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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld,

Teilbereich: BPlan. „Solarpark Üttfeld“;

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) der Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm:

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat die vom Verbandsgemeinderat Arzfeld in öffentlicher Sitzung am 18. April 2024 beschlossene 20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich: BPlan. „Solarpark Üttfeld“, mit Bescheid vom 06. Februar 2025, Az.: 06-230727-09, aufgrund § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21. Dezember 2007 (GVBl.S.22), in der zurzeit geltenden Fassung, genehmigt.

Der Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit wird die von Ihnen mit Schreiben vom 28.01.2025, Az.: FB 2.610-01 dim., vorgelegte Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld, 20. Teilfortschreibung BPlan. Solarpark Üttfeld, gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.“

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Wirksamwerden:

Die 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich BPlan. „Solarpark Üttfeld“, wird mit dem Tag dieser Bekanntmachung wirksam.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich BPlan. „Solarpark Üttfeld“, liegt innerhalb der Gemarkung Binscheid südwestlich vom Siedlungskörper Niederüttfeld.

Die Größe des Plangebiets beträgt circa 5,3 ha und umfasst die Flurstücke Gemarkung Binscheid, Flur 51, Flurstück-Nrn.: 16 und 17.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in den beiliegenden Karten (unmaßstäbliche Verkleinerung) abgedruckt:

(unmaßstäbliche Darstellung der Flächennutzungsplanänderung)

Auslegung:

Jedermann kann die 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich BPlan. „Solarpark Üttfeld“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung, gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB vom Tag der Bekanntmachung an bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache öffentlich einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen.

Die wirksame 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich BPlan. „Solarpark Üttfeld“ wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung zugänglich gemacht.

Folgende Hinweise werden gegeben:

Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 wird darauf hingewiesen, dass § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Arzfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Arzfeld, 03. April 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl
Bürgermeister