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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Lascheid

(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)

am Montag, 17.03.2025, 18:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Lascheid

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Aufstellung Bebauungsplan "Verlängerung Hauptstraße" gemäß § 2 BauGB

2.1 Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

2.2 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

2.3 Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage

3.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Es lagen keine Mitteilungen vor.

Zu Punkt 2. Aufstellung Bebauungsplan "Verlängerung Hauptstraße" gemäß § 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Lascheid hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Hauptstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.

Das laufende Bebauungsplanverfahren kann aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und der daraus resultierenden Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB in dieser Form nicht fortgeführt werden.

In Abstimmung mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird anstatt eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB nun ein Bebauungsplanverfahren im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes zur Ausweisung der Baustellen im Bereich „Verlängerung Hauptstraße“ durchgeführt

In der Ortsgemeinde Lascheid ist das Potential an Wohnbauflächen weitgehend ausgeschöpft bzw. stehen Grundstücke in Privatbesitz nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung, so dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Hauptstraße“ -östlich angrenzend an die bestehende Ortslage- ein kleines neues Baugebiet entwickelt werden soll.

Da in der Ortsgemeinde Lascheid ein Bedarf an Grundstücken für den Bau von Einfamilienwohnhäusern durch einheimische Familien besteht, ist die Entwicklung eines neuen Baugebiets notwendig.

Um diese Grundstücke bedarfsorientiert zu schaffen, ist die Aufteilung des Baugebiets in zwei Bauabschnitte vorgesehen, so dass eine Teilfläche (südlicher Teil) unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und die andere Teilfläche (nördlicher Teil) erst nach entsprechender Bebauung des ersten Teilbereichs vermarktet werden kann.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft - Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.

Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche (W) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lascheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Lascheid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der 37. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerung Hauptstraße“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

„Der Rat fasst nach ausgiebiger Diskussion und Beratung den Beschluss, den Bebauungsplan in der vorgestellten Fassung gemäß 2 BauGB im Regelverfahren aufzustellen.

Dem Entwurfsplan des Plangebietes wird nach ausführlicher Erläuterung entsprechend des vorgelegten Entwurfes zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 09. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024.

Da keine Anregungen aus der Öffentlichkeit erfolgten, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 04. Juli 2024 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 09. August 2024 aufgefordert worden.

Den Ratsmitgliedern wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Beschlussvorschläge im Vorfeld zur Sitzung zugestellt und vom Vertreter der Verwaltung nochmals erläutert.

Nach Beantwortung aller Fragen wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt nach kurzer Beratung den ihm zugestellten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorlagen wie nochmals erläutert zu.

Ebenfalls stimmt der Gemeinderat der Gesamtplanung wie vorgetragen mit den eingearbeiteten textlichen und planerischen Änderungen wie vorgetragen zu.

Die Verwaltung wird vom Rat ermächtigt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Der Entwurf der Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 2.3. Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage

Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungspunkte vor.

Zu Punkt 4. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungspunkte vor.