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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daleiden

am Dienstag, 26.03.2024, 19:00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Daleiden

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Beschlussfassung über die Teilnahme am Programm"Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (LGPEK-RP)

3.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Herbert Maus bedankte sich für die rege Teilnahme an der „Aktion saubere Landschaft“ und lobte das Engagement von ca. 40 helfen Personen.

Im nächsten Jahr soll die Aktion am 29.03.2025 stattfinden.

Zu Punkt 2.

Beschlussfassung über die Teilnahme am Programm "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (LGPEK-RP)

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 25.01.2023 das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) im Rahmen der Teilentschuldung der Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. Euro beschlossen.

Mit Hilfe der anteiligen Entschuldung durch das Land erhalten die Kommunen die Möglichkeit und haben zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite zu steuern und selbstständig zurückzuführen. So soll die finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kommune nachhaltig gestärkt und ein materieller Haushaltsausgleich gefördert werden.

Das Programm PEK-RP soll der unmittelbaren Entlastung der von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen sowie der Verhinderung des erneuten Aufwuchses solcher Schulden dienen.

Mit dem Landgesetz PEK-RP wurden auch die Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechtes geändert. Gemäß den Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht ist der Haushalt zukünftig auszugleichen (§ 93 Abs. 4 GemO) und die aufgelaufenen Liquiditätskredite zum 31.12.2023 sind innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren zurückzuführen (§ 105 Abs. 4 GemO). Dazu ist ein Tilgungsplan nach § 105 Abs. 4 GemO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 LVOPEK-RP zu entwickeln.

Die Bemessungsgrundlage nach § 6 LGPEK-RP ergibt sich aus dem nach § 5 LGPEK-RP bestimmten Bestand der kommunalen Liquiditätskredite zum 31. Dezember 2020.

Unter Berücksichtigung des Berechnungsmodus nach § 7 LGPEK-RP (Einwohner, Sockelbetrag, Höchstbetrag) beläuft sich die Bemessungsgrundlage für die Ortsgemeinde Daleiden auf

1.120.030,00 EUR.

Das errechnete Entschuldungsvolumen beläuft sich auf 767.175,00 EUR (68,50 v.H.).

Das Gebot des Haushaltsausgleichs nach § 93 Abs. 4 GemO und § 18 Abs. 1 und 2 der GemHVO unter Einbezug des Mindest-Rückführungsbetrages sowie die gesetzlichen Befugnisse der Kommunalaufsichtsbehörde zu dessen Umsetzung sind bekannt.

Mit der Teilnahme der Kommune am PEK-RP endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023 einvernehmlich die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).

Für die Teilnahme am Programm „PEK-RP“ ist der Abschluss eines Teilnahmevertrages erforderlich, welcher der Beschlussvorlage beigefügt ist und wesentliche Informationen zur Entschuldung enthält.

Der Vertrag tritt am Tage nach dem Vertragsabschluss in Kraft.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Daleiden stimmt der Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) zu und beauftragt den Ortsbürgermeister, den Vertrag zur Teilnahme zu unterzeichnen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

-

1

Zu Punkt 3.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Bauantrag (2. Verlängerung) zum Neubau eines Lagergebäudes,

Gemarkung Daleiden, Flur 5, Flurstück 82/2 und Flurstück 83/1, BA-BA-2024-026

Der Rat erteilte dem o. g. Verlängerungsantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 4.

Verschiedenes

4.1

Wahlen 2024

Für die in diesem Jahr anstehenden Wahlen übernimmt die 1. Beigeordnete Bronja Kootz den Posten als Wahlleiterin.

Der Wahlausschuss ergibt sich aus folgenden Personen:

Wahlausschuss

Vertreter/in

Schartz, Gilles

Schwinden, Daniel

Lotzkes, Rainer

Thommes, Dieter

Klasen, Winfried

Diederich, Veronika

Görgen, Anja

Lotzkes, Walter

4.2

Geldautomat

Ortsbürgermeister Herbert Maus informierte über den aktuellen Sachstand.

Dabei trug er u. a. die (E-Mail) Rückmeldung des Vorstands der Raiffeisenbank Westeifel vor:

„(…) Die Bargeldversorgung in unserer Region nehmen wir ernst und möchten diese wie bisher gemeinsam mit der Kreissparkasse Bitburg-Prüm gewährleisten.

Hierzu haben wir im April ein Treffen mit den Kollegen der Kreissparkasse Bitburg-Prüm initiiert. Gemeinsam werden wir langfristige und sinnvolle Lösungen erörtern.

Sobald es hierzu Ergebnisse gibt, werden wir diese gerne kommunizieren.

Freundliche Grüße nach Daleiden
Jan Brandenburg und Manfred Heinisch“