A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 BauGB |
| 3. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Verschiedenes |
| Zu Punkt 1. | Mitteilungen |
Ortsbürgermeister Herbert Maus teilte mit, dass die Aktion Saubere Landschaft am Samstag, 25.03.2023, ab 9:00 Uhr stattfindet.
| Zu Punkt 2. | Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 BauGB |
Folgende Flurkarte wurde dem Rat als Tischvorlage ausgehändigt. Die Karte zeigt den geplanten Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung.
Die Satzungsvorlage wurde daraufhin vorgetragen. Gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB begründet die Ortsgemeinde Daleiden an dem innerhalb der Grenzen des angedachten gemeindlichen städtebaulichen Entwicklungsgebietes gelegenen Grundstücks in der Gemarkung Daleiden, Flur 2, Flurstücks-Nrn: 73, 74, 76/5, 76/1 und 75/2 ihr gemeindliches besonderes Vorkaufsrecht, da sie in diesem Bereich städtebauliche Maßnahmen zur ortskulturellen Entwicklung in Betracht zieht.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Dem Erlass der Satzung der Ortsgemeinde Daleiden zur Begründung eines gemeindlichen besonderen Vorkaufsrechtes an unbebauten Grundstücken nach § 25 (1) I Nr. 2 BauGB, geltend für die Grundstücke in der Gemarkung Daleiden, Flur 2, Flurstücks-Nrn: 73, 74, 76/5, 76/1 und 75/2, wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | 1 |
| Zu Punkt 3. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
3.1 Bauantrag Az.: BA-BA-2023-016
Bommert 4, Daleiden (Gemarkung Daleiden, Flur 11, Flurstück 71)
Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude als Ersatzbau (Änderung Az.: 06-221681-02)
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
3.2 Bauantrag Az.: BA-BVA-2023-017
Außenbereich, Daleiden (Gemarkung Daleiden, Flur 9, Flurstück 34)
Bauantragstextur wegen Mastverschiebung (Errichtung eines Mobilfunkmastes Az. 06-221488-02)
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | 1 | - |
| Zu Punkt 4. | Verschiedenes |
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, 29.03.2023, 19:00 Uhr, statt.