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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederpierscheid

am Donnerstag, 11.04.2024, 17:00 Uhr im Mehrzweckgebäude Niederpierscheid.

Tagesordnung:

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Beschlussfassung über die Teilnahme am Programm"Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (LGPEK-RP)

3.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

4.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

5.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Marco Steins informierte über den Termin der Kommunalwahlen und den Termin der konstituierenden Sitzung am 18.07.2024.

Zu Punkt 2.

Beschlussfassung über die Teilnahme am Programm "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (LGPEK-RP)

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 25.01.2023 das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) im Rahmen der Teilentschuldung der Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. Euro beschlossen.

Mit Hilfe der anteiligen Entschuldung durch das Land erhalten die Kommunen die Möglichkeit und haben zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite zu steuern und selbstständig zurückzuführen.

So soll die finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kommune nachhaltig gestärkt und ein materieller Haushaltsausgleich gefördert werden.

Das Programm PEK-RP soll der unmittelbaren Entlastung der von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen sowie der Verhinderung des erneuten Aufwuchses solcher Schulden dienen.

Mit dem Landgesetz PEK-RP wurden auch die Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechtes geändert. Gemäß den Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht ist der Haushalt zukünftig auszugleichen (§ 93 Abs. 4 GemO) und die aufgelaufenen Liquiditätskredite zum 31.12.2023 sind innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren zurückzuführen (§ 105 Abs. 4 GemO). Dazu ist ein Tilgungsplan nach § 105 Abs. 4 GemO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 LVOPEK-RP zu entwickeln.

Die Bemessungsgrundlage nach § 6 LGPEK-RP ergibt sich aus dem nach § 5 LGPEK-RP bestimmten Bestand der kommunalen Liquiditätskredite zum 31. Dezember 2020.

Unter Berücksichtigung des Berechnungsmodus nach § 7 LGPEK-RP (Einwohner, Sockelbetrag, Höchstbetrag) beläuft sich die Bemessungsgrundlage für die Ortsgemeinde Niederpierscheid auf  —  77.233,00 EUR

Das errechnete Entschuldungsvolumen beläuft sich auf  —  62.783,00 EUR (81,29 v.H.)

Das Gebot des Haushaltsausgleichs nach § 93 Abs. 4 GemO und § 18 Abs. 1 und 2 der GemHVO unter Einbezug des Mindest-Rückführungsbetrages sowie die gesetzlichen Befugnisse der Kommunalaufsichtsbehörde zu dessen Umsetzung sind bekannt.

Mit der Teilnahme der Kommune am PEK-RP endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023 einvernehmlich die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).

Für die Teilnahme am Programm „PEK-RP“ ist der Abschluss eines Teilnahmevertrages erforderlich, welcher der Beschlussvorlage beigefügt ist und wesentliche Informationen zur Entschuldung enthält.

Der Vertrag tritt am Tage nach dem Vertragsabschluss in Kraft.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

Der Ortsgemeinderat Niederpierscheid stimmt der Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP)“ zu und beauftragt den Ortsbürgermeister, den Vertrag zur Teilnahme zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 3.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Ortsgemeinde Niederpierscheid erhält eine Spende in Höhe von 500,00 Euro für den Kinderspielplatz.

Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spende noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden kann, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Niederpierscheid umgehend gefasst wird. Die Spende ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 04.12.2023 angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Niederpierscheid stimmt der Annahme der Spende zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 4.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Bauantrag Az.: BA-BA-2024-017

Anbau eines Wintergartens

Gemarkung Niederpierscheid, Flur 5, Flurstück 3

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Aufgrund von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO hat das Ratsmitglied Gertrud Schares an der Beratung und der Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

Zu Punkt 5.

Verschiedenes

Verwaltungsfachwirt Karl-Heinz Kellen informierte über die Abrechnung des Mehrzweckgebäudes Niederpierscheid für das Jahr 2023.

Erfreulicherweise übernimmt der Förderverein Niederpierscheid die nicht gedeckten Aufwendungen aus der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Mehrzweckgebäudes.

Der Ortsgemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.