Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Abwasserbeseitigung im Ortsteil Manderscheiderhof |
| 2. | Ermächtigung der Werkleitung zum Abschluss eines Ingenieurvertrages für die weitere Planung der künftigen Abwasserbeseitigung im Ortsteil Manderscheiderhof |
| 3. | Vorstellung der Entwurfsplanungen für die Erneuerung der Druckleitung beim Pumpwerk Kinzenburg und die Sanierung des Regenüberlaufbeckens in Lünebach (alte Kläranlage) |
| 4. | Auftragsvergabe für die Kanalbauarbeiten im Rahmen der anstehenden Straßenbaumaßnahme an der K 122 in der Ortslage Lichtenborn und im Ortsteil Eulenbruch |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2026 als Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat Arzfeld |
| 6. | Jahresvertragsarbeiten für optische Inspektionen Ermächtigung der Werkleitung zur Auftragsvergabe nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens |
| 7. | Ermächtigung der Werkleitung zur Auftragsvergabe für die Erneuerung der Gebläse auf der Kläranlage Üttfeld |
| 8. | Anschaffung eines Elektroautos als zusätzliches Dienstfahrzeug für den Außendienst |
| 9. | Umbau der Versickerungsbecken zu Regenrückhaltebecken für die Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Neubaugebiet "Unterm Lambertsberg III und IV" |
| 10. | Abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Auf dem Acker" in der Ortsgemeinde Lierfeld |
| 10.1 | Ermächtigung der Werkleitung zum Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI mit stufenweiser Beauftragung |
| 10.2 | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Lierfeld |
| 11. | Mitteilungen / Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Abwasserbeseitigung im Ortsteil Manderscheiderhof |
Die vorhandenen Anwesen im Ortsteil Manderscheiderhof der Ortsgemeinde Manderscheid wurden Mitte der 2010er Jahre im Rahmen des Sonderförderprogrammes „Komplettierung der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ mittels Druckleitungsanschlüssen an das öffentliche Entwässerungssystem mit Ableitung zur Zentralkläranlage in Waxweiler angeschlossen. Dabei hat jedes Wohngebäude eine eigene Pumpstation erhalten, wobei die Zuständigkeit für deren Unterhaltung und Betrieb ausschließlich beim Grundstückseigentümer liegt.
Die Ortsgemeinde Manderscheid ist derzeit dabei, für die vorhandenen Baulücken in Manderscheiderhof einen Bebauungsplan aufzustellen und damit etwa 7 bis 8 neue Baustellen zu schaffen. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung für die Neubauvorhaben war bisher vorgesehen, diese ebenfalls mittels Hauspumpwerken an die vorhandene Druckleitung anzuschließen. Hierdurch können sich allerdings unter Umständen auch Auswirkungen auf die vorhandenen Anlagen ergeben.
Aus diesem Grunde wurde das seinerzeit bei der Komplettierung beauftragte Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH beauftragt, eine Überprüfung der Gesamtsituation vorzunehmen, damit die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sowohl für die Bestandsgebäude als auch für die Neubauvorhaben sichergestellt werden kann.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Kuhl, Herrn Steven Bormes vom Ing.-Büro H. Berg & Partner GmbH. Herr Bormes hat die aktuellen Randbedingungen und die Problemstellung ausführlich erläutert und die daraus resultierende Aufgabe vorgestellt.
Nachdem Herr Bormes verschiedene Fragen aus dem Ausschuss ausführlich beantwortete, wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld erkennt in Bezug auf die zukünftige Schmutzwasserentsorgung des Ortsteiles Manderscheiderhof aufgrund der erläuterten Problematik die Notwendigkeit einer zusätzlichen Variantenuntersuchung mit Bedarfsanalyse an. Weiterhin wird das Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH, 52078 Aachen, mit der Erstellung dieser Variantenuntersuchung mit Bedarfsanalyse zu einem Angebotspreis von 11.489,15 € (brutto) beauftragt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 2. | Ermächtigung der Werkleitung zum Abschluss eines Ingenieurvertrages für die weitere Planung der künftigen Abwasserbeseitigung im Ortsteil Manderscheiderhof |
In Abhängigkeit des Beratungsergebnisses zu TOP 1 ergibt sich die Notwendigkeit zur Beauftragung weiterer Planungsleistungen für die künftige Abwasserbeseitigung im Ortsteil Manderscheiderhof.
Ohne weitere Aussprache wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung nach Auswertung einer Honorarabfrage bei verschiedenen Fachbüros (sofern diese vergaberechtlich erforderlich ist) zum Abschluss eines Ingenieurvertrages für die erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Schmutzwasserentsorgung für den Ortsteil Manderscheiderhof in der Ortsgemeinde Manderscheid mit stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI sowie verschiedener besonderer Leistungen.
Hierbei hat die genannte Honorarabfrage entsprechend des Ergebnisses der noch zu erstellenden Variantenuntersuchung mit Bedarfsanalyse (siehe TOP 1) zu erfolgen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 3. | Vorstellung der Entwurfsplanungen für die Erneuerung der Druckleitung beim Pumpwerk Kinzenburg und die Sanierung des Regenüberlaufbeckens in Lünebach (alte Kläranlage) |
Die alte Kläranlage in Lünebach wurde zur Jahrtausendwende außer Betrieb genommen und zu einem Regenüberlaufbecken umgebaut. Die Abwässer werden seither über Verbindungssammler im Radweg zur Zentralkläranlage in Waxweiler abgeleitet und müssen unterwegs an drei Stellen mittels Pumpstationen gepumpt werden.
Nach über 25 Betriebsjahren zeigen sich am Becken in Lünebach vermehrt Schäden in Form von Abplatzungen und Ausbrüchen, außerdem arbeitet die vorhandene Drosseleinrichtung mittlerweile unzuverlässig und führt bei den nachgeschalteten Pumpen zu Betriebsstörungen. In der Verbindungsleitung zum ersten nachgeschalteten Pumpwerk am Prümfluss vor der Zufahrt nach Kinzenburg kommt es dadurch zu vielen Ablagerungen, die dann häufig mit teuren Einsätzen von Spülsaugern entfernt werden müssen. Weiterhin musste festgestellt werden, dass die vorhandene Druckleitung am Pumpwerk eine zu geringe Dimensionierung aufweist, sodass die erforderliche Durchflussmenge nicht erreicht wird.
Aus diesen Gründen sind hier umfangreiche Sanierungen bzw. auch teilweise Erneuerungen der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungsteile erforderlich.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Kuhl, Frau Josefine Morbach und Herrn Stefan Morbach vom Ing.-Büro IBS-Ingenieure GbR, Bernkastel-Kues. Frau Morbach hat die Erneuerung der Druckleitung ab dem Pumpwerk Kinzenburg sowie die Sanierung des Regenüberlaufbeckens in Lünebach (Alte Kläranlage) die Entwurfsplanung in verschiedenen Detailplänen vorgestellt und die weitere Vorgehensweise erläutert.
Nachdem Frau und Herr Morbach verschiedene Fragen aus dem Ausschuss ausführlich beantworteten, wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld stimmt den vorgestellten Entwurfsplanungen zur Erneuerung der Druckleitung des Abwasserpumpwerkes Kinzenburg und zur Sanierung des Regenüberlaufbeckens in Lünebach zu und erkennt die Notwendigkeit zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten an.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und entsprechende Förderanträge hierzu einzureichen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 4. | Auftragsvergabe für die Kanalbauarbeiten im Rahmen der anstehenden Straßenbaumaßnahme an der K 122 in der Ortslage Lichtenborn und im Ortsteil Eulenbruch |
Im Rahmen des anstehenden Straßenausbaus der K 122 in der Ortslage Lichtenborn und im Ortsteil Eulenbruch müssen neue Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeseitigung für die Straßenflächen und die angrenzenden Privatgrundstücke geschaffen werden. Hierüber wurde der Werkausschuss in der Vergangenheit mehrfach unterrichtet, die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung am 28.11.2023 vom beauftragten Planungsbüro IBS Ingenieure GbR vorgestellt. Die Umsetzung des Projektes wurde in der Vergangenheit mehrfach aus verschiedenen Gründen vom federführenden LBM Gerolstein verschoben.
Vorgesehen ist in der Ortsstraße „Im Bungert“ die Verlegung eines neuen Regenwasserkanals auf einer Länge von ca. 230 Metern. Das erforderliche Regenrückhaltebecken mit ca. 100 m³ Volumen wurde bereits in einem ersten Bauabschnitt errichtet, da die vorliegende wasserrechtliche Erlaubnis andernfalls erloschen wäre. Im Ortsteil Eulenbruch sollen die alten Regenwasserkanäle auf einer Länge von ca. 155 Metern erneuert und weitere ca. 150 Meter neue Kanäle gebaut werden.
Entsprechend der Kostenschätzung aus 2023 werden die Baukosten mit rund 800.000 Euro brutto angesetzt.
Zur näheren Information über Preisdetails stellte der Vorsitzende vorübergehend die
Nicht-Öffentlichkeit her.
Zur Beschlussfassung wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Im Anschluss wurde nach kurzer Beratung folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung, den Auftrag zur Ausführung der Kanalbauarbeiten (Los 2) im Zuge des Ausbaus der K 122 OD Lichtenborn - OT Eulenbruch nach Abschluss des Vergabeverfahrens entsprechend des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros IBS-Ingenieur GbR, 54470 Bernkastel, an den Bieter mit dem gesamt-wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Backes Bau- und Transporte GmbH, Auf Zimmers 17, 54589 Stadtkyll, zu einem Angebotspreis von 348.177,61 Euro (brutto, einschließlich anteiliger Kostenaufteilung von Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, etc.) zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 5. | Beratung und Beschlussfassung des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2026 als Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat Arzfeld |
Der geltende Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wurde analog zum Haushaltsplan der Verbandsgemeinde als Doppelhaushalt aufgestellt und gilt damit für die beiden Jahre 2025 und 2026. Der bisherige Ablauf und eine aktuelle Auswertung zeigen, dass sich bei verschiedenen Planansätzen Abweichungen für das laufende Jahr 2026 abzeichnen, die entsprechende Korrekturen erfordern.
Im Erfolgsplan ergibt sich durch die erforderlichen Anpassungen eine Verschlechterung des planmäßigen Jahresergebnisses um 20.000 Euro, sodass sich der voraussichtliche Verlust von bisher 70.000 Euro auf 90.000 Euro erhöht. Dieser Verlust wird aber nicht ausgabewirksam und muss daher nicht von der Verbandsgemeinde als Träger der Abwasserbeseitigung gemäß § 11 Absatz 8 Satz 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ausgeglichen werden.
Bei der Umsetzung verschiedener Baumaßnahmen im Rahmen der Ausführung des Vermögensplanes zeigt sich ebenfalls Anpassungsbedarf, da für einige Projekte Nachfinanzierungen erforderlich werden und außerdem andere Projekte aus unterschiedlichen Gründen zeitlich verschoben werden. Gleichzeitig können auf der Einnahmeseite zusätzliche Fördermittel veranschlagt werden.
In dem beigefügten Entwurf des 1. Nachtrages sind für die vorgenommenen Änderungen Erläuterungen bei den einzelnen Planansätzen angegeben. Im Stellenplan wird eine zusätzliche Halbtagsstelle beim Verwaltungspersonal im Hinblick auf die mittelfristig anstehenden Personalveränderungen eingerichtet.
Ohne weitere Aussprache wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Arzfeld die Festsetzung des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2025 und 2026 für das Jahr 2026 entsprechend dem vorgelegten Entwurf.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 6. | Jahresvertragsarbeiten für optische Inspektionen Ermächtigung der Werkleitung zur Auftragsvergabe nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens |
Der geltende Vertrag mit der Firma kanalprofi GmbH zur Durchführung von Kanalreinigungen, optischen Inspektionen und Dichtheitsprüfungen endet am 31.03.2026, sodass eine erneute Vergabe der Leistungen erforderlich wird.
Es ist eine erneute Vergabe dieser Leistungen erforderlich, die mittels beschränkter Ausschreibung (Vertragslaufzeit drei Jahre) erfolgt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 24.02.2026 an die Bieter übersendet, eine Angebotsöffnung (Submission) ist für den 19.03.2026 vorgesehen.
Im Anschluss wurde ohne weitere Aussprache folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe für die Ausführung der Jahresvertragsarbeiten mit Kanalreinigungen, optischen Inspektionen und Dichtheitsprüfungen nach Auswertung des beschränkten Ausschreibungsverfahrens auf das wirtschaftlichste Angebot.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 7. | Ermächtigung der Werkleitung zur Auftragsvergabe für die Erneuerung der Gebläse auf der Kläranlage Üttfeld |
Die vorhandenen Gebläse für die Belüftung der Belebungsbecken auf der Kläranlage in Üttfeld sind nunmehr seit fast 30 Jahren in Betrieb. Installiert wurden seinerzeit 3 Aggregate vom Fabrikat ZM, für die mittlerweile keine Ersatzteile mehr erhältlich sind und derzeit nur noch 2 Gebläse in Funktion sind. Teile des dritten Gebläses wurden zur Reparatur in die beiden übrigen Gebläse eingebaut, um zumindest diese in Betrieb halten zu können. Hierüber wurde der Werkausschuss bereits in der Sitzung am 18.09.2025 informiert.
Eine Erneuerung der Gebläsestation ist somit unumgänglich notwendig. Derzeit erfolgt in Abstimmung mit der SGD Trier eine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Förderung für Energieeinsparungen.
Im Anschluss wurde nach kurzer Beratung folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe an den Mindestbieter für die Lieferung und den Einbau von neuen Gebläsen einschließlich notwendiger Zusatzarbeiten für Elektroarbeiten, Anpassung an das Prozessleitsystem o.ä. nach Durchführung eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 8. | Anschaffung eines Elektroautos als zusätzliches Dienstfahrzeug für den Außendienst |
Im Außendienst des Abwasserwerkes sind derzeit fünf Mitarbeiter in Vollzeit sowie ein Auszubildender zum „Umwelttechnologen in der Abwasserwirtschaft“ beschäftigt. Die Kollegen arbeiten mit regionaler Zuordnung in drei Teams und verfügen über drei Dienstfahrzeuge. Durch die großen räumlichen Entfernungen der Betriebspunkte zeigt sich zunehmend der Bedarf für ein weiteres Dienstfahrzeug. Damit kann dann auch flexibler auf kurzfristige Störfälle reagiert werden.
Im Rahmen des Förderprogrammes „Regionales Zukunftsprogramm“ wurde hierfür ein entsprechender Bedarf angemeldet und zwischenzeitlich genehmigt.
Zur näheren Information über Preisdetails stellte der Vorsitzende vorübergehend die Nicht-Öffentlichkeit her.
Zur Beschlussfassung wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Im Anschluss wurde nach kurzer Beratung folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt in Bezug auf die Anschaffung eines reinen Elektroautos (BEV) als zusätzliches Dienstfahrzeug für den technischen Betriebsdienst (Außendienst) des Verbandsgemeindewerkes die Werkleitung zur Auftragsvergabe an den Mindestbieter Autohaus Eifel Mosel GmbH, Dausfelder Höhe 2, 54595 Prüm-Dausfeld, zu einem Angebotspreis von 26.998,79 Euro (brutto).“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 9. | Umbau der Versickerungsbecken zu Regenrückhaltebecken für die Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Neubaugebiet "Unterm Lambertsberg III und IV" - Vorstellung der Genehmigungsplanung - Ermächtigung der Werkleitung für die Auftragsvergabe der Bauarbeiten |
Zur Niederschlagswasserbeseitigung für das Neubaugebiet „Unterm Lambertsberg III und IV“ in Lambertsberg war vorgesehen, die vorhandenen Versickerungsbecken für das Gebiet „Unterm Lambertsberg II“ durch bauliche Maßnahmen zu erweitern und anschließend für beide Gebiete zu nutzen. Eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung hierfür hat vorgelegen.
Während der Bauausführung der Erschließungsarbeiten zeigte sich, dass die im Vorfeld durch Bodenuntersuchungen ermittelten Versickerungswerte nicht eingehalten werden und eine Versickerung bei gesättigten Bodenverhältnissen kaum feststellbar ist. Außerdem führt zufließendes Schichtenwasser zu einer zusätzlichen Auslastung der Becken.
In Abstimmung mit der SGD Trier wurde daraufhin vom Ingenieurbüro IGR (zwischenzeitlich LIND SCHULTE) eine Überplanung vorgenommen und mit Datum vom 30.07.2025 eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt. Demnach müssen die Versickerungsbecken zu Rückhaltebecken umgebaut werden und erhalten eine Einrichtung zur gedrosselten Ableitung in den Vorfluter „Ehlenzbach“. Das Planungsbüro schätzt den Investitionsaufwand auf rund 100.000 Euro netto ohne Baunebenkosten. Derzeit liegt noch kein Änderungsbescheid für das Wasserecht vor. Sobald dies eingeht, sollen die erforderlichen Bauarbeiten bei günstiger Witterung im Frühjahr/Sommer zur abschließenden Fertigstellung des Gebietes ausgeführt werden.
Im Anschluss wurde nach kurzer Beratung folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld stimmt der vorgestellten Genehmigungsplanung für die erforderlichen Arbeiten zum Umbau der Versickerungsbecken zu Regenrückhaltebecken für die Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Neubaugebiet „Unterm Lambertsberg III und IV“ in Lambertsberg zu, um damit die Erschließungsarbeiten für das Gebiet fertigzustellen.
Gleichzeitig wird die Werkleitung ermächtigt, die erforderlichen Bauarbeiten zu beauftragen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 10. | Abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Auf dem Acker" in der Ortsgemeinde Lierfeld |
| Zu Punkt 10.1. | Ermächtigung der Werkleitung zum Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI mit stufenweiser Beauftragung |
Die Ortsgemeinde Lierfeld beabsichtigt die Ausweisung und Erschließung von zusätzlichen etwa 11 weiteren Baustellen im Neubaugebiet „Verlängerung Auf dem Acker“, welches sich unmittelbar an das vorhandene Gebiet „Auf dem Acker“ anschließt.
Für die erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen zur abwassermäßigen Erschließung des Gebietes werden Honoraranfragen bei verschiedenen Fachbüros durchgeführt, vorgesehen ist dann eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen.
Ohne weitere Aussprache wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates ermächtigt die Werkleitung nach Auswertung einer Honorarabfrage bei verschiedenen Fachbüros zum Abschluss eines Ingenieurvertrages für die erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen zur abwassermäßigen Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Auf dem Acker“ in der Ortsgemeinde Lierfeld mit stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 10.2. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Lierfeld |
Die Ortsgemeinde Lierfeld beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Auf dem Acker“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Eigentümerin der überplanten Grundstücke ist die Ortsgemeinde Lierfeld.
Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen etwa elf weitere neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Lierfeld geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde - Verbandsgemeindewerk - erfolgen.
Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Lierfeld auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des vorliegenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.
Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Lierfeld, übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Lierfeld als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 09.01.2006 freigestellt.
Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeindewerk Arzfeld - als zuständigem Träger der Abwasser-beseitigung übertragen.
Ohne weitere Aussprache wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Auf dem Acker“ in der Ortsgemeinde Lierfeld über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Lierfeld und der Verbandsgemeinde Arzfeld - Verbandsgemeindewerk - sicherzustellen.
Die Ortsgemeinde Lierfeld stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des vorliegenden Entwässerungs-konzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.
Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld - Verbandsgemeindewerk - wird die Ortsgemeinde Lierfeld als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 09.01.2006.
Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Lierfeld abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
| Zu Punkt 11. | Mitteilungen / Verschiedenes |
Der stellvertretende Werkleiter Stefan Ziewers informierte zu folgenden Punkten:
| • | NBG Dahnen „Verlängerung Birkenweg“ |
| Kanalbauarbeiten sind bis auf Restarbeiten und Kontrollprüfungen abgeschlossen. | |
| • | NBG Großkampenberg „Gretheneskreuz“ |
| Kanalbauarbeiten sind bis auf Restarbeiten abgeschlossen und abgenommen, Abrechnung steht noch aus. | |
| • | NBG Lascheid „Verlängerung Hauptstraße“ |
| Übersendung der Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung (Versickerungsbecken) an die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord am 16.12.2025, Eingangsbestätigung 19.01.2026. | |
| • | NBG Lützkampen „Windbusch“ |
| Abstimmung zur Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung (Regenrückhaltebecken mit gedrosselter Einleitung in ein Gewässer) mit der Unteren Wasserbehörde ist erfolgt, die Antragsunterlagen sollen gemeinsam mit den Antragsunterlagen der Ortsgemeinde (Außengebietswasser) eingereicht werden. | |
| • | NBG Oberpierscheid „Nördliche Dorfstraße“ |
| Nach Festlegung der Straßenplanung (abflusswirksame Flächen) kann die Genehmigungsplanung zur Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung (Versickerungsbecken mit Notüberlauf) erstellt werden. | |
| • | NBG Üttfeld - Resterschließung NBG „Üttfeld-Bahnhof“ |
| Die Kanalbauarbeiten sind fertiggestellt und abgenommen, eine Abrechnung steht noch aus. | |
| • | GWG Arzfeld - Abwassertechnische Resterschließung |
| Die Baumaßnahme ist fertiggestellt, abgenommen und abgerechnet (einschließlich Ingenieurleistungen). | |
| • | KA Arzfeld - Gesamtprojekt |
| Alle beauftragten Gewerke sind fertiggestellt, abgenommen und abgerechnet (einschließlich Ingenieurleistungen), es stehen lediglich noch Restarbeiten (Rückbau Verbindungssammler zur alten KA) aus, weiterhin wird noch ein Nachförderantrag gestellt. | |
| • | Waxweiler - Ausbau „Luxemburger Straße“ |
| Die Kanalbauarbeiten sind fertiggestellt und abgenommen, eine Abrechnung steht noch aus. | |
| • | Waxweiler - Ausbau „Pintesfelder Straße“ |
| Die Kanalbauarbeiten sind fertiggestellt, eine endgültige Abnahme und die Abrechnung stehen noch aus. | |
| • | KA Dahnen - Umbau Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) |
| Umbau und Abrechnung sind abgeschlossen. | |
| • | KA Dasburg - Umbau Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) |
| Umbau ist abgeschlossen, Abrechnung steht noch aus. | |
| • | Arzfeld - Erneuerung Gehweg Siedlungsstraße |
| Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang auch eine Erneuerung der Asphaltdeckschicht (kein Vollausbau) durch Kreis / LBM. Zur Ermittlung notwendiger Tiefbauarbeiten durch das VGW erfolgt die Erstellung eines Kanalsanierungskonzeptes für den Teilbereich zwischen Einmündung Luxemburger Straße (B 410) und Einmündung Gartenstraße. |
Nachdem stellvertretender Werkleiter Ziewers verschiedene Fragen aus dem Ausschuss beantwortete, folgte der nicht-öffentliche Teil der Sitzung.