Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | 5. Teiländerung des Bebauungsplanes "Üttfeld Bahnhof" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB |
| 1.1 Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlich |
| 1.2 Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
| 1.3 Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB |
| 2. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 3. | Mitteilungen / Verschiedenes |
| 3.1 Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 4. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. 5. Teiländerung des Bebauungsplanes "Üttfeld Bahnhof" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Die Raiffeisen-Waren GmbH Westeifel beabsichtigt ihren Firmenstandort in der Ortsgemeinde Üttfeld zu erweitern, um weitere Lagermöglichkeiten zu schaffen.
Hierfür steht eine ca. 7.570 m² große Fläche in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Standort zur Verfügung.
Das Plangebiet bietet sich aufgrund seiner guten Erreichbarkeit und Erschließung über die Straße „Hauptstraße“ an das übergeordnete Verkehrsnetz und der Nähe des Firmenstandortes zur Standortsicherung an.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Üttfeld-Bahnhof“ der Ortsgemeinde Üttfeld. Um das Vorhaben umsetzen zu können, muss der maßgebliche Bebauungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden.
Ziel ist es, mit der Änderung des Bebauungsplanes, die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung der Raiffeisen-Waren GmbH Westeifel - Standort Üttfeld, zu schaffen.
Als Voraussetzung hierfür soll der vorhandene Bebauungsplan für einen Teilbereich geändert werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs kann der Planzeichnung entnommen werden. Die Anpassung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen betrifft lediglich das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Üttfeld-Bahnhof“. Für alle anderen Flächen des Bebauungsplanes „Üttfeld-Bahnhof“ ergeben sich hierdurch keine Änderungen.
Der vorliegende Bebauungsplan begründet weder ein UVP-pflichtiges Vorhaben, noch liegen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Natura 2000 Gebiete) vor. Auch Hinweise darauf, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG zu beachten sind liegen nicht vor. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens i. S. d. § 13 a BauGB sind somit gegeben.
Da die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, soll die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Üttfeld-Bahnhof“ im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt werden.
Zu Punkt 1.1. Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
In Ausführung der Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 18. Juli 2024 hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung. zu jedermanns Einsicht, des gebilligten Entwurfs vom 18. Juli 2024 in der Zeit vom 30. Juli 2024 bis einschließlich 30. August 2024, stattgefunden.
Da keine Anregungen aus der Öffentlichkeit erfolgten, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.
Zu Punkt 1.2. Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeVorlage 2025/43UET/002
Den Ratsmitgliedern wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Beschlussvorschläge im Vorfeld zur Sitzung im Bürger- und Ratsinformationssystem bereitgestellt.
In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 18. Juli 2024 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingeleitet.
Mit Schreiben vom 29. Juli 2024 wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 30. August 2024 gebeten.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden einzeln und in ihrer Gesamtheit verlesen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt nach ausgiebiger Diskussion und Beratung den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorschlägen, die er sich zu eigen machte, wie vorgelesen und erläutert zu.
Ebenfalls stimmt der Gemeinderat der Gesamtplanung mit den eingearbeiteten textlichen und planerischen Änderungen wie vorgetragen zu.
Die Verwaltung wird vom Rat ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur In-Rechtskraftsetzung des Bebauungsplanes einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Der Abwägungstabelle, sowie die Beschlussvorschläge inkl. der erforderlichen Begründungen, sind Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Zu Punkt 1.3. Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nachdem die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Üttfeld-Bahnhof“ öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich.
Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftragte Planungsbüro ISU Bitburg wird die eingebrachten Anregungen und Änderungen einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt alle Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu Punkt 2.1 Bauabnahme Neubaugebiet Üttfeld-Bahnhof
Im Dezember 2024 fand ein Termin zur Abnahme der Bauarbeiten im Neubaugebiet Üttfeld-Bahnhof statt.
Die Baumaßnahme wurde wie beauftragt ausgeführt. Die Bauabnahme erfolgte unter Aufnahme der noch zu erledigen Restarbeiten. Eine Gewährleistung besteht, das Auftreten möglicher Mängel wird beobachtet.
Eine Kontrollprüfung durch Bohrkerne im Asphalt ist noch ausstehend. Nach kurzer Diskussion sprach sich der Rat für die Ausführung der Bohrkern-Arbeiten aus.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 2.2
Bauantrag Az: BA-BA-2025-009
Gemarkung Binscheid, Flur 3, Flurstück 33/4
„Erweiterung des Boxenlaufstalles“
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 2.3
Bauvoranfrage AZ: BA-BVA-2025-013
Gemarkung Binscheid, Flur 2, Flurstück 11
„Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich des Anbaus einer Mehrzweckhalle (als Ersatzbau) an das vorhandene Wohnhaus“
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 3. Mitteilungen / Verschiedenes
Zu Punkt 3.1. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Die Ortsgemeinde Üttfeld erhält eine Spende in Höhe von 70,00 Euro für die Brauchtumspflege.
Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.
Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spende noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden kann, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Üttfeld umgehend gefasst wird. Die Spende ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 07.11.2024 angezeigt worden.
Dem Ortsgemeinderat Üttfeld wird empfohlen, der Annahme der Spende zuzustimmen.
Der Rat beschloss die Annahme der Spende.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 3.2
Die Vorsitzende informierte über folgende Punkte:
- Üttfelder Blättchen
Die erste Auflage, mit 160 Exemplaren, wurde in der Ortsgemeinde verteilt.
Die Erscheinungstermine weiterer Ausgaben wurden jeweils zum Quartalsende geplant.
Für die kommende Ausgabe wird ein Logo für die Titelseite entworfen.
Die Vorsitzende bedankte sich für die Unterstützung bei der Erstellung.
- Terminvormerkungen
Am 04. April 2025, von 17:00 bis 19:30 Uhr stellen die Jugendlichen ihren Jugendraum vor.
Die Aktion saubere Landschaft findet am Samstag, 3. Mai 2025 statt. Nähere Informationen folgen.
Am Dienstag, 06. Mai 2025 findet um 20:00 Uhr die Übergabe zum Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ statt.
- Frühstückstreff
Am 29. März 2025 fand der erste Frühstücktreff im Gemeindehaus statt, an dem 20 Personen teilgenommen habe. Aufgrund der guten Resonanz, sollen auch weitere Treffen durchgeführt werden.
- Gründung Förderverein
Innerhalb der Ortsgemeinde werden zur Traditionspflege verschiedene Aktivitäten durchgeführt und angeboten (u. a. St. Martin, Begegnungsnachmittage, Jugendcamp, usw.).
In diesem Zusammenhang erscheint die Gründung eines Fördervereins sinnvoll. Eine weitere Beratung wird in einer der nächsten Sitzungen erfolgen, wenn nähere Informationen zu den Gründungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wartehalle in Oberüttfeld
Die Wartehalle soll saniert werden. Die Arbeiten werden im Rahmen der „Aktion saubere Landschaft“ durchgeführt.
- Sitzbank im Bereich Kläranlage
Die, durch Holzfäll- und Rückearbeiten, beschädigte Sitzbank wurde entfernt und durch eine neue Bank ersetzt.
- Heckenschnitt
Im Bereich am Schlachthof wurde der Heckenschnitt durchgeführt. Der Zaun muss noch aufgestellt werden.
- Förderung Wegebau
Eine Antragsstellung zur Förderung im Bereich Wirtschaftswegbau ist in 2025 möglich. Ein Termin, ab wann die Antragsstellung erfolgen kann, wurde noch nicht bekannt gegeben. Die Verwaltung wird einen Antrag für den Weg „Auf Herrich“ stellen.
- Hochwassermaßnahmen
Der Förderantrag zur Hochwasserschadenbeseitigung an Wirtschaftswegen wurde gestellt. Eine Ausschreibung der Arbeiten erfolgt, sobald die Bewilligung vorliegt.
- Verkehrsschau
Im Rahmen der Verkehrsschau wurde unter anderem der Bereich „Huchhemmel“ betrachtet. Hier wird eine 70er Zone eingerichtet.
- Rasenmäher
Am Rasenmäher mussten Reparaturarbeiten durchgeführt werden, da der Fangkorb gerissen war und die Lenkachse ausgetauscht werden musste.
Es wird um einen sorgsameren Umgang gebeten.
- LEADER - Ehrenamt Projekt
Die Vorsitzende bedankte sich für den Einsatz zur Umsetzung des Projektes.
- Spielplatz Üttfeld-Bahnhof
Die Vorsitzende berichtete über eine mögliche Anlage eines Spielplatzes im Bereich des Sportplatzes.
Der Rat erklärte sich interessiert dieses Vorhaben umzusetzen.
Die Vorsitzende klärt die Möglichkeit der Umsetzung und ggf. den Ablauf mit der Verwaltung ab.
- Wartehalle Üttfeld-Bahnhof
An der Wartehalle sind Schäden entstanden. Der Putz wurde runtergeschlagen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Schäden durch Vandalismus versichert sind. Eine Behebung des Schadens wird ansonsten in Eigenleistung erfolgen.
- Wirtschaftsweg „In der Dell“
Die Beseitigung der Risse ist erfolgt. Eine Abnahme muss noch erfolgen. Die neue Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
In der Verbreiterungsfläche der Fahrbahn sind auf einer Lägen von ca. 380 m neue Schadstellen/Abbröckelungen sichtbar.
Die Gewährleistungsfrist endet im Mai 2025. Die Mängel wurden der zuständigen Firma bereits angezeigt.
- Winterdienst Neubaugebiet „Üttfeld-Bahnhof“
Für diesen Bereich sollen Schilder mit Hinweis auf einen „eingeschränkten Winterdienst“ angeschafft werden.
- Zweckverband Hofswald
Die Ortsgemeinde erhält eine Zuwendung. Die Ausschüttung erfolgt prozentual an die Anrainer.
- Bürgerverein GmbH Hollnich
Die Ortsgemeinde erhält eine Zahlung, da sie als Anrainer im Radius der Windanlage liegt.
- Graben in Oberüttfeld - Oberflächenwasser
Um bei Regefällen ein Überlaufen des Wassers über die Straße zu verhindern, muss der Graben nochmals nachgearbeitet werden; die zuständige Firma ist darüber informiert. Der Kanal wurde durch den Bauhof bereits gespült und repariert. An dieser Stelle könnte ein Gitter vor dem Einlauf angebracht werden. Das weitere Vorgehen wird bei einem Ortstermin besprochen.
- Straßenbeleuchtung
Im Bereich „Deisterwald“ fehlte eine Leuchte. Diese Lücke konnte durch kostenneutralen Umbau einer anderen Straßenleuchte, die nicht mehr genutzt wurde, geschlossen werden.
In der „Euscheider Straße“ wurde die noch fehlende Straßenleuchte ebenfalls installiert.
- Ausweisung eines kreisweiten Radwegekonzeptes
a) Aktueller Stand des kreisweiten Radverkehrskonzeptes
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm erarbeitet aktuell ein Radverkehrskonzept für das Kreisgebiet. Nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme, einer Beteiligung der Bevölkerung und Vertreterinnen und Vertretern aller 234 Ortsgemeinden im Eifelkreis, wurde der aktuelle Radwege-Netzentwurf mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Dafür wurde durch ein Fachbüro eine Online-Karte (WebGIS) erstellt, die den aktuellen Stand des Zielnetzes für das Radverkehrskonzept enthält und die Anmerkungen für die jeweilige Gemarkung eingetragen wurden.
Seitens der Ortsgemeinde Üttfeld wurde das Radverkehrskonzept geprüft und die Eingabe erstellt, dass Wirtschaftswege bisher nicht für eine Mitbenutzung durch Radfahrer zugelassen wurden.
Hier sollte zuerst eine umfangreiche rechtliche Bewertung der Situation Landwirtschaft - Radverkehr mit allen Konsequenzen erarbeitet werden. Diese juristische Ausarbeitung und Bewertung stehen bisher aber noch aus.
Wirtschafts- und Forstwege sollen natürlich auch zukünftig weiterhin hauptsächlich der Landwirtschaft und dem Forst dienen. Darüber hinaus bieten diese oft bereits gut befahrbaren Wege im Eifelkreis auch eine große Chance für den Radverkehr. Dagegen ist der flächendeckende Ausbau von Radwegen an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen aus finanziellen Gründen leider nicht realistisch bzw. wird sehr lange dauern.
Es gibt intensiv und weniger intensiv landwirtschaftlich genutzte Wirtschaftswege. Bei jenen Wegen mit intensiver Nutzung besteht ein erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen Landwirtschaft und Radverkehr.
Durch die Festlegung des Zielnetzes, das in der Zukunft auch für den Radverkehr beschildert werden soll, soll der Radverkehr auf geeignete Verbindungen gelenkt und dort gebündelt werden. Somit können andere Wege entlastet werden.
Bis auf das Ausmaß der Nutzung durch die Landwirtschaft bestehen zunächst keine Anforderungen (z.B. Oberflächenqualität, Asphaltierung) an die Wirtschaftswege für die Einbindung in das Netz.
Sofern eine Verbreiterung oder Ausbesserung der Oberfläche für eine sichere Befahrbarkeit mit dem Rad notwendig ist, wird dies im Rahmen der Befahrung erfasst und entsprechende Maßnahmen entwickelt.
b) Weitere Vorgehensweise zur Erstellung des Radwegekonzeptes
Aktuell erfolgt eine Befahrung der als mögliche Streckenführung benannten Wege durch das beauftragte Fachbüro mit entsprechender Bewertung.
Im Rahmen von kommunalen Workshops sollen dann auf Ebene der Verbandsgemeinden die Ergebnisse vorgestellt und nochmals alle Ortsgemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
Die Workshops sollen nach den Sommerferien in einer gemeinsamen Sitzung aller Ortsgemeinden im Sitzungssaal der VG Arzfeld erfolgen. Terminfestlegung und Einladung an die Ortsgemeinden erfolgt frühzeitig.
Für die Ortsgemeinde Üttfeld bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, wobei besonders die rechtliche Einschätzung der Situation Wirtschaftsweg - Freigabe für den Radverkehr von Bedeutung ist.
Ausbau von Breitbandinfrastruktur in der Ortsgemeinde Üttfeld
Die Situation im Bereich Breitbandausbau innerhalb des Landkreises und insbesondere in der Ortsgemeinde Üttfeld stellt sich wie folgt dar:
a) Versorgung von Einzelgehöften:
Aktuell ist der Auftrag zum Anschluss von Außengehöften bereits an die Telekom erteilt worden. Die bisher noch nicht oder nicht ausreichend versorgten Einzelgebäude im Außenbereich werden in den kommenden 36 Monaten durch die Telekom erschlossen.
Insgesamt handelt es sich innerhalb des Landkreises um ca. 1.100 Gebäude/Anwesen, die Kosten hierfür belaufen sich rd. 32 Mio. Euro, die Finanzierung ist durch entspr. Bundes- und Landesförderungen gesichert.
Die Ausführung soll in Kürze durch die Telekom beginnen, Ausführungszeitraum ca. 36 Monate.
b) Breitbandausbau (Glasfaser) bis in jedes Haus
Die Ausschreibung für die Arbeiten „Breitband bis in jedes Haus“ innerhalb des gesamten Kreisgebietes ist erfolgt, Angebote liegen vor, die noch geprüft und bewertet werden müssen. Im Herbst soll nach entsprechenden Verhandlungen voraussichtlich die Auftragsvergabe vorgenommen werden, um dann alle Verbandsgemeinden und die Stadt Bitburg anzuschließen.
Beginn der Arbeiten soll in allen Verbandsgemeinden parallel im Frühjahr/Frühsommer 2026 sein. Das Baukostenvolumen beläuft sich insgesamt auf rd. 200 Mio. Euro. Hierfür ist eine Bauzeit von ca. 6 Jahren eingeplant.
Neben Bundes- und Landesförderungen verbleibt ein Eigenanteil pro Verbandsgemeinde, der über die VG-Haushalte finanziert wird.
Für die VG Arzfeld ist ein Eigenanteil von um die 4 Mio. Euro errechnet worden.
- Förderprogramm „Regionales Zukunftsprogramm“
Zur Teilnahme an diesem Programm, konnten die Ortsgemeinden Maßnahmen zur Umsetzung einreichen. Von der Ortsgemeinde Üttfeld wurde die energetische Sanierung des Sporthäuschens angemeldet. Die Verteilung der Fördersummen auf die einzelnen Ortsgemeinden wird Teil der Sitzung des Verbandsgemeinderates sein.
Zu Punkt 4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Zu diesem Tageordnungspunkt lagen keine Anfragen aus der Einwohnerschaft vor.