Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 500 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 500 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 0 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — 0 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Umlage für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:
| Ortsgemeinde Plütscheid | 30% | 150 € |
| Ortsgemeinde Feuerscheid | 30% | 150 € |
| Verbandsgemeinde Arzfeld | 20% | 100 € |
| Verbandsgemeinde Prüm | 20% | 100 € |
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2022 — 28.724 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 — 28.724 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024 — 28.724 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 06.05. bis 15.05.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.