternativ zu den Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt soll verwaltungsseitig geprüft werden, ob digitale Plattformen (beispielsweise WhatsApp-Kanal) zum schnelleren Informationsaustausch eingesetzt werden können.

19.3

Anfrage Ratsmitglied zum Breitbandausbau

Aus der Mitte des Rates wurde sich nach dem Sachstand des Breitbandausbaus innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld erkundigt.

Bürgermeister Kuhl erläuterte den Ratsmitgliedern, dass die genaue Zeitschiene des Glasfaserausbaus derzeit noch nicht vorliegt. Mit den Bauarbeiten soll Mitte 2026 begonnen werden.

19.3

Anfrage Ratsmitglied zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen

Aus der Mitte des Rates wurde die Problematik der vermehrten illegalen Müllablagerung auf öffentlichen Plätzen erläutert. Zur Eindämmung dieses Zustandes wurde die Überwachung dieser Plätze per Video angeregt. Vergleichbare Pilotprojekte wurden bereits im Saarland erfolgreich umgesetzt.

Die Verwaltung soll sich diesbezüglich mit einem entsprechenden Antrag an den Landtag in Mainz wenden, ob eine solche Überwachung rechtlich umsetzbar ist.