Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

1.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungs-behörde - hat mit Schreiben vom 06.04.2023, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros ISU, Bitburg, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Ortsgemeinde Daleiden, in der Verbandsgemeinde Arzfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.

2.

Die Firma SB-Märkte Schmitz beabsichtigt ihren Lebensmittelmarkt in der Kirchstraße aufgrund mangelnder räumlicher Kapazitäten zu verlagern und zu erweitern. Da die Erweiterung im derzeitigen Außenbereich geplant ist, ist als Voraussetzung zur Realisierung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, ob das Vorhaben

mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und

unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

3.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 09.05. bis 09.06.2023 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:

Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen

VG Arzfeld: www.vg-arzfeld.de

4.

Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 22.06.2023 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Katharina Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Herr Dimmer (franz-rudolf.dimmer@vg-arzfeld.de) abgegeben werden.

5.

Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Bitburg, 13.04.2023
Im Auftrag
Helmut Berscheid