24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Lützkampen
Teilbereich: Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 20. Juli 2022 beschlossen, das Verfahren der
24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lützkampen, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“, zu betreiben.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer öffentlichen Auslegung vom 13. September 2022 bis einschließlich 14. Oktober 2022 durchgeführt worden.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 13. September 2022 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 14. Oktober 2022 aufgefordert worden.
In der Sitzung am 15. Dezember 2022 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerbeteiligung und der TÖB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zweck der 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“:
Aufgrund des zunehmenden Bevölkerungswachstums und des damit einhergehenden steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen beabsichtigt die Ortsgemeinde Lützkampen die Anzahl an benötigten Kinderbetreuungsplätzen zu erhöhen und die derzeitige kommunale Kindertagesstätte St. Martin in der Grenzstraße zu erweitern. Die Kindertagesstätten-Erweiterung ist im Bereich des Außengeländes direkt angrenzend an den ehemaligen Anbau vorgesehen.
Durch die geplante KiTa-Erweiterung soll ein neuer Gruppenraum mit Nebenraum, ein Schlafraum, ein Elternraum, eine pädagogische Küche, ein Personalraum sowie Sanitärräume für das Personal und die Kinder realisiert werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft - Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt wird.
Damit die geplante Erweiterung der Kindertagesstätte am geplanten Standort baurechtlich ermöglicht werden kann, wird von Seiten der Ortsgemeinde Lützkampen ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet um die bauleitplanerischen Voraussetzungen hierzu zu schaffen.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine „Gemeindebedarfsfläche - Zweckbestimmung Kindertagesstätte - notwendig.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“:
Der Änderungsbereich liegt nördlich der Grenzstraße im rückwärtigen Bereich der bestehenden Kindertagesstätte am nördlichen Ortsrand von Lützkampen.
Der Änderungsbereich „Erweiterung Kindertagesstätte“ wird gegenwärtig als Aufenthalts- und Spielbereich im Freien für die Kindertagesstätte genutzt. Die Umgebungsnutzung besteht aus Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern, der Grundschule „St. Willibord“ und weiteren Landwirtschaftsflächen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:
In einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurden die Umweltbelange geprüft. Dabei wurde gem. § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:
| - | Umweltbericht (ISU 2022) |
| - | Entwässerungsplan der VG Arzfeld September 2022 für die Erweiterung der Kindertagesstätte Lützkampen |
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (‚Scoping‘):
| - | Deutscher Wetterdienst, Regionales Klimabüro Essen vom 04.04.2022 (Sachbezug: amtliche klimatologische Gutachten für die Landes-, Raum- und Städteplanung, für die Umweltverträglichkeit (UVP)) |
| - | Forstamt Neuerburg vom 13.09.2022 (Sachbezug: keine Berührung forstlicher Belange) |
| - | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 12.10.2022 (Sachbezug: Hinweis auf im Plangebiet vorhandene Baumhecke, Umweltbericht) |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom12.10.2022 (Sachbezug: Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralische Stoffe) |
| - | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 15.09.2022 (Sachbezug: keine Konflikte mit der Landwirtschaft) |
| - | Planungsgemeinschaft Region Trier vom 21.09.2022 (Sachbezug: Immissionsschutz, landwirtschaftliche Flächen, Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und Stärkung des Fremdenverkehrs/ Sicherung der Erholungsräume) |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht vom 15.09.2022 (Sachbezug: Immissionsschutz) |
| - | VGV Arzfeld, Fachbereich 4 vom 11.10.2022 (Sachbezug: Abwasserbeseitigung) |
Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung für die 24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Arzfeld im Umweltbericht dokumentiert sind:
| - | Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben, u.a.: |
| - | NATURA 2000 |
| - | Landschaftsplanung |
| - | Flächen- und Objektschutz |
| - | Planung vernetzter Biotopsysteme |
| - | Biotopschutz |
| - | Wasserrechtliche Vorgaben / Gewässerschutz |
| - | Biotopkataster |
| - | Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale |
| - | Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung / Raumordnung |
| - | Ergebnisse der Landesplanerischen Stellungnahme |
| - | Beurteilung des Besonderen Artenschutzes / Artenschutzprüfung |
| - | Angaben zu Bodenbelastungen / Altlasten / Altablagerungen (nicht betroffen) |
| - | Angaben zu Natur und Landschaft: |
| - | Boden / Wasser |
| - | Gewässer / Oberflächenwasser |
| - | Grundwasser |
| - | Klima / Luft |
| - | Orts- und Landschaftsbild / Erholung |
| - | Wechselwirkungen |
| - | Biotop- und Nutzungstypen |
| - | Biotopverbund |
| - | Mensch / Sonstige |
| - | Landespflegerische Zielvorstellungen |
| - | Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| - | Beschreibung von Umweltmaßnahmen, u.a.: |
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| - Grünordnerische Maßnahmen |
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| - Maßnahmen der Biotoptypen |
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| - Maßnahmen auf privaten Baugrundstücken |
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| - Externe Kompensation |
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| - Sonstige Regelungen |
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| - Pflanzenliste |
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| - Maßnahmen zum Besonderen Artenschutz |
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| - Mensch / Sonstige |
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| - Empfehlungen / Hinweise |
| - Angaben zur Eingriffsregelung / Grünordnerische Maßnahmen | |
| - | Bewertung des Eingriffsrisikos |
| - | Prüfen von Vermeidungsmaßnahmen |
| - | Ausgleich- / Ersatzmaßnahmen |
| - | Ermittlung künftiger Versiegelung |
| - | Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung |
| - | Externe grünordnerische Kompensation |
| - | Diskussion möglicher Umweltauswirkungen, u.a.: |
| - | Landwirtschaft |
| - | Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
| - | Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
| - | Beschreibung der geplanten Maßnahmen der späteren Umweltüberwachung |
| - | Angaben zu angewandten Umweltverfahren / Umwelttechniken |
| - | Verbleibende Umweltrisiken |
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit wird bekannt gemacht, dass die 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“, bestehend aus Planzeichnung und städtebauliche Begründung incl. Umweltbericht und der vor genannten umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen, im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
25. April 2023 bis einschließlich 26. Mai 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich ausliegt.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Entwurf der Satzung schriftlich oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache zur Niederschrift vorgebracht werden.
Des Weiteren kann der Entwurf der 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“, einschließlich der dazugehörigen weiteren Unterlagen, während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Planungsträger deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.