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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Mahnung

 

Allgemeine Abgaben Fälligkeit 15. April 2026

(Grundsteuer und Nebenabgaben, Abwassergebühren)

Wir bitten diese Forderungen bis spätestens

25. April 2026

an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden.

Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu dem Termin genügt nicht.

Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeinde Arzfeld vorgenommen werden.

Kreissparkasse Bitburg-Prüm (BIC: MALADE51BIT)

Raiffeisenbank Westeifel eG (BIC: GENODED1WSC)

IBAN: DE38 5865 0030 0050 0005 79

IBAN: DE25 5866 1901 0000 0003 50

Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Kontonummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.

Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz.

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
- Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde -