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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

32. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Eschfeld, Teilbereich:  Bebauungsplan „Talweg“

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss über die Aufstellung der 32. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Talweg":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 14. Dezember 2023 beschlossen, das Verfahren der 32. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Eschfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Talweg“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 32. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Talweg“:

Die Ortsgemeinde Eschfeld beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Talweg“ die Entwicklung von Wohnbauland für Einzelhäusern.

Ziel der Planung ist es, durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen und damit den aktuellen sowie den absehbaren zukünftigen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Das Plangebiet liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist gleichwohl städtebaulich erforderlich, da geeignete und kurzfristig aktivierbare Innenentwicklungspotenziale im Gemeindegebiet nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Mit dem Bebauungsplan wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht und die bauliche sowie sonstige Nutzung innerhalb des Plangebietes verbindlich geregelt. Bestehende und absehbare Nutzungskonflikte werden berücksichtigt und die Nutzungen städtebaulich neu geordnet.

Die Planung dient der Sicherung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie dem Schutz und der Weiterentwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Inanspruchnahme von Flächen und die Bodenversiegelung werden durch eine bedarfsgerechte Abgrenzung des Plangebietes und durch angemessene Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung auf das erforderliche Maß begrenzt.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Talweg“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 32. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Talweg“:

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 0,52 ha.

In den Geltungsbereich einbezogen sind die Flurstücke Gemarkung Eschfeld, Flur 1, Flurstücks-Nrn.: 168/9 (tlw.), 219/1 (tlw.), 220, 221/1 (tlw.) sowie 221/2 (tlw.).

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:

 

(unmaßstäbliche Darstellung „Änderungsbereich FNP“)

 

(unmaßstäbliche Darstellung Geltungsbereich „Bebauungsplan Talweg“)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 14. Dezember 2023 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 32. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan Talweg“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

21. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 32. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Talweg“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 32. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Talweg“, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 10. April 2026
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister