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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Preischeid am 24. November 2022

Mitteilungen

Die Renovierung der Gerätehalle ist abgeschlossen.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2021 ggfls. mit nachträglicher Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 GemO

Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2021 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Es ergingen folgende Beschlüsse:

a) Feststellung Jahresabschluss 2021:

Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.

b) Entlastungserteilung:

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.

c) Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen:

Der Ortsgemeinderat erteilt nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen über 27.684,73 EUR im Haushaltsjahr 2021 gemäß § 100 GemO.

Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.

Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023/2024 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Aus der Einwohnerschaft lagen keine Eingaben vor.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 als Doppelhaushalt wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.

Im vorliegenden Haushalt sind bezüglich der Ausweisung von Bauland Mittel eingestellt. Dazu beschließt der Rat folgendes:

„Die Ortsgemeinde verpflichtet sich:

a.

die Grundstücke kostendeckend unter Berücksichtigung aller gemeindlichen Ausgaben (einschließlich Planung, Vorfinanzierung, gemeindlicher Erschließungsanteil, Maßnahmen der Außengebietsentwässerung, etc.) zu vermarkten.

b.

bei einer zeitverzögerten Veräußerung spätestens alle fünf Jahre nach Erstvermarktung eine Anpassung der Grundstückspreise vorzunehmen, soweit dies zur Erreichung der Kostendeckung erforderlich ist (z. B. aufgrund von Vorfinanzierungskosten).

c.

eine alternative (Re-)Finanzierung bereits entstandener Kosten (z. B. für Grunderwerb) sicherzustellen und nachzuweisen, sofern das Erschließungsvorhaben nicht realisiert wird.“

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Feuerwehrgerätehaus

Am Feuerwehrgerätehaus sind Reparaturarbeiten notwendig. Die Verwaltung wird gebeten, die Leistungen zu erfassen und das Weitere zu veranlassen.

Erstmalige Aufstellung eines Dorferneuerungskonzeptes für die Ortsgemeinde Preischeid;

Info-Angebot des Büros Plan Lenz, Frau Architektin Rosi Bitzigeio, Winterspelt

Vorlage eines Förderantrages zur Erstellung eines DE Konzeptes

Im Frühsommer 2022 wurde aus der Mitte des Rates angeregt, ein in der Ortsmitte zum Verkauf stehendes Gebäude mit umliegender Fläche durch die Gemeinde zu kaufen und eine Innenentwicklung durch zu führen.

In diesem Zusammenhang fand ein Ortstermin mit dem Dorferneuerungsbeauftragten Edgar Kiewel von der Kreisverwaltung des Eifelkreises statt. Dabei wurde festgestellt, dass weder für öffentliche Fördermaßnahmen der Gemeinde noch für private DE-Maßnahmen das notwendige DE Konzept vorliegt.

Ohne ein anerkanntes DE Konzept können keine öffentlichen Förderungen gewährt werden.

Herr Kiewel erklärte, dass in Ausnahmesituationen ein Förderantrag für die erstmalig Erstellung eines DE-Konzeptes beim Land gestellt werden kann.

Der Ortsgemeinderat war der Meinung einen entsprechenden Antrag zu stellen, um nach Bewilligung dann durch ein Fachbüro ein entsprechendes Dorfentwicklungskonzept erarbeiten zu lassen.

Dabei wurde vom DE-Beauftragten Kiewel eine Förderung von bis zu 80 % der Kosten in Aussicht gestellt.

Das Büro Plan Lenz hat ein Angebot vorgelegt, dass als Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag herangezogen werden sollte.

1.)

Durchführung einer Dorfmoderation

21.146,30 €

2.)

Erst-Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes

12.971,00 €

Zusammen:

34.117,30 €

Bei einer Förderung von 80 % (27.293,84 €) durch das Land würde ein Eigenanteil von 6.823.46 € für die Ortsgemeinde Preischeid verbleiben.

Zuerst sollte allerdings ein entsprechender Beschluss auf der Grundlage des Angebotes von Büro Plan-Lenz gefasst werden, einen Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag vorzulegen. Sobald eine Bewilligung vorliegt, sind weitere Schritte einzuleiten.“