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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Lichtenborn

am Dienstag, 18.11.2025, 18:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Lichtenborn

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten- Einvernehmensentscheidung gemäß § 36 I BauGB

3.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über den Sachstand des Straßenausbaus „K 122 Bereich Eulenbruch“. Laut Auskunft des Landesbetrieb Mobilität erfolgt keine Änderung der Wasserführung im Zuge des Ausbaus.

Zu Punkt 2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

- Einvernehmensentscheidung gemäß § 36 I BauGB

2.1 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem § 16b BImSchG (Repowering) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 mit 162,00 Meter Nabenhöhe, 175 Meter Rotordurchmesser und einer Nennleistung von 6.000 kW, insg. 24 MW („Repowering Windpark Arzfeld“);

Gemarkung Manderscheid - Flur 3 Flurstück 428/79 (WEA 04)

Die Vertreter der Verwaltung erläuterten dem Rat ausführlich das geplante Vorhaben und die rechtlichen Grundlagen.

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

„Aus der Mitte des Rates wurde ausdrücklich auf die bedrängende Wirkung der Windkraftanlage aufgrund der beantragten Höhe hingewiesen. Dieser Aspekt soll im weiteren Genehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde nochmals geprüft werden.

Der Ortsgemeinderat erteilte nach ausgiebiger Beratung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum vor genannten Vorhaben.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

-

-

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO haben der Ortsbürgermeister Alois Leick sowie die Ratsmitglieder Sigrid Heck und Johannes Leick, an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

Den Vorsitz übernahm der 1. Beigeordnete Helmut Endres.

Aufgrund des Vorliegens von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO ist die Regelung des § 39 Abs. 2 GemO der verminderten Beschlussfähigkeit anzuwenden.

Hiernach ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder anwesend ist.

Die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder in der Ortsgemeinde Lichtenborn beträgt 9 Ratsmitglieder.

Somit ist der Ortsgemeinderat Lichtenborn unter Anwendung der verminderten Beschlussfähigkeit mit 3 anwesenden Ratsmitgliedern beschlussfähig.

Vorliegend waren 4 Ratsmitglieder anwesend und eine Beschlussfähigkeit war gegeben.

2.2 Oberflächenentwässerung und Deckenerneuerung der Gemeindestraße im Ortsteil Kopscheid; Bereich „Privatanwesen van Bömmel“

Ortsbürgermeister Leick informierte den Rat über den Sachstand zur Oberflächenentwässerung und Deckenerneuerung der Gemeindestraße im Ortsteil Kopscheid im Bereich des Anwesens „van Bömmel“ und das vom technischen Büro der Verwaltung erstellte Leistungsverzeichnis.

Es liegt eine verwaltungsseitige Kostenschätzung in Höhe von 29.600,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor.

Zum Schutz des Anwesens von Bömmel vor freifließendem Niederschlagswasser von der angrenzenden Gemeindestraße, soll in diesem Bereich eine 3-zeilige Rinne angelegt werden.

Bürgermeister Kuhl erläuterte dem Rat ergänzend die Verwerfungskompetenz der Ortsgemeinde.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, die vor genannte Maßnahme durchzuführen.

Das technische Büro der Verwaltung soll auf Grundlage des vorliegenden Leistungsverzeichnisses eine Preisanfrage bei mindestens 3 Fachfirmen durchführen.

In einer der nächsten Sitzungen soll auf Grundlage der eingegangenen Angebote über eine mögliche Auftragsvergabe beraten und beschlossen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 3.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.