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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Merlscheid für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 14.04.2025

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 14.04.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 31.03.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für

2025 auf

4.300,00 EUR

2026 auf

0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2025 und 2026 nicht veranschlagt

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für

2025

auf 74.000,00 EUR

für

2026

auf 76.000,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

(v. H.)

(v. H.)

Grundsteuer A auf

500

500

Grundsteuer B auf

500

500

Gewerbesteuer auf

380

380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2025

2026

(Euro)

(Euro)

für den ersten Hund

31

31

für den zweiten Hund

62

62

für jeden weiteren Hund

77

77

für den ersten gefährlichen Hund

250

250

für den zweiten gefährlichen Hund

300

300

für jeden weiteren gefährlichen Hund

350

350

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2025 und 2026 neu festgesetzt:

1.

Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2025 und 2026 festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Merlscheid, 14.04.2025
Thomas Schier
Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 28.04.2025 bis 08.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 14.04.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister