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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Üttfeld

am Montag, 29.01.2024, 19:45 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Binscheid

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Aufstellung eines Bebauungsplanes "Errichtung einer zentralen Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlage unter Verwendung der Wasserstofftechnologie" gemäß § 2 BauGB

2.1

Information des Gemeinderates über das geplante Vorhaben

2.2

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung

2.3

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

2.4

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

3.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Solarparks in den Ortsgemeinden Üttfeld (OT Binscheid) und Arzfeld (OT Halenbach) gemäß § 2 BauGB

3.1

Information des Gemeinderates über das geplante Vorhaben

3.2

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung

3.3

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

3.4

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

4.

Aufstellung eines Bebauungsplanes "Solarpark Üttfeld" gemäß § 2 BauGB

4.1

Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

4.2

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

4.3

Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB

5.

Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR

(gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)

6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.

Verschiedenes

Der Vorsitzende eröffnete um 19:45 Uhr die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Mitteilungen

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf den Tagesordnungspunkt 7 verschoben.

Zu Punkt 2.

Aufstellung eines Bebauungsplanes "Errichtung einer zentralen Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlage unter Verwendung der Wasserstofftechnologie" gemäß § 2 BauGB

Zur Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunkts 2 hat das Ratsmitglied Volker Horper freiwillig den Sitzungstisch verlassen.

Zu Punkt 2.1.

Information des Gemeinderates über das geplante Vorhaben

Die Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Neuß, Ingenieurbüro H. Berg u. Partner GmbH, und Herrn Welsch, Kommunale Netze Eifel AöR.

Herr Neuß erläuterte anhand einer Power Point-Präsentation da beabsichtigte Vorhaben im Bereich der Ortsgemeinde Üttfeld, Ortsteil Spielmannsholz.

Die Umsetzung des Gesamtprojekts ist für das Jahr 2025 geplant.

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat in seine Sitzung am 14. Dezember 2023 bereits der erforderlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.

Die Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 2.2.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung

Nach Beantwortung aller Fragen und kurzer Diskussion im Rat fassten die Ratsmitglieder den Beschluss zur Aufstellung des vorgestellten Bebauungsplanes zur Errichtung einer zentralen Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlage unter Verwendung der Wasserstofftechnologie in der Ortsgemeinde Üttfeld, Ortsteil Spielmannholz.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes zu.

Als Bezeichnung des Bebauungsplanes wird „Errichtung einer zentralen Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlage unter Verwendung der Wasserstofftechnologie“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten und evtl. notwendige Fachgutachten einzuholen.

Alle auftretenden Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.

Der Planentwurf ist Bestandteil der Niederschrift und wird im Rats-Information-System bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

-

-

Zu Punkt 2.3.

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB eingeleitet werden soll. Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen

Abstimmungsergebnis:.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

-

-

Zu Punkt 2.4.

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat fasste weiter den Beschluss, dass die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig beteiligt werden sollen. Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

-

-

Zu Punkt 3.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Solarparks in den Ortsgemeinden Üttfeld (OT Binscheid) und Arzfeld (OT Halenbach) gemäß § 2 BauGB

Zu Punkt 3.1.

Information des Gemeinderates über das geplante Vorhaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Ortsbürgermeisterin Herrn Baier von der Firma Buß Solar GmbH, Borken.

Anhand einer Präsentation gab Herr Baier einen umfassenden Überblick über das geplante Vorhaben.

Die Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 3.2.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung

Nach Beantwortung aller Fragen und ausgiebiger Diskussion im Rat fassten die Ratsmitglieder den Beschluss zur Aufstellung des vorgestellten Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Halenbach und Gemarkung Binscheid.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes sowie dem Vorabzug der textlichen Festsetzungen zu.

Als Bezeichnung des Bebauungsplanes wird „Solarpark Halenbach-Binscheid“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten und evtl. notwendige Fachgutachten einzuholen.

Alle auftretenden Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.

Der Planentwurf und der Vorabzug der textlichen Festsetzungen sind Bestandteil der Niederschrift und werden im Rats-Information-System bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

2

1

Zu Punkt 3.3.

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB eingeleitet werden soll. Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

2

-

Zu Punkt 3.4.

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat fasste weiter den Beschluss, dass die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig beteiligt werden sollen. Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

2

-

Zu Punkt 4.

Aufstellung eines Bebauungsplanes "Solarpark Üttfeld" gemäß § 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Üttfeld hat in seiner Sitzung am 20.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Üttfeld“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.

Der Investor beabsichtigt auf den landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Binscheid, Flur 51, Flurstück-Nrn.: 16 und 17, eine erdgebundene Photovoltaikanlage zu errichten.

Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen.

Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, sowohl der Solarmodule als auch der Nebenanlagen wird auf 3,50 m begrenzt. Die Mindesthöhe der Module von 0,8 m dient der ausreichenden Belichtung der Vegetation unterhalb der Modultische.

Der Unterwuchs soll als Extensiv Grünland genutzt und mit Schafen beweidet oder gemäht werden. Das Gelände wird eingezäunt.

Die Gehölze werden zum Erhalt festgesetzt, wodurch Habitate für Vögel und Insekten erhalten bleiben. Die genannte Fläche hat eine Bruttogröße von ca. 5,2 ha. Aufgrund von Abständen zwischen den Modulreihen sowie dem Abstand zwischen den Modulreihen und dem Zaun wird die eingezäunte Fläche nicht vollständig durch PV-Module überdeckt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Üttfeld“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Üttfeld“, liegt innerhalb der Gemarkung Binscheid, südwestlich vom Siedlungskörper Niederüttfeld.

Die Erschließung der Fläche ist über die westlich ca. 220 m entfernt verlaufende K 145 sowie die daran anschließenden Wirtschaftswege sichergestellt.

Die Größe des Plangebiets beträgt circa 5,2 ha.

Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in den nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen dargestellt:

Zu Punkt 4.1.

Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 11. November 2023, Ausgabe 45/2023, veranlasst.

Die vom Ortsgemeinderat gebilligte Entwurfsplanung wurde vom 21. November 2023 bis einschließlich 22. Dezember 2023 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld veröffentlicht und lag in diesem Zeitraum ebenfalls zu jedermanns Einsicht aus.

Die Beschlussfassung zu der aus der Öffentlichkeit eingegangenen Anregung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 4.2 dieser Sitzung.

Zu Punkt 4.2.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Mit Schreiben vom 16. November 2023 wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 22. Dezember 2023 gebeten.

Vom Planungsbüro Enviro-Plan GmbH, Odernheim am Glan, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingabe aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.

Dem Ortsgemeinderat wurden alle Stellungnahmen bzw. alle Beschlussvorlagen nach Erläuterung, wie vorgetragen, zur Abstimmung gestellt und der Gemeinderat stimmte diesen zu.

Der Ortsgemeinderat stimmte ebenfalls der Gesamtplanung wie vorgetragen zu.

Diese Tabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 4.3.

Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB

Nachdem der Bebauungsplan öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigen-ständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich.

Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftragte Planungsbüro Enviro-Plan GmbH, Odernheim am Glan, wird die eingebrachten Anregungen und Änderungen einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt alle Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 5.

Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)

Es wurde über den Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR informiert.

Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei EUR 47.671,62, der Anteil der Ortsgemeinde

Üttfeld beträgt EUR 462,13.

Zu Punkt 6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.

Zu Punkt 7.

Verschiedenes

Die Vorsitzende informierte über folgende Punkte:

-

Eine Bürgerin spendet einen Baum für den Friedhof Binscheid.

-

Der Seniorenausflug zum Theater nach Dahnen erhielt positive Resonanzen.

Die Kosten werden mit der Pfarrgemeinde geteilt.

-

Auf dem Wohnmobilstellplatz soll ein Getränkeautomat aufgestellt werden.

Die Verwaltung wird gebeten die Voraussetzungen zu überprüfen.

-

Im Bereich „Manner“ und „Deisterwald“ sollen weitere Straßenleuchten angeschafft werden. Hierzu hat die Ortsgemeinde Angebote angefordert. Die Kosten liegen bei ca. 6.000 Euro.

-

Die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 13.12.2023 wurden mitgeteilt.

-

Die Firma Backes hat mit der Baumaßnahme in Huchhemmel gestartet.

-

Der Ausbau der Euscheider Straße beginnt, sobald sich die Witterungsverhältnisse verbessern.

-

Bezüglich des Projekts „Dorfcheck“ soll eine Bürgerversammlung einberufen werden.

-

Auf dem Wohnmobilstellplatz soll eine Stromladesäule errichtet werden.

-

Die Reparatur des Klettergerüsts soll bis zum Frühjahr erfolgen.

Von Seiten der Zuhörer wurden folgende Punkte angesprochen:

-

die Einrichtung von WLAN im DGH,

die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einrichtung möglich ist

-

die Aufstellung eines Geldautomaten,

-

die Errichtung von Agri- Photovoltaikanlagen.